Nr. 22/2016, Seite 7: Das neue Vergaberecht
Fachkonferenz „Die Thüringer Vergabepraxis gestalten - sozial, ökologisch, innovativ“
Jedes Jahr vergibt die öffentliche Hand in Deutschland Aufträge in einer Gesamthöhe von ca. 400 Milliarden Euro an die Privatwirtschaft. Dazu gehören öffentliche Investitionen in Straßen, Schienen und Schulen ebenso wie Dienstbekleidung oder Computer-Hardware in der Verwaltung. 400 Milliarden Euro von Bund, Ländern und Kommunen – das sind immerhin 17 Prozent des Bruttoinlandsprodukts! Grund genug, darüber zu diskutieren, welche Lenkungswirkung der Staat beim Einsatz der Mittel entfalten sollte und wie sichergestellt werden kann, dass kleine und mittlere Unternehmen und regionale Wirtschaftskreisläufe hiervon besser profitieren können.
Auch in Thüringen steht das Vergabegesetz vor einer Überarbeitung. Im Koalitionsvertrag hatte sich Rot-Rot-Grün verständigt, dieses zu einem Tariftreue- und Vergabegesetz weiterzuentwickeln und die positiven Entwicklungen auf EU-Ebene nachzuvollziehen. Denn 2014 hatte sich die EU, die mit Richtlinien den Rahmen für alle Vergaben im gemeinsamen Binnenmarkt absteckt, klar dazu bekannt, dass künftig soziale und ökologische Kriterien sowie innovative Verfahren bei Vergaben verstärkt Anwendung finden sollen. Zudem hatte der Europäische Gerichtshof am Beispiel von Rheinland-Pfalz 2015 entschieden, dass ein vergabespezifischer Mindestlohn auch im Rahmen des EU-Rechts möglich ist.
Im ersten Halbjahr 2017 soll das neue Vergabegesetz für Thüringen geschrieben werden. Während noch die Evaluierung des alten Gesetzes läuft, hat sich die LINKE-Landtagsfraktion bereits ausgiebig mit dem Themenfeld befasst und u.a. Kriterien für ein neues Vergabegesetz erarbeitet: Zehn Euro Mindestlohn, klare Stärkung sozialer und ökologischer Vergabekriterien, Erhöhung der Transparenz von Vergabeentscheidungen, vereinfachte und verbesserte Kontrollmöglichkeiten bei Verstößen gegen das Gesetz oder die flächendeckende Einführung von Präqualifizierungsverfahren, um die bürokratischen Belastungen für kleine und mittlere Unternehmen zu begrenzen.
Doch einen solchen Vorschlag am „grünen Tisch“ zu entwickeln, wirft die Frage nach der Praxistauglichkeit auf. Deshalb lud die Linksfraktion zusammen mit dem Europabüro von Gabi Zimmer am 4. November zu einer Fachkonferenz nach Eisenach ein, um mit Fachleuten von Wirtschaft und Gewerkschaften, Juristen sowie NGO-Vertreterinnen nach Wegen für ein sozial-ökologisch fortschrittliches und trotzdem möglichst bürokratiearmes Vergabegesetz zu suchen.
Wenig überraschend lagen die Positionen bei einigen der Anwesenden ziemlich weit auseinander. So hinterfragte etwa der Verband der Wirtschaft Thüringens, ob Thüringen überhaupt ein eigenes Vergabegesetz bräuchte und sich nicht nach den Regelungen des Bundes richten könnte. Aus Sicht der anderen Anwesenden sprach jedoch so manche Regelungslücke im Bundesrecht gegen diesen Weg, da dieser sinnvollerweise durch landesrechtliche Regelungen bestimmt werden sollte. Einigkeit herrschte hingegen, dass soziale und ökologische Kriterien per se kein Problem darstellen und auch spätestens seit der neuen EU-Regelung nicht als vergabefremd gelten. Wichtig sei es jedoch, dass Verfahren gefunden werden, die die bürokratischen Lasten soweit minimieren, dass auch kleine und mittlere Unternehmen – immerhin 95 Prozent aller Betriebe in Thüringen – wieder verstärkt von den Aufträgen der öffentlichen Hand profitieren können.
Hier rückten nun insbesondere zwei Themen in den Mittelpunkt: die ab 2018 anlaufenden verpflichtenden elektronischen Vergabeverfahren, die bestenfalls die Antragsstellung deutlich vereinfachen, und die bereits erwähnten Präqualifizierungsverfahren. Dahinter verbirgt sich die Idee, dass ein Unternehmen einmalig notwendige Unterlagen vorlegt, um für einen bestimmten Zeitraum nur noch ein erteiltes Zertifikat, das die vorhandenen Kriterien bestätigt, einreichen zu müssen. Dies erspart es den Unternehmen, für jeden Antrag erneut alle Unterlagen vorhalten zu müssen. Einen gewichtigen Hinweis gab es zur Mindestlohngrenze: Statt auf einen bestimmten Zahlenwert zu fixieren, sollte sich der Vergabe-Mindestlohn an der untersten Lohngruppe des öffentlichen Dienstes orientieren, denn wenn es keine Vergabe an Private gäbe, müsste schließlich ein Bediensteter des Freistaates Thüringen die Aufgabe erfüllen. Zudem steigt damit der Mindestlohn automatisch mit den Tarifabschlüssen der öffentlichen Hand. Das – aus LINKER Sicht – Charmante daran: Mit dieser Regelung wären die zehn Euro Mindestlohn schon bald in Thüringen bei Aufträgen von Land und Kommunen Realität.
Thomas Völker
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