Nr. 22/2016, Seite 5: Gebietsreform stärkt die Selbstverwaltung

Parlamentsreport

Frank Kuschel: Gestaltungsmöglichkeit der Kreistage ist auf ein Minimum reduziert

Entgegen manchen Behauptungen auch am 10. November wieder in der Landtagsdebatte zur Regierungserklärung von Innenminister Dr. Holger Poppenhäger zur Kreisgebietsreform „wird die von Rot-Rot-Grün auf den Weg gebrachte Verwaltungs- und Gebietsreform die kommunale Selbstverwaltung auch in den Landkreisen stärken“, erklärte der kommunalpolitische Sprecher der Linksfraktion Frank Kuschel.

Fakt sei, dass die kommunale Selbstverwaltung in den Thüringer Landkreisen nur eingeschränkt wirke. Die Ursachen habe die CDU bereits 1994 geschaffen und über 20 Jahre verschärft.

Die CDU hat die so genannte Ausgleichs- und Ergänzungsfunktion der Landkreise, mit der sie die unterschiedliche Leistungskraft der kreisangehörigen Gemeinden ausgleichen oder anstelle der Gemeinden kommunale Aufgaben wahrnehmen konnten, aus der Kommunalverfassung gestrichen. Damit durften die Landkreise freiwillige Leistungen, die den Kern der Selbstverwaltung ausmachen, nur im Ausnahmefall erbringen.

„Seit 1994 sind die Landkreise letztlich nur noch eine Verwaltungsebene mit kaum wahrnehmbarem eigenem Entscheidungsermessen. Der Umfang der freiwilligen Leistungen liegt noch bei ein Prozent der Landkreisaufgaben. Die Landkreise haben keine eigenen Steuereinnahmen. Rund 60 Prozent der Landkreisgelder sind Landeszuweisungen. Die kreisangehörigen Gemeinden müssen über die Kreisumlage etwa ein Drittel der Landkreisausgaben finanzieren“, argumentierte der Kommunalexperte.

Die übrigen Landkreisgelder seien Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb, wie Gebühren, Entgelte, Mieteinnahmen und Ähnliches. Kreisliche Investitionen seien ebenfalls komplett fremdfinanziert über Fördermittel oder durch die Gemeinden. Wenn daher von der Leistungskraft der Landkreise die Rede sei, müsste das ausschließlich auf die kreisangehörigen Gemeinden bezogen werden.

 

Erledigung von Landesaufgaben durch die Landkreise ist „ineffizient und zu teuer“

„Die Gestaltungsmöglichkeit der Kreistage ist auf ein Minimum reduziert, da die CDU bis 2014 nahezu alle Landkreisaufgaben dem sogenannten übertragenen Wirkungskreis zugeordnet hat. Für diese Aufgaben, die 85 Prozent aller Kreisaufgaben umfassen, sind nur die Landräte zuständig, nicht aber die Kreistage. Diese haben nicht einmal ein Informationsrecht. 60 Prozent der Kreisaufgaben betreffen Leistungsgesetze im Sozial- und Jugendhilfebereich, für die die Landkreise kaum Steuerungsmöglichkeiten haben“, kritisierte der Abgeordnete. Die Erledigung von Landesaufgaben durch die Landkreise ist derzeit ineffizient und damit zu teuer, was Untersuchungen des Landesrechnungshofes ergeben hatten. Solche Aufgaben, wie die Abfallwirtschaft, der Öffentliche Nahverkehr oder die Krankenhäuser, wurden fast vollständig privatisiert oder in Zweckverbände ausgelagert.

„Ebenfalls sehr überschaubar und eigentlich nur formal ist die Einflussnahme der Landkreise auf die Sparkassen. Die Sparkassengremien müssen im harten Wettbewerb kundenorientiert arbeiten. Politische Wünsche der Kreistage spielen da kaum eine Rolle. Zudem sind die Landkreise kaum am wirtschaftlichen Erfolg der Sparkassen beteiligt. Nur im Ausnahmefall werden Gewinnanteile der Sparkassen an die Landkreise ausgezahlt“, gab Frank Kuschel zu bedenken.

In seiner Regierungserklärung hatte der Thüringer Innenminister angekündigt, dass er im Frühjahr 2017 das Gesetz zur Kreisgebietsreform in Thüringen vorlegen wird. Er verstehe den veröffentlichten Vorschlag, dass die Zahl der derzeit 17 Kreise auf acht und die der kreisfreien Städte von sechs auf zwei verringert werden soll, als Grundlage für eine breite Diskussion in den nächsten Monaten. Dabei sei die Landesregierung offen für weitere Vorschläge.

Wie der Minister weiter ankündigte, soll die Kreisgebietsreform ab dem Jahr 2018 gelten - entweder ab Januar oder ab Juli.

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