Nr. 22/2016, Seite 10: CDU blockiert zeitnahe, bürgerfreundliche Lösung
Gesetz der Landesregierung zu Straßenausbaubeiträgen kam nicht auf die Tagesordnung
Es sei ihm völlig unverständlich, warum die CDU-Fraktion die Aufnahme des Gesetzentwurfes der Landesregierung zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes auf die Tagesordnung des Landtages am 9. November durch ihr ablehnendes Votum blockiert hat, sagte der kommunalpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, Frank Kuschel. „Damit verhindert sie eine zeitnahe, noch in diesem Jahr zu beschließende bürgerfreundliche Lösung zur Begrenzung der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen.“
Dabei sei es gerade die CDU, die die jetzige Situation zu verantworten habe. Im Jahr 2011 habe die CDU-geführte Landesregierung eine Verschärfung des Kommunalabgabengesetzes vorgenommen, welche zur Folge hatte, dass Gemeinden rückwirkend bis zum Jahr 1991 Straßenausbaubeiträge erheben müssen.
Es geht nach Berechnungen der Fraktion DIE LINKE um 200 Millionen Euro. Selbst eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, wonach in Bayern eine rückwirkende Erhebung von zwölf Jahren verfassungswidrig ist, hat die CDU komplett ignoriert. Der jetzt von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf beinhaltet Regelungen, wonach Gemeinden in Thüringen künftig ein Ermessen bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für Maßnahmen erhalten, die vor dem 1. Januar 2006 abgeschlossen wurden. Bedingung dafür ist, dass die Gemeinden leistungsfähig sind und nach dem 1. Januar 2006 keine Bedarfszuweisungen erhalten haben.
„Wir brauchen dieses zeitnahe Einräumen des gesetzlichen Ermessens, da in diesem Jahr noch weit über 100 Gemeinden für abgeschlossene Maßnahmen Beiträge erheben müssen“, betonte der LINKE-Kommunalexperte. Diese Gemeinden sollten jetzt von der Möglichkeit Gebrauch machen, Festsetzungsbescheid und Zahlungsaufforderung in einem separaten Bescheid vorzunehmen. Auf diese Möglichkeit hatte das Ministerium für Inneres und Kommunales in einem Rundschreiben vom 21. Oktober an die Landratsämter und staatlichen Verwaltungsbehörden hingewiesen. „Damit kann sicher gestellt werden, dass die betroffenen Bürger von der nunmehr von der Landesregierung geplanten Regelung profitieren, auch wenn das Gesetz erst Anfang des Jahres 2017 beschlossen wird“, erläuterte Frank Kuschel.
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