Nr. 22/2014, Seite 5: Forderungen harren noch der Umsetzung
Drei Jahre nach dem Auffliegen der Neonazi-Terrorgruppe NSU bleibt viel zu tun
Als am 4. November 2011 mit dem Tod von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt die Existenz der neonazistischen Terrorgruppe NSU öffentlich bekannt wurde, waren sich Verantwortliche von Sicherheitsbehörden und Politiker auf allen Ebenen einig, dass niemals mehr die Gefahr von rechts unterschätzt werden dürfe. Alle seien aufgefordert, besonders aufmerksam zu verfolgen, was da im Umfeld von NPD, freien Kameradschaften und neurechten Vereinen und Verbänden vor sich geht.
Drei Jahre später reiben sich alle diese Politiker und Sicherheitsbehörden verwundert die Augen, wenn in Köln fast 5.000 gewaltbereite Neonazis unter dem Label der Hooliganszene gegen Muslime im Besonderen und „Ausländer“ im Allgemeinen hetzen. Dabei ist seit langem bekannt, dass sich in den Fußballfanszenen bundesweit Nazis tummeln und dabei nicht selten von den Vereinen noch vor antirassistischen Faninitiativen in Schutz genommen werden. Auch hier gilt: Wer sehen wollte, den konnte diese Entwicklung nicht wirklich überraschen.
Drei Jahre nach dem Auffliegen des NSU ist es also immer noch nicht selbstverständlich, dass rassistische, antisemitische und neonazistische Aktivitäten staatlicherseits frühzeitig erkannt und energisch bekämpft werden.
Von den vor anderthalb Jahren durch den Bundestagsuntersuchungsausschuss zum NSU gegebenen 70 Empfehlungen ist bislang keine in reale Politik umgesetzt worden. Dafür ist die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Geheimdienst im Bereich „Extremismus“ durch das „Gemeinsame Abwehrzentrum“ bedenklich ausgeweitet worden. Mehr Macht und mehr Zugriff auf Daten also für den Verfassungsschutz, die Institution, die maßgeblich verantwortlich für die Verharmlosung und indirekte Förderung neonazistischer Strukturen war und ist.
Zu neuem Ausschuss bekannt
In Thüringen hat sich bislang ebenfalls relativ wenig getan. Die Forderungen des Thüringer Ausschusses, der im September seinen Bericht vorlegte, harren noch der Umsetzung. Allerdings sind sie zumindest in Teilen bereits Bestandteil der Sondierungsverhandlungen von LINKEN, GRÜNEN und SPD gewesen. Alle drei haben sich zur Errichtung eines würdigen Gedenkortes, der Einrichtung einer Enquete-Kommission zum Phänomen des Rassismus sowie zur Neueinsetzung eines Untersuchungsausschusses bekannt.
Vor allem das erscheint dringend erforderlich, sind doch zum NSU-Komplex selbst trotz zahlreicher Untersuchungsausschüsse, journalistischer Recherche und eines Mammutprozesses vor dem Oberlandesgericht München immer noch viele - und zum Teil zentrale - Fragen offen. Unklar ist so zum Beispiel immer noch, wie viel staatliche Stellen tatsächlich wussten oder ob der NSU tatsächlich nur aus Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe bestand.
Wichtige Fragen unbeantwortet
Für Thüringen stellen sich neben den Ereignissen am 4.11.2011 in Eisenach auch immer noch Fragen nach dem Unterstützerumfeld der Untergetauchten und der Organisation dieser Unterstützung sowie nach den Verbindungen zwischen Teilen dieses Unterstützernetzwerks und der organisierten Kriminalität.
Dass in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen ebenfalls Ausschüsse arbeiten oder ihre Arbeit aufnehmen werden, macht Hoffnung, dass zumindest im Bereich der Aufklärung im vierten Jahr nach Auffliegen des NSU kein Schlussstrich gezogen wird. Vielleicht kann zum fünften Jahrestag ja auch ein Umdenken staatlicherseits im Umgang mit rechten und nazistischen Phänomenen und eine konsequente Umsetzung der vielen guten Empfehlungen der Untersuchungsausschüsse in Bund und Ländern konstatiert werden. Es wäre an der Zeit.
Steffen Trostorff
(unser Autor war wissenschaftlicher Mitarbeiter zur Begleitung des NSU-Untersuchungsausschusses des Thüringer Landtags)
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