Nr. 22/2013, Seite 8: „Politische Beamte“ - Die Thüringer Landesregierung wird aktiv - lehnt LINKE Alternativmodelle aber ab
Die Landesregierung hatte in beiden Lesungen des Gesetzentwurfs der LINKE-Fraktion zur Abschaffung der sogenannten „politischen Beamten“ – die schon vor Erreichen der Altersgrenze ohne Angabe von Gründen in den vorzeitigen Ruhestand mit entsprechenden Bezügen geschickt werden können – angekündigt, dass die CDU/SPD-Koalition die Frage der Abschaffung von Doppelbezügen für Beamte als auch die Reduzierung der Anzahl der politischen Beamten in Thüringen zur Zeit im Finanz- bzw. Innenministerium prüfen lässt.
Auch mit Blick darauf stellte Knut Korschewsky, Abgeordneter der LINKE-Fraktion, in der Landtagsdebatte fest, „dass Links mittlerweile doch schon gewirkt hat, auch wenn bisher die Debatte zu unserem Gesetzentwurf nicht geführt worden ist…“ Mit der „fehlenden Debatte“ kritisierte er die Tatsache, dass die Landtagsmehrheit den LINKE-Gesetzentwurf nach der ersten Lesung nicht in die Fachausschüsse überwiesen hatte. Auch ein erneuter Antrag der LINKEN dazu scheiterte. Der SPD-Redner sprach von bloßen „Showeffekten“ und betonte, „es gibt gute Gründe für den Status des politischen Beamten. Durch ihn wird sichergestellt, dass in Schlüsselpositionen die Zahnräder zwischen Politik und Verwaltung ineinander greifen. Durch die politischen Beamten wird auch das Handeln der Behörden demokratisch legitimiert. Deshalb lehnen wir den vorliegenden Gesetzentwurf ab“. Dem ist entgegenzuhalten, dass alle Beamten in ihrem Handeln demokratisch legitimiert sein müssen, nicht nur die so genannten „politischen Beamten“, und dass alle Beamten durch Übergabe einer Ernennungsurkunde die Legitimation für ihr (hoheitliches) Handeln erhalten. Zur Begründung der weitreichenden LINKE-Position sagte Knut Korschewsky: „Es gibt keinen sachlichen Grund, der zwingend belegt, dass es die politischen Beamten geben müsste. Hinzu kommt das Problem, dass es in Thüringen in der Liste des § 48 Beamtengesetz Funktionen gibt, die nach der oben zitierten Definition des Bundesverfassungsgerichts nicht dazu gehören“
Abschaffung löst Problem der Früh- und Doppelversorgung
Hier sind vor allem die Behördenleiterstellen, wie z.B. der Präsident der Landespolizeidirektion, zu nennen, für die es nach Ansicht der LINKEN nach demokratischen Prinzipien und dem für das Behördenhandeln geltenden Allgemeinwohlprinzip gerade keinen personellen „Direktzugriff“ der Regierungsebene geben darf
Als alternatives Modell sieht der LINKE-Entwurf für bestimmte Stellen die Vergabe an Lebenszeitbeamte vor, allerdings auf eine bestimmte Zeit befristet. Der Innenminister hatte bestritten, dass ein solches „Rotationsprinzip“ zulässig sei. Das entkräftete Knut Korschewsky mit Verweis darauf, dass schon jetzt bei „normalen“ Versetzungen während der Beamtenzeit eine befristete Übernahme von Aufgaben zulässig ist – anders als in dem LINKE-Modell Modell, das sogar eine gesetzliche Regelung zur Befristung vorsieht. Außerdem ist zur Begründung des „Rotationsmodells“ auf die im Grundgesetz verankerte „Fortentwicklungsklausel“ für den öffentlichen Dienst zu verweisen, die solche neuen Modelle ausdrücklich erlaubt.
Die Stärkung der Beauftragten, wie z.B. des Landesbehindertenbeauftragten oder der Landesgleichstellungsbeauftragten – gewählt vom Landtag und als Anlauf- und Ombudsstelle mit starken Befugnissen, wie einem Beanstandungsrecht bei Feststellung von Verstößen und Mängeln – wird von der Landtagsmehrheit skeptisch gesehen. Die LINKE ist aber der Meinung, dass nur eine solche Stärkung der Beauftragtenstellen deren wirksame Arbeit auch im Sinne des praktischen Schutzes von Einwohnerrechten und -interessen sicherstellen kann. Als reine „Repräsentationsfunktionen“ werden solche Beauftragten nicht gebraucht. Die Staatssekretäre sollen nach Ansicht der LINKEN wegen der Vergleichbarkeit der Aufgaben auch formal in die Landesregierung einbezogen werden.
LINKE streicht Möglichkeit der vorgezogenen Rente
Nach Ansicht der Linksfraktion ist es aber entgegen der CDU-Auffassung dann nicht notwendig, weitere Beamtenstellen in den Ministerien zu schaffen. „Die Arbeit wird durch den formalen Zuordnungswechsel nicht mehr“, wie Knut Korschewsky betonte. Der Gesetzesvorschlag zur Abschaffung des „politischen Beamten“ hat noch eine wichtige „Nebenwirkung“: Damit entfällt auch die Möglichkeit, vorzeitig, d.h. vor Erreichen der Altersgrenze, schon mit Bezügen in den Ruhestand zu gehen. Der LINKE-Entwurf streicht diese Möglichkeit der „vorgezogenen Rente“ für alle Mitglieder der Landesregierung, also auch die Minister. Gibt es andere Bezüge – wie z.B. „Übergangsgeld“ – nach Ausscheiden aus dem Amt, dann werden alle anderen Einkünfte auf solche Leistungen aus öffentlichen Kassen angerechnet. Wer seinen Lebensunterhalt anderweitig bestreiten kann, braucht keine Versorgungsbezüge aus öffentlichen Kassen. Damit bewegt sich die LINKE auf der Linie von Gerichtsentscheidungen, die eindeutig ein Verbot der so genannten „Doppelalimentierung“ festlegen.
Der Themenvorstoß hat mit der Ablehnung des Gesetzentwurfs durch die Landtagsmehrheit aber nur ein vorläufiges Ende gefunden. Sollte die Koalition – wie angekündigt – nach ihrer Prüfung eigene Regelungsvorschläge einbringen, wird dem die LINKE ihre inhaltlichen Alternativen wieder entgegenstellen.
Sandra Steck
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