Nr. 21/2013, Seite 5: „Antikorruptions-Check“ für gesamte Verwaltung

Parlamentsreport

Gesetzentwurf der LINKEN zur Bekämpfung der Korruption in Ausschüsse überwiesen

Die LINKE hat ein Thüringer Gesetz zur Bekämpfung der Korruption in den Landtag eingebracht. Der Gesetzentwurf wurde am 17. Oktober in erster Lesung beraten. Für die Fraktion ergriffen André Blechschmidt und Knut Korschewsky das Wort.

Sie verwiesen auf die Anlässe für diese parlamentarische Initiative: Deutschland steht seit geraumer Zeit in der Kritik von lobbykritischen Organisationen, aber auch seitens der internationalen Ebene, weil es in Bund und Ländern noch keine Antikorruptionsgesetze gibt und das UN-Abkommen gegen Korruption immer noch nicht ratifiziert und umgesetzt ist. Im Bundestag war in diesem Jahr ein Oppositions-Vorstoß zur Ratifizierung abgelehnt worden.

Mit Blick auf Korruptionsgefahren und die Situation in Thüringen geht es nicht nur um solche Affären, wie die um die Fördermittel für den Unternehmer Pilz oder die Beschaffungsaffäre bei der Polizei. Die Linksfraktion verweist auch auf die Antworten der Landesregierung auf ihre Kleine Anfrage zur Arbeit der Antikorruptionsbeauftragten in der Thüringer Verwaltung. Deutlich wurde,  dass selbst die schwachen Vorgaben einer (veralteten) verwaltungsinternen Richtlinie aus dem Jahr 2002 nicht wirklich eingehalten werden. So findet in korruptionsgefährdeten Bereichen nicht die notwendige Rotation von Personal statt. Antikorruptionsbeauftragte sind zum Teil seit 2003 im Amt. Daher hat sich die LINKE zu dem Gesetzentwurf entschlossen. Gesetzliche Regelungen statt einer Richtlinie führen zu mehr rechtlicher Verbindlichkeit und Transparenz. Es würde mit dem Gesetz die Pflicht zu kontinuierlichen Gefährdungsanalysen in der Landtagsverwaltung bestehen. Für die Entscheidung über die Vergabe öffentlicher Aufträge, öffentlicher Mittel, insbesondere Fördermittel, aber auch von Genehmigungen, müsste ein sogenanntes Zuverlässigkeitsregister geschaffen werden, in dem „schwarze Schafe“ mit ihren Verstößen registriert werden.

Mit Blick auf demokratische Transparenz und Kontrolle
 
Zudem will die LINKE ein „Transparenzregister“ beim Landtag, in dem „von außen“ Einfluss nehmende und beteiligte Dritte von Amts wegen eingetragen werden. Hinzu käme ein unabhängig und weisungsfrei arbeitender Landes-Antikorruptionsbeauftragter mit weitreichenden Handlungsbefugnissen und einer Ombudsstelle, an die sich auch Bürger wenden können.

In allen öffentlichen Stellen des Landes sollten Antikorruptionsbeauftragte berufen werden. Für die Antikorruptionsarbeit in den Kommunen würde beim Landesbeauftragten eine Stabstelle eingerichtet, die in den vier Planungsregionen Regionalbüros unterhält und regelmäßig die Kommunen prüft. Die Antikorruptionsbeauftragten sollen ein Beanstandungsrecht haben, wie es jetzt schon dem Datenschutzbeauftragten zusteht. Im Gesetz wird die Pflicht zu Antikorruptionsmaßnahmen verankert. Alle Arbeitsabläufe sollen so organisiert werden, dass die Korruptionsgefahr minimiert wird. Z.B. sollen Bedarfsermittlung, Anspruchsfeststellung und Mittelvergabe personell und logistisch getrennt werden. Menschen, die Hinweise zur Aufklärung von Korruption geben, sollen Schutzmechanismen in Anspruch nehmen können, wie das Recht auf Versetzung in eine andere Stelle. Alle Gesetze und die gesamte Verwaltung sollen einem „Antikorruptions-Check“ unterzogen werden. Zur wirksamen Umsetzung des Gesetzes und auch der internationalen Vorgaben in Thüringen soll es ein Antikorruptionsprogramm geben. Verordnungen zur Regelung der weiteren praktischen Fragen zur Umsetzung des Gesetzes brauchen mit Blick auf demokratische Transparenz und parlamentarische Kontrolle der Exekutive die Zustimmung des Landtages.

Dies alles steht jedenfalls nach Auffassung der LINKEN mit Dringlichkeit auf der politischen Tagesordnung in Thüringen. Wenngleich ihr aus anderen Fraktionen hauptsächlich Bedenken entgegengebracht wurden – manche Vorschläge seien zu weitgehend, hieß es, und Lobbyismus dürfe nicht „automatisch“ mit Korruption gleichgesetzt werden – wurde doch der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen.       

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