Nr. 21/2016, Seite 9: Freifahrtschein für Nachrichtendienste

Parlamentsreport

MdL Katja Mitteldorf zum neuen Bundesarchivgesetz

Am Rande der Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Bundesarchivrechts am 19. Oktober in Berlin kritisierte Katja Mitteldorf, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag und Sprecherin für Kulturpolitik der Fraktion:

„Im Gesetzentwurf versteckt sich eine gravierende Einschränkung der Informationsfreiheit und künftiger historischer Forschung und journalistischer Arbeit. Akten aus den deutschen Nachrichtendiensten sollen nach dem Willen der Bundesregierung künftig nur noch eingeschränkt an das Bundesarchiv zur Verwahrung gegeben werden.

Es ist zu befürchten, dass die Neuregelung zu einem Freifahrtschein für die Nachrichtendienste wird, historisch relevante Akten zurückzuhalten und gegebenenfalls zu vernichten. Ich fordere die Bundesregierung auf, diese Regelung zu streichen – oder noch besser: ausdrücklich die Abgabepflicht für alle Akten aus den Nachrichtendiensten an die zuständige und entsprechend gesicherte Stelle für Verschlusssachen im Bundesarchiv festzuschreiben, um eine dauerhafte und vollständige Archivierung zu gewährleisten. Die Vernichtung von NSU-Akten macht doch deutlich, wie wichtig klare Ansagen an die Dienste und ein Schredder-Verbot sind. Staatliches Handeln muss für künftige Generationen nach Ablauf der gesetzlichen Sperrfristen für Bürger, Forschung und Journalismus transparent und nachvollziehbar sein – das ist eine wichtige Aufgabe des Bundesarchivs und der Landesarchive. Die Neuregelung bedeutet im Ergebnis, dass die Nachrichtendienste selbst entscheiden können, welche Akten sie zur Archivierung abgeben, welche sie bunkern und welche sie vernichten.“

Laut Gesetzentwurf sollen Akten der Nachrichtendienste dem Bundesarchiv nur angeboten werdend, wenn sie „deren Verfügungsberechtigung unterliegen“ und „überwiegende Gründe des Nachrichtenzugangs“ einer Abgabe an das Archiv „nicht mehr entgegenstehen“.  
Nachrichtendienste entscheiden dann stärker als bisher selbst, welche Akten zur Archivierung angeboten werden. Akten, die einer Geheimhaltungspflicht unterliegen, werden im Bundes- und den Landesarchiven besonders gesichert aufbewahrt und unterliegen langjährigen Schutzfristen. Bereits die jetzigen Regelungen berücksichtigen die Interessen der Nachrichtendienste umfassend.

Im Vorfeld der Anhörung hatten auch der „Verband der deutschen Archivarinnen und Archivare“, der „Deutsche Journalistenverband“, das „Netzwerk Recherche“, die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, die Initiative „Netzpolitik.org“ und die „Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit“ diese Einschränkungen im Gesetzentwurf abgelehnt.

„Die Bundesregierung stellt in ihrer Begründung für die Neuregelung sicherheitspolitische Erwägungen und die Interessen der deutschen und ausländischer Nachrichtendienste über Informationsfreiheit und die Interessen von Wissenschaft und Journalismus. Forschung über die Arbeit der heutigen Nachrichtendienste würde mit den Regelungen deutlich erschwert oder gar unmöglich. Das ist eine schwere Hypothek für die Zukunft, um staatliches  Agieren zu erforschen, zu dokumentieren und transparent zu machen“, so Katja Mitteldorf.

Mit einem Entschließungsantrag zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Thüringer Archivgesetzes wollen die Koalitionsfraktionen Erhalt, Weiterentwicklung und Förderung der Vielfalt der Thüringer Archive stärken. Die Landesregierung soll eine Novellierung des Thüringer Gesetzes über die Sicherung und Nutzung von Archivgut nach Beschluss und Umsetzung des neuen Bundesarchivgesetzes vorlegen.

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