Nr. 21/2016, Seite 7: „Sie sind eben geboren als Multimillionäre“

Parlamentsreport

MdL Mike Huster in der Aktuellen Stunde der Linksfraktion zur Erbschaftssteuer

Die Erbschaftssteuer war auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zu Beginn der letzten Plenarsitzung (28.9.) Thema einer Aktuellen Stunde im Landtag. Folgend aus dem Plenarprotokoll die Rede des finanzpolitischen Sprechers der Linksfraktion Mike Huster:

Seit 1906 gibt es eine deutschlandweite Erbschaftssteuer. Seitdem wird sie gelegentlich reformiert: 1919, 1922, 1955, 1974 und 2008. Interessant ist die Reform von 1919. Wer mehr als eine Million Mark geerbt hatte und selbst schon mindestens 100.000 Mark besaß, musste 90 Prozent Erbschaftssteuer zahlen. Das war so eine Art Bedürfnisprüfung, wie sie das Bundesverfassungsgericht aktuell vom Gesetzgeber verlangt, und es war ein hoher Steuersatz für Superreiche.

Das Bundesverfassungsgericht hat uns aufgetragen, diese Ungerechtigkeit zu beenden
Jetzt sind wir 100 Jahre und einige Steuerreformen weiter und Deutschland hat bei der Erbschaftssteuer Zustände wie im Feudalismus. Milliarden von Euro werden minderjährigen Kindern vererbt oder geschenkt, die selbst nichts von diesem Vermögen erarbeitet haben. Sie sind eben als Multimillionäre geboren. Die Zementierung solcher Vermögensverhältnisse wird auch noch staatlich unterstützt. Für die größten Vermögen gibt es Steuerbefreiungen in Größenordnungen bis hin zur völligen Steuerfreiheit und die Kleinen müssen zahlen. In der DIW-Wochenzeitschrift (36/2016) wurde zur Erbschafts- und Schenkungssteuerstatistik 2011 bis 2014 beschrieben: 144 Milliarden steuerfreie Unternehmensübertragungen, davon steuerfreie Unternehmensübertragungen im Wert von 37 Milliarden Euro an Minderjährige, davon 30 Milliarden Euro an 90 Kinder unter 14 Jahren. Das sind im Durchschnitt 327 Millionen Euro pro Kind unter 14 Jahren. Diese Ungerechtigkeit zu beenden hat uns das Bundesverfassungsgericht aufgetragen.

Mit Urteil vom 17.12.2014 hat es einige Teile des Erbschafts- und Steuergesetzes für verfassungswidrig erklärt. Das Gesetz muss geändert werden, weil es gegen Artikel 3, Abs.1 des Grundgesetzes verstößt, in dem bekanntlich steht: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Der aktuelle Kompromiss enthält nun immer noch unverhältnismäßig hohe Vergünstigungen, insbesondere für große Betriebsvermögen. Ich behaupte, dass auch dieser neue Entwurf gegen Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes verstößt: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Im Übrigen haben drei von acht Verfassungsrichtern in einem Sondervotum auch einen Verstoß gegen Artikel 20 Abs. 1 des Grundgesetzes gesehen. Ich zitiere erneut das Grundgesetz: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“

Ein Gesetz, das dem Gleichheitsgrundsatz und dem Sozialstaatsgebot widerspricht, muss geändert werden. Der vorliegende sogenannte Kompromiss tut dies nicht. Reformbedarf besteht weiterhin. Es ist davon auszugehen, dass in den nächsten zehn Jahren in Deutschland jedes Jahr rund 300 Milliarden Euro vererbt oder durch Schenkungen übertragen werden. Bisher werden davon fünf Milliarden Euro Erbschaftssteuer zur Finanzierung des Sozialstaats eingenommen.

Der Staat verzichtet jährlich auf 15 Milliarden Euro

Für den Landeshaushalt sind dies etwa 130 Millionen Euro im Jahr, davon 15 Millionen Euro direkt und der Rest über den Länderfinanzausgleich. Gegenüber den tatsächlichen Einnahmen aus der Erbschaftssteuer beträgt der Wert der Verschonung von Betriebsvermögen etwa das Dreifache. Der Staat verzichtet also auf 15 Milliarden Euro jährlich, um das Verschenken und Vererben von Betriebsvermögen zu verschonen. Dabei ist eine angemessene Begünstigung von kleinen und mittleren Unternehmen wichtig für den Erhalt der Arbeitsplätze. Aber die Privilegierung darüber hinaus, und dann noch ohne tatsächliche Bedürfnisprüfung, ist unverhältnismäßig. Sie schadet dem Wohl der Allgemeinheit und dient nur dem Wohl einiger Weniger.

Das deutsche Erbschaftssteuerrecht ist nach wie vor reformbedürftig. Dabei ist eine mögliche Aufkommenserhöhung nur ein Aspekt am Rande. Das Mindeste, was eine Erbschaftssteuerreform leisten muss, ist, dass der derjenige, der schon vor der Erbschaft vermögend ist, nicht auch noch eine Steuerbefreiung bekommt. Abschließend kann ich daher sagen, dass die Position der Thüringer Landesregierung und der Finanzministerin im Vermittlungsverfahren von Bundestag und Bundesrat, diesem faulen Kompromiss nicht zuzustimmen, ihn abzulehnen, aus unserer Sicht die richtige Entscheidung gewesen ist. 

Dateien