Nr. 21/2014, Seite 7: Antikorruption: Transparenz im Schneckentempo

Parlamentsreport

Elf Jahre „Wartezeit“ bei UN-Abkommen - Regelungen in Thüringen sind veraltet

Im Rahmen der Debatte um den LINKE-Gesetzentwurf für ein Thüringer Antikorruptionsgesetz hatte die Fraktion die CDU-SPD-Landesregierung auch aufgefordert, dass Thüringen im Bundesrat aktiv wird, dem UN-Abkommen gegen Korruption auch in Deutschland endlich zur Wirkung zu verhelfen. Mit dem LINKE-Gesetzentwurf vom Herbst 2013 sollte für Thüringen ein wirksames Instrument zur umfassenden Antikorruptionsarbeit geschaffen werden.

Er beinhaltet u.a. die Einführung eines „Zuverlässigkeitsregisters“ für die Vergabe öffentlicher Aufträge, ein „Transparenzregister“ zur Offenlegung der Beteiligung „von außen“ an der Erarbeitung von Gesetzentwürfen, die Stärkung der Kompetenzen von Antikorruptionsbeauftragten und Verbesserungen in Struktur und Inhalt der Antikorruptionsarbeit öffentlicher Stellen.

 

Knackpunkt ist die Abgeordnetenbestechung

Die Landtagsmehrheit lehnte den Gesetzentwurf als zu weitgehend ab, obwohl selbst die Landesregierung zugab, dass Korruption und Antikorruptionsarbeit wichtige Themen auch für Thüringen sind, nicht zuletzt weil steigende Fallzahlen zu verzeichnen sind. Der CDU-Innenminister kündigte an, zumindest die noch aus dem August 2002 stammende Thüringer Richtlinie, die seither nicht mehr überarbeitet worden war, zu aktualisieren. Bis jetzt ist diese Zusage nicht eingelöst.

Die LINKE-Fraktion fordert weiterhin – auch mit Blick auf Einschätzungen von Fachleuten – gesetzliche Regelungen, denn eine rein verwaltungsinterne Richtlinie ist hier zu wenig. Der Bundestag hat nach zirka elf Jahren „Warteschleife“ Ende September das UN-Abkommen gegen Korruption durch seine Zustimmung ins geltende hiesige Recht aufgenommen – damit ist Deutschland der letzte EU-Staat, schon über 170 andere UN-Mitgliedsstaaten waren zuvor dem UN-Abkommen beigetreten.

Knackpunkt bis zuletzt: Für die Umsetzung des UN-Abkommens in Deutschland ist auch die Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung notwendig. Dagegen sträubte sich vor allem die CDU.

 

Karenzzeiten nötig

Doch der öffentliche Druck durch die UN und internationale Antilobby-Organisationen war schließlich so groß, dass es zu dieser notwendigen Gesetzesänderung kam. Allerdings geschah dies in Form einer Art „Minimal-Lösung“, die von Organisationen wie z.B. Lobby-Control als in der Sache nicht ausreichend kritisiert wird.

Lobby-Control und Transparency bemängeln, dass in Bund und Ländern, auch bezogen auf andere Problempunkte wie z.B. Regulierung von Nebentätigkeiten, zur Lobbyismus-Eindämmung und zur Stärkung der Antikorruptionsarbeit zu wenig getan wird.
Mit Blick auf aktuelle Fälle auf Bundesebene fordern die Antilobby-Organisationen u.a. eine Karenzzeit von mindestens drei Jahren zwischen Ausscheiden aus dem Amt und Aufnahme einer neuen Tätigkeit in der Wirtschaft.

Sinn und Zweck dieser Karenzzeiten werden z.B. am Fall des Ex-FDP-Gesundheitsministers Daniel Bahr deutlich. Er hatte als Minister die Absenkung der Einkommensgrenze für die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung (KV) zu verantworten. Dieser Schritt kam – wie im Gesetzgebungsverfahren prognostiziert - vor allem den privaten Krankenkassen zugute. 2011 trat ein Gesetz in Kraft, das den Versicherten - und damit vor allem den Krankenversicherungen als Kostenträgern - bei neuen Medikamenten Preisnachlässe bringen soll. Auch für Fachleute überraschend wurde diese Regelung nicht nur für die gesetzlichen Krankenkassen eingeführt, sondern auch für die privaten Krankenversicherungen. Außerdem wurde in Bahrs Amtszeit neu geregelt, dass Menschen, die sich zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung (PV) noch bei einer privaten Pflegeversicherung absichern, einen staatlichen Zuschuss zu diesen Beiträgen an die private PV bekommen. In nächster Zeit wird Bahr nun Generalbevollmächtigter des Konzernteils Private Krankenversicherungen der „Allianz“.

 

Zwei prominente Fälle

Solche „Verbandelungen“ sind auch „Problembaustellen“ in Thüringen. Zwei Fälle wurden besonders bekannt: Ministerpräsident Althaus wechselte nach seinem Ausscheiden zum Autozulieferer Magna, der ein Bieter in den Verhandlungen für den Opel-Standort Eisenach war. Ex-Staatssekretär Zimmermann, in seiner Amtszeit auch zuständig für (neue) Medien, wechselte danach in die Geschäftsführung der Firma Unister. Die LINKE hatte im Rahmen der Änderung des Ministergesetzes mit ihren Gesetzentwürfen zur Abschaffung der politischen Beamten in Thüringen und zum Antikorruptionsgesetz die Einführung von solchen Karenzzeiten gefordert. In der neuen Wahlperiode wird sich die Linksfraktion weiter für die Umsetzung ihrer Forderungen einsetzen. Denn das Zurückdrängen von verdeckter Einflussnahme jeglicher Art auf öffentliche Entscheidungsprozesse und die Herstellung von Transparenz sind unverzichtbar für eine funktionierende Demokratie.


Sandra Steck           

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