Nr. 21/2014, Seite 6: „Wenn keine Einigung, dann Geschäftsordnung“
Zur konstituierenden Landtagssitzung Diskussion eines Antrag der Grünen
Zur konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags am 14. Oktober hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Landtags gestellt. Damit wollte sie erreichen, dass alle Fraktionen im Landtagspräsidium repräsentiert sind, neben den Grünen wäre das dann auch die Fraktion der AfD gewesen. Der Antrag wurde abgelehnt und im Sinne der geltenden Geschäftsordnung erhielten die drei stärksten Fraktionen (CDU, LINKE und SPD) je einen Präsidiumsplatz (siehe Bericht S.5).
Astrid Rothe-Beinlich hatte den Antrag der Grünen begründet und erklärt, dass man der Demokratie einen Bärendienst erweise, wenn man sie mit undemokratischen Vorgaben beschränke. Die Ablehnung der Fraktion DIE LINKE hatte deren Parlamentarischer Geschäftsführer André Blechschmidt begründet. Er sagte: „Eine Geschäftsordnung ist jener Rahmen, der nicht nur die organisatorischen Voraussetzungen für handlungsfähige Strukturen vorgibt, sondern ist auch jene Leitlinie im gegenseitigen Umgang miteinander. Sie gilt für alle.“.
Der LINKE-Abgeordnete verwies auf den ehemaligen Direktor des Thüringer Landtages, Dr. Linck, der die Geschäftsordnung eines Parlaments als das Fundament bezeichnet hatte, „das einerseits die existenzielle Voraussetzung für die parlamentarische Arbeit darstellt und andererseits dabei das Mehrheitsprinzip stützt und die Minderheitenrechte besonders würdigt und hervorhebt. Sie – die Geschäftsordnung – gilt für alle und sollte bei Veränderungen von allen mitgetragen werden“.
Der Antrag wurde zur Steilvorlage für die AfD
Daher, so André Blechschmidt weiter, könne er „mit Fug und Recht sagen, dass in den zurückliegenden Tagen mit Blick auf diesen Rahmen, auf Gewichtigkeit, Effizienz, Demokratie und auch Sparsamkeit, nach großer Gemeinsamkeit gesucht wurde“. Nicht zuletzt die Linksfraktion hatte entsprechende Vorschläge gemacht und die Abstimmung darüber gesucht, allerdings vergeblich. So bemühte der Parlamentarische Geschäftsführer in seiner Rede noch einmal Dr. Linck „in seiner mitunter verblüffenden Klarheit und Deutlichkeit“, denn dieser hatte gesagt: „Wenn keine Einigung, dann eben Geschäftsordnung.“ Und diesem Gedanken schließe sich die Linksfraktion an und lehne den Antrag ab.
Im Übrigen hatte sich der Grüne-Antrag als eine Steilvorlage für die AfD erwiesen. Deren Fraktionsvorsitzender Björn Höcke nutzte sogleich die Gelegenheit zu seiner ersten Landtagsrede und machte mit populistischen Versatzstücken deutlich, was das Hohe Haus mit den Abgeordneten der Alternative für Deutschland erwartet.
So erklärte Höcke, sie seien eine Partei, „die nicht in Legislaturperioden denkt, sondern in Generationen“. Sie seien, und das kennt man ja schon von anderweitigen AfD-Proklamationen, „eine Partei des gesunden Menschenverstandes“. Und sie wollten sich dafür einsetzen, dass „nicht nur Wasser gepredigt wird, sondern auch Wasser getrunken wird“. Ja, und natürlich sind sie für „konstruktive Sachpolitik“, „ohne ideologische Grenzen“.
Die AfD lehnte den Antrag der Grünen ab, denn es müsse gespart werden. Und der Sparauftrag bedeute nicht ein Weniger an Demokratie. Es gehe vielmehr darum, „zu führen in Freiheit und Verantwortung“.
Dateien
- PR21-s06
PDF-Datei (86 KB)
