Nr. 21/2013, Seite 9: Das Karlsruher Urteil hat große Bedeutung

Parlamentsreport

NACHGEFRAGT bei Bodo Ramelow, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Verfassungsschutz Bodo Ramelow nicht mehr beobachten darf. Haben Sie zwischenzeitlich mal daran gezweifelt, mit Ihrer Klage erfolgreich zu sein?

Ich bin mir immer sicher gewesen, dass die Prozesse mit einem Sieg enden werden. Überrascht hat mich jetzt der Zeitpunkt, auf den bin ich nicht vorbereitet gewesen. Leicht war es aber nicht. Mir ist sehr schnell klar geworden, dass viele der Akteure in den Geheimdiensten, die angeblich die Verfassung schützen sollen, noch den Kalten Krieg im Kopf und im Herzen tragen. Auch unter Juristen wird der Feind oft links gesehen. Sich mit dieser Praxis politisch und juristisch auseinanderzusetzen, verlangt große Geduld und Zähigkeit. Es war eine schwere Belastung, die sich durch die Zahlen 30, 15, 10 charakterisieren lässt: 30 Jahre geheimdienstliche Bespitzelung und 15 Verfahren in einem zehn Jahre andauernden Rechtsstreit. Ich habe aber von Anfang an gesagt, dass ich nicht aufgeben werde, denn gegen obrigkeitsstaatliches Gebaren hilft nur Selbstbewusstsein und Zivilcourage. Im unwahrscheinlichen Falle des Unterliegens hätte ich die Europäischen Gerichte angerufen.

War die Beobachtung Teil Ihres  Alltags?


Natürlich. Diese unsägliche Praxis hat tief in mein Leben eingegriffen. Selbst eine so genannte Beobachtung aus offenen Quellen stellt einen schweren Eingriff in die politische Arbeit dar. Es ging ja immer auch darum, den Menschen Angst davor zu machen, mit mir zu sprechen. Aber trotz anderslautender Stellungnahmen des Verfassungsschutzes bin ich sicher, dass auch Spitzel im Einsatz waren. Mir gegenüber hat sich jemand dekonspiriert und gesagt, er sei V-Mann. Ein Mann wohlgemerkt, der vorher wochenlang in meinem Wahlkreisbüro ein- und ausgegangen ist. Nach dem Leipziger Skandalurteil hatte meine Frau sehr sarkastisch gesagt, sie hängt jetzt erst einmal alle Gardinen ab, damit auch unsere Wohnung eine öffentliche Quelle ist! Generell finde ich eine Entwicklung bedrückend, für den einzelnen Menschen keinen geschützten Bereich mehr zuzulassen. Früher gab es eine Tabuzone, das war die Privatsphäre. Doch die wird auch durch Geheimdienste permanent zerstört.

Was sagen Sie dazu, dass Ihre Beobachtung mit der vermeintlichen Verfassungsgegnerschaft einzelner Personen in Zusammenhang gebracht wird?


Man muss sich das einmal vorstellen: ich soll für alles, was irgendjemand in der Linken irgendwann gesagt hat oder gesagt haben soll – denn die Geheimdienste produzieren am laufenden Band auch Fälschungen – sozusagen in geheimdienstliche Geiselhaft genommen werden! Meine Phantasie reicht übrigens aus, nicht zuletzt durch meine Mitarbeit im Untersuchungsausschuss 5/2 im Thüringer Landtag, mir vorzustellen, dass ein untergeschobener Agent Provocateur bestimmte Dinge sagt, die dann der Partei DIE LINKE angelastet werden. Diese niedrige Eingriffsschwelle besteht gegen einen gewählten Abgeordneten, eine Schwelle, die noch dazu vom Geheimdienst selbst definiert wird! Kriterium kann doch nur das Verhältnis zum Grundgesetz  sein, das die Verfassung unserer Bundesrepublik Deutschland bildet. Und da heißt es im Artikel 15, um ein Beispiel aufzugreifen, das der LINKEN immer vorgehalten wird, dass Verstaatlichung und Vergesellschaftung ein legitimes Mittel sind, um etwa Macht und Monopole aufzubrechen. Das hat Frau Merkel dann im Falle der Hypo Real Estate auch praktiziert – ohne dass sie oder die CDU bespitzelt wurden.

Was ändert sich jetzt für Sie?

Zunächst geht der Fall ja zurück zum Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig. Dorthin hat ihn das Bundesverfassungsgericht zurückverwiesen, mit einer schallenden Ohrfeige für die dortigen Herren in den roten Roben. Die müssen jetzt nachsitzen. Wichtig ist mir, dass dieses Urteil über meinen Fall hinaus große Bedeutung hat. Weitere Bundestagsabgeordnete der LINKEN haben ja bekanntlich Klagen eingereicht. Hinter das Urteil des Bundesverfassungsgerichts können andere Gerichte nicht mehr zurück. Ich habe immer betont, dass ich nicht nur für meine persönliche Reputation kämpfe, sondern für die meiner ganzen Partei. Da gilt festzuhalten, dass das Bundesverfassungsgericht den Weg frei gemacht hat für einen wichtigen Schritt hin zu mehr Frieden im Inland und zur Überwindung von Feindbildern. Diesen Schritt müssen jetzt aber Frau Merkel und die Bundesregierung gehen und dazu fordere ich sie auf.

Das Gespräch führte Stefan Wogawa

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