Nr. 20/2017, Seite 8: Verbandsgemeinde als drittes Gemeindemodell

Parlamentsreport

Es werden erhebliche Effizienzgewinne erwartet/von MdL Frank Kuschel

LINKE, SPD und Grüne haben sich darauf verständigt, dass in Thüringen ein drittes Gemeindemodell, die Verbandsgemeinde, eingeführt werden soll. Dazu werden zurzeit die Gemeinden angehört. Bereits in der ersten Hälfte des Jahres 2016 hatte die LINKE die Verbandsgemeinde in die Diskussion gebracht, um so die im Leitbild für die Verwaltungs- und Gebietsreform vorgesehene Weiterentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften attraktiver zu gestalten.

Innerhalb der Koalition war jedoch eine Einigung zu diesem Modell nicht möglich. Als Kompromiss wurde die „Große Landgemeinde“ vorgeschlagen. Dies wurde jedoch von den Gemeinden als Alternative nicht angenommen. Auch gab es seitens der Reformkritiker, insbesondere der AG „Selbstverwaltung“, keine Bereitschaft, die Landgemeinde zu akzeptieren. Sie wollen keine Änderung und somit auch den Bestand der 69 Verwaltungsgemeinschaften mit rund 600 Gemeinden beibehalten.

Die ersten Reaktionen aus den Gemeinden zum Verbandsgemeindemodell sind sehr unterschiedlich. Es gibt zahlreiche Zustimmungen aber auch Ablehnungen und zwar in zweierlei Hinsicht: Einige Gemeinden wollen die Verwaltungsgemeinschaften so erhalten wie sie derzeit sind. Andere Gemeinden wollen bei einer Neugliederung keine „Zwischenlösungen“, die die Verbandsgemeinde darstellt, sondern gleich das Modell der Einheits- bzw. Landgemeinde anstreben.  Diese besteht aus juristisch selbstständigen Gemeinden, die wiederum Ortsteile bzw. Ortschaften haben können. Die selbstständigen Gemeinden und die Landgemeinde teilen sich die gemeindlichen Aufgaben. Die Verbandsgemeinden nehmen wie die gegenwärtigen Verwaltungsgemeinschaften alle Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises auch für die Mitgliedsgemeinden wahr. Dazu zählen u.a. das Melderecht, das Ordnungsrecht und das Umweltrecht. Zudem ist die Verbandsgemeinde, wie bisher die Verwaltungsgemeinschaften, für die Mitgliedsgemeinden Behörde im eigenen Wirkungskreis.

Gesetzgebungsverfahren soll umgehend eingeleitet werden

Anders als bei den Verwaltungsgemeinschaften nimmt die Verbandsgemeinde auch  zentrale Aufgaben des eigenen Wirkungskreises für die Mitgliedsgemeinden wahr. Dazu sollen zählen: Flächennutzungsplanung, Kindertagesstätten, Bauhöfe, Straßenbaulastträgerschaft einschließlich Winterdienst,  Freiwillige Feuerwehren, Breitbandversorgung oder Gewässerunterhaltung. Es werden erhebliche Effizienzgewinne erwartet.

Die Verbandsgemeinde soll im Jahr 2035 mindestens 8.500 Einwohner haben. Für die Mitgliedsgemeinden gibt es keine Mindestgröße. Die Verbandsgemeinde soll nur als freiwillige Gemeindeneugliederung ermöglicht werden. Anträge können zunächst bis zum 31. März 2018 gestellt werden. Der hauptamtliche Verbandsgemeindebürgermeister und die Verbandsgemeinderäte werden direkt von allen Wählerinnen und Wählern aus allen Mitgliedgemeinden gewählt. Die ehrenamtlichen Bürgermeister und Gemeinderäte der Mitgliedsgemeinden sollen zudem wie bisher auch direkt in der jeweiligen Gemeinde gewählt werden können. Jede Mitgliedsgemeinde hat weiterhin das eigene Satzungs- und Haushaltsrecht, wenn auch nur noch für einen kleineren Aufgabenkatalog. Den ungedeckten Finanzbedarf für die Verbandsgemeinde müssen die Mitgliedsgemeinden über eine Umlage zahlen. Diese ist vergleichbar mit der Finanzierung der derzeitigen Verwaltungsgemeinschaften.

Zu beachten ist, dass auch die Verbandsgemeinde mindestens ein Grundzentrum haben muss. In Thüringen gibt es derzeit 76 Grundzentren. Zudem dürfen Verbandsgemeinden nicht als „Abwehrfusionen“ gegenüber den Mittel- und Oberzentren gebildet werden.

Wegen dieser Vorgaben können sich nur einige der bestehenden 69 Verwaltungsgemeinschaften zur Verbandsgemeinde umwandeln. Im Regelfall werden sich aber benachbarte Verwaltungsgemeinschaften und noch selbstständige Gemeinden zur Verbandsgemeinden zusammenschließen müssen.

Nachdem die jetzt laufende Anhörung der Gemeinden abgeschlossen ist, soll umgehend das Gesetzgebungsverfahren zur Einführung der Verbandsgemeinde eingeleitet werden. Doch schon jetzt können sich Gemeinden entscheiden, ob sie dieses Modell nutzen wollen.


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