Nr. 20/2017, Seite 7: Zur Überwachung der Telekommunikation
Steffen Dittes: Bedingungen sind besserer Datenschutz und parlamentarische Kontrolle
Der Thüringer Landtag hat in seiner Beratung am 29. September dem Staatsvertrag zum geplanten Zentrum zur Telekommunikationsüberwachung (GKDZ, Gemeinsames Kompetenz- und Dienstleistungszentrum auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung) in einem Fünfländer-Verbund seine Zustimmung gegeben. Dazu erklärte der innenpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Steffen Dittes:
„Die rot-rot-grüne Koalition zeigt, dass sie für eine bürgerrechtsorientierte Sicherheitspolitik steht, die die Sicherheitsbedürfnisse und Schutz- und Grundrechte sorgfältig abwägt. Statt die Errichtung der geplanten Anstalt ‚durchzuwinken‘, haben die Koalitionsfraktionen parallel zum Staatsvertrag mit einem Entschließungsantrag inhaltliche und formale Leitplanken eingezogen.“
Dazu zählen die Stärkung des Datenschutzes und der technischen Sicherheit, die Gewährleistung, dass Daten nach Ländern getrennt sein müssen, der Ausbau der parlamentarischen Kontrolle und die Bedingung, dass es keine Ausweitung auf neue Befugnisse. geben darf. Umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen müssen dem Innenausschuss des Thüringer Landtages vorgestellt werden, ehe ein solches Zentrum 2019 in Sachsen in Betrieb gehen darf.
Verfassungsschutz muss draußen bleiben
In der Landtagsdebatte hatte Steffen Dittes u.a. deutlich gemacht, warum neben der gesetzlichen Grundlage Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung auch von praktischer Relevanz für die Polizei sind. Er verwies auf Ermittlungen zur Organisierten Kriminalität und auf die Verhinderung von Anschlägen durch Neonazis. Zugleich hatte er auf die Risiken des damit einhergehenden tiefen Grundrechteeingriffs aufmerksam gemacht. Der Abgeordnete erinnerte in diesem Zusammenhang an die millionenfache Handyüberwachung bei Anti-Nazi-Protesten in Dresden, die später für rechtswidrig erklärt wurde, oder die in diesem Jahr bekannt gewordenen haltlosen Überwachungen im Umfeld der Leipziger Fußballszene, bei der auch Journalisten, Ärzte, Anwälte und Sozialarbeiter ins Visier geraten sind.
Das TKÜ-Zentrum wird nur technische Hilfstätigkeiten übernehmen. Vollzugspolizeiliche Aufgaben und die Auswertungen von Daten bleiben bei der Polizei der Länder. Steffen Dittes machte aber im Parlament weitere Bedenken der LINKEN klar: „In der Vergangenheit war immer wieder zu beobachten, dass neu geschaffene technische Möglichkeiten Begehrlichkeiten wecken, immer weiter in Grundrechte einzugreifen und Rechtsgrundlagen entsprechend auszudehnen. Dass auch der Thüringer Verfassungsschutzpräsident eine Anbindung des Geheimdienstes an das TKÜ-Zentrum öffentlich forderte, bevor der Staatsvertrag von den Innenministern unterzeichnet wurde, macht dieses Spannungsfeld deutlich. Wir stellen uns dieser Ausweitung entgegen, denn für die Gefahrenabwehr und Strafverfolgung sind Polizei und Staatsanwaltschaft zuständig. Insofern ist es richtig, dass der Thüringer Landtag diesem Bestreben nunmehr per Beschluss einen Riegel vorgeschoben hat und der Verfassungsschutz draußen bleiben muss.“
Die Koalitionsfraktionen haben die Landesregierung gebeten, darauf hinzuwirken, dass vor Inbetriebnahme der Anstalt ein Konzept zur Umsetzung des Kernbereichsschutzes privater Lebensgestaltung erarbeitet wird und in den Aufbau der Anstalt einfließt, bei der auch der Schutz der Berufsgeheimnisträger gewährleistet werden soll. Ebenso sollen Dokumentationspflichten in der Anstalt eingeführt und die Voraussetzungen geschaffen werden, dass auch Abgeordnete Betretungs- und Akteneinsichtsrechte erhalten. Um die Transparenz zu stärken, soll zudem eine Dokumentationslücke geschlossen werden: Bisher wird der Thüringer Landtag nur über präventive TKÜ-Maßnahmen nach Landespolizeiaufgabengesetz informiert, mit Errichtung des TKÜ-Zentrums sollen auch die Zahl, Umfang und Dauer aller Thüringer Abhörmaßnahmen nach der Strafprozessordnung erhoben und einmal jährlich an den Landtag übermittelt werden.
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