Nr. 20/2016, Seite 8: Trendwende zum Nachteilsausgleich

Parlamentsreport

NACHGEFRAGT bei Karola Stange, Sprecherin der Linksfraktion für Behindertenpolitik

 

Der Landtag hat in erster Lesung den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Thüringer Blindengeldgesetzes beraten. In drei Schritten soll bis 2018 das Landesblindengeld von jetzt 270 Euro auf 400 Euro angehoben werden. Damit wird ein weiteres Vorhaben aus dem rot-rot-grünen Koalitionsvertrag umgesetzt. Sie haben im Landtag von einer echten Trendwende gesprochen, warum?

Weil ein wirklicher Nachteilsausgleich erreicht wird, der zuvor unter den CDU-geführten Vorgängerregierungen in Thüringen nicht möglich war. Im Gegenteil, da gab es sogar eine Zeit, da war das Blindengeld vollständig gestrichen worden.  Übrigens ein Verfassungsbruch, denn die Thüringer Verfassung schreibt in Artikel 2 Abs. 4 die Pflicht eines konkreten Nachteilsausgleichs für Menschen mit Behinderung vor. Überfällig war auch, dass nun mit den Taubblinden eine Gruppe von Sinnesbehinderten in den Kreis der Anspruchsberechtigten aufgenommen wird, die bisher leer ausgegangen ist. Thüringen wird damit vom Schlusslicht zu einem Bundesland im Mittelfeld des Ländervergleichs. Die Anhebung des Nachteilsausgleichs ist auch angesichts der Verpflichtungen des Landes zur Umsetzung des UN-Abkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen dringend geboten.

 

Sie haben im Landtag darauf hingewiesen, dass mehr als 11.000 Menschen in Thüringen als Blinde bzw. Sehbehinderte eine Anerkennung nach dem Schwerbehindertengesetz haben. Welche Begründung gibt es, dass nicht alle vom Blindengeld profitieren?

Aus Gleichbehandlungsgründen muss die Sehbehinderung trotz „Restsehfähigkeit“, so der Fachbegriff, der Situation eines blinden Menschen entsprechen. Wir wissen, genau das ist ein Problem, denn eine Vielzahl von hochgradig sehbehinderten Menschen wartet auf einen Nachteilsausgleich in Form eines Blindengeldes oder eines Nachteilsausgleichs. Ich kann da nur meinen Kollegen der Koalitionsfraktionen zustimmen, an der Stelle hätten wir gehofft, dass mit dem Bundesteilhabegesetz ein Nachteilsausgleich für alle Menschen mit Behinderungen kommt. Das scheint in dem jetzigen Gesetzentwurf nicht so angedacht zu sein. Aber wir sagen auch, Blindengeld für die circa 4.100 oder 4.200 anspruchsberechtigten Thüringerinnen und Thüringer ist kein Almosen, es ist nicht nach Gutdünken oder Haushaltslust zu verteilen. Finanzielle Nachteilsausgleiche sind für sinnesbehinderte Menschen von besonderer Bedeutung, weil sie in starkem Maße auf spezielle Hilfsmittel angewiesen sind, um möglichst selbstbestimmt im Alltag zu sein und am Leben der Gesellschaft uneingeschränkt teilnehmen zu können.

 

Daher auch drängen Sie auf das  Gehörlosengeld?

Entsprechende seit Jahren von Behindertenverbänden und Selbstvertretungen der Gehörlosen erhobene Forderungen sind voll und ganz berechtigt. Es darf keine Diskriminierung zwischen den einzelnen Betroffenengruppen von behinderten Menschen geben. Auch Gehörlose - laut Landesamt für Statistik sind 873 Personen nach dem Schwerbehindertengesetz als gehörlos anerkannt - haben nach dem UN-Behindertenrechtsabkommen und der Thüringer Verfassung ein Recht auf diese Nachteilsausgleiche.      

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