Nr. 20/2016, Seite 5: Acht plus zwei - ein wichtiger Schritt zu einem leistungsstärkeren Thüringen

Parlamentsreport

Die Erfolgreiche Durchführung einer Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform gehört zu den wichtigsten Herausforderungen Thüringens. Was CDU-geführte Vorgängerregierungen jahrelang verschleppt haben, geht Rot-Rot-Grün, so wie es im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, Schritt für Schritt an. Am 11. Oktober nun stellte Innenminister Dr. Holger Poppenhäger den Vorschlag für die Kreisgebietsreform der Öffentlichkeit vor. Er basiert auf einem Gutachten von Prof. Dr. Jörg Bogumil, der sich mit der Thematik intensiv befasst hatte und im Ergebnis einen bevorzugten Neugliederungsvorschlag für Thüringen macht. Das Gutachten kommt zum Ergebnis, dass ein Modell mit acht Landkreisen und zwei kreisfreien Städten (Erfurt und Jena) alle Kriterien des Vorschaltgesetzes vollständig erfüllt und alle Kreise mittelfristig deutlich von den größeren Gebietseinheiten und der sich daraus ergebenden Erhöhung der Leistungsstärke profitieren werden.

Grundlage der neuen Kreiskarte sind, neben verfassungsrechtlichen Vorgaben, die Festlegungen des Vorschaltgesetzes zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen, das der Thüringer Landtag am 2. Juli 2016 beschlossen hatte. Darin wurde festgehalten, dass

 

  • die Landkreise mindestens 130.000 und höchstens 250.000 Einwohner (bezogen auf das Jahr 2035) und eine maximale Fläche von 3.000 Quadratmetern haben sollen,
  • die Bildung neuer Landkreise durch Zusammenschluss der bestehenden Landkreise erfolgt. Eine Aufteilung des Gebietes bestehender Landkreise grundsätzlich unterbleiben soll,
  • die kreisfreien Städte 2035 mindestens 100.000 Einwohner aufweisen sollen,
  • die kreisfreien Städte durch Eingliederungen von Umlandgemeinden gestärkt werden sollen, soweit dies der Neubildung der Landkreise nicht entgegensteht und
  • insbesondere die Städte und Gemeinden, die als Ober- und Mittelzentren ausgewiesen sind, durch Eingliederungen vergrößert werden sollen.


Mit dem Vorschlag zu den Kreisstrukturen kann jetzt konkret diskutiert werden
Der Kommunalexperte der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, Frank Kuschel, begrüßte den Vorschlag ausdrücklich und sprach von einem „weiteren Baustein der notwendigen Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform, die seit fast zwei Jahrzehnten von der CDU blockiert wurde“. Damit werde nun „ein weiterer wichtiger Schritt hin zu leistungsfähigeren Strukturen gegangen“.

Der Vorschlag des Ministers berücksichtige Beschlüsse und Initiativen der kommunalen Ebene. Das beträfe unter anderem die Fusion des Wartburgkreises mit der Stadt Eisenach und das vorgeschlagene Zusammengehen des Ilm-Kreises mit dem Landkreis Gotha. Bereits mit der Erarbeitung und Verabschiedung des Vorschaltgesetzes für die Gebietsreform sei ein umfassender Diskussions- und Anhörungsprozess gestartet worden. Mit dem nun vorgestellten Vorschlag könne man jetzt konkret über Kreisstrukturen diskutieren. „Wir stehen deshalb am Anfang und nicht am Ende dieses Prozesses“, betonte Frank Kuschel. Er wird der Fraktion empfehlen, diesem Neustrukturierungsvorschlag zu folgen. Zudem müsse die Landesregierung eine Konkretisierung des Kataloges der Aufgaben vornehmen, die kommunalisiert werden können.

Mit Blick auf das jüngste Urteil des Oberverwaltungsgerichts zur Rechtswidrigkeit der Kreisumlage im Landkreis Nordhausen werde einmal mehr klar, dass es nicht nur um eine Vergrößerung von Landkreisen gehe, sondern sowohl Aufgaben als auch Finanzierung neu geordnet werden müssen. Der am 3. November stattfindenden Anhörung des Innenausschusses im Landtag zum Gesetz über die Grundsätze der Funktional- und Verwaltungsreform komme in diesem Zusammenhang eine bedeutende Rolle zu.
Wie der Innenminister sagte, werde die Landesregierung die Umsetzung der Reform in den Kreisen genau beobachten, wie etwa die regionale Verteilung der Ämter und Behörden. Rot-Rot-Grün legt größten Wert darauf, dass die Bürger ihre Verwaltung gut erreichen können. Dazu wird u.a. ein Netz von Bürgerservicebüros geschaffen.

Es wird ein umfassendes Anhörungsverfahren der Landkreise, Städte und Gemeinden sowie der Einwohner zum Gesetzentwurf zur Gebietsreform geben, der Mitte nächsten Jahres dem Landtag vorgelegt werden soll.  

Die Auflösung der alten Landkreise und die Neubildung der Landkreise und kreisfreien Städte könnten entweder zum 1. Januar 2018 oder zum 1. Juli 2018 erfolgen. Hinsichtlich der Kreisnamen habe es sich bereits seit 1994 in Thüringen bewährt, dass die endgültige Entscheidung darüber die neuen Kreistage der künftigen Landkreise treffen.                 

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