Nr. 20/2015, Seite 8: Reformstau im Land wird aufgebrochen

Parlamentsreport

Regierungserklärung zum Kommunalen Leitbild „Zukunftsfähiges Thüringen“

„Klar erkennbar ist der Zusammenhang zwischen der Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform im Leitbild der Landesregierung für ein zukunftsfähiges Thüringen. Damit wird der Reformstau im Lande aufgebrochen, so der kommunalpolitische Sprecher der Fraktion die LINKE, Frank Kuschel, in seiner Rede am 2. Oktober im Landtag zur Regierungserklärung von Holger Poppenhäger, Minister für Inneres und Kommunales.

Der Innenminister hatte in seinen Ausführungen zunächst auf die Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung hingewiesen. Thüringen wird im Jahr 2035 voraussichtlich weniger als 1,9 Millionen Einwohner zählen. Noch drastischer wird es im Bereich der Erwerbsfähigkeit aussehen. Nur noch wenig mehr als 900.000 Thüringer werden dann im erwerbsfähigen Alter sein. Das sind weniger als 50 Prozent der Bevölkerung.
Der Bevölkerungsrückgang wird der Vorausberechnung zufolge alle Landkreise und kreisfreien Städte bis auf Erfurt, Jena und Eisenach betreffen.

Holger Poppenhäger weiter: „Neben dem Rückgang der Einwohnerzahl - weniger Einwohner führen automatisch auch zu sinkenden Einnahmen des Landes - bestimmen weitere Faktoren die künftige Handlungsfähigkeit unseres Freistaats:

Dies sind insbesondere das Auslaufen des Solidarpakts II und die Verringerung der Fördermittel der Europäischen Union. Bis zum Jahr 2020 greift zudem die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse für die Länder. Diese absehbare Entwicklung bildet die Entscheidungsgrundlage für Planungen auf politischer, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Ebene. Selbstverständlich muss auch die öffentliche Verwaltung hierauf reagieren. Nicht zuletzt muss es darum gehen, die Qualität der öffentlichen Verwaltung unter diesen Rahmenbedingungen weiterhin zu gewährleisten.“

Vielerorts fehle bereits jetzt eine hinreichende Leistungs- und Verwaltungskraft. In der Folge seien kommunale Gestaltungsmöglichkeiten nur eingeschränkt gegeben. Bürgerschaftliche Beteiligung gehe mangels materieller Bezüge zunehmend ins Leere.

 

„Niemand will einfach eine Schablone über das Land legen“

Es bestehe die Gefahr, dass unzureichende Verwaltungsstrukturen die Stärkung der Wirtschaftskraft in Thüringen hemmen. Die Regierungskoalition habe in ihrem Koalitionsvertrag die Durchführung einer Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform als eine der wichtigsten Herausforderungen aufgeführt, vor denen Thüringen gegenwärtig steht.

„Wir brauchen eine professionelle und zugleich bürgernahe Verwaltung. Wir wollen Potentiale, die sich beispielsweise aus Synergieeffekten ergeben, schaffen und besser nutzen. Aufgaben können dann wirkungsvoller und mit geringerem Aufwand erledigt werden. Neue Handlungs- und Gestaltungsräume eröffnen sich“, betonte der Minister. Dabei würden natürlich regionale Besonderheiten beachtet. „Niemand will einfach eine Schablone über das Land legen, die mit den Thüringer Identitäten völlig inkompatibel wäre. Ob die Rhön, das Eichsfeld oder der Thüringer Wald, diese regionalen Thüringer Besonderheiten können mitunter stärker und nachhaltiger als gesetzgeberisch festgelegte Kreisgrenzen wirken.“

Spätestens zu den Kreistags- und Gemeinderatswahlen 2019

Die Landesregierung hat sich zum Ziel gestellt, die Reformmaßnahmen spätestens zu den Kreistags- und Gemeinderatswahlen im Jahr 2019 wirksam werden zu lassen. „Dabei betone ich ausdrücklich: Bei dem vorliegenden Leitbildentwurf handelt es sich zunächst um Eckwerte, die als Grundlage für eine breite gesellschaftliche Diskussion dienen sollen. Es sind Vorstellungen der Landesregierung, die sie mit den jeweiligen Verantwortlichen, Interessenvertretern und den Bürgerinnen und Bürgern  umfassend erörtern wird“, unterstrich Poppenhäger.  

Alle Bürger können außerdem das Papier auf den Internetseiten des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales abrufen. Der Minister kündigte an, dass er in den kommenden Monaten den Leitbildentwurf in öffentlichen Regionalkonferenzen vorstellen wird.
Der Gesetzesentwurf soll dem Landtag im Frühjahr 2016 zugeleitet werden, so dass das Gesetz bis zur Sommerpause verabschiedet werden kann.

  •  Frank Kuschel: Reformstau in Thüringen wird aufgebrochen (Link zum Video)

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