Nr. 20/2014, Seite 6: Neuordnung der Abgeordnetenentlohnung

Parlamentsreport

Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag haben in ihrer Sitzung am 1. Oktober beschlossen, „dass wir auch in der neuen Wahlperiode alle unsere bisherigen Reformvorhaben in den Bereichen Abgeordneten-, Parlaments- und Beamtenrecht erneut mit allem Nachdruck auf die Agenda setzen werden“, erklärten die Abgeordneten André Blechschmidt, Parlamentarischer Geschäftsführer, und Knut Korschewsky nach der Fraktionssitzung.
„Dazu gehören vor allem die von Anfang an und wiederholt von PDS bzw. dann LINKE geforderte Abschaffung der automatischen Diätenerhöhung und eine grundlegende Reform des Abgeordnetenrechts hin zu einer Eingliederung von Abgeordneten in bestehende gesetzliche  Kranken- und vor allem Rentenversicherungssysteme und der Wegfall von steuerfreien Aufwandspauschalen“, betonte André Blechschmidt.
Die Linkspartei hatte schon im Jahr 2006 dazu einen weitgehenden Reformantrag in den Thüringer Landtag eingebracht, der aber bei den anderen Fraktionen auf keine Gegenliebe gestoßen war, obwohl sich zur damaligen Zeit das Land Nordrhein-Westfalen bereits in der Umsetzung einer entsprechenden Reform befand.  Statt wie bisher sollen die Abgeordneten nach den Reformvorstellungen der LINKEN im Landtag ihre mandatsbedingten Aufwendungen als Werbungskosten beim Finanzamt geltend machen.  Die Reform würde auch bedeuten, dass Abgeordnete zukünftig Beiträge in die Sozialversicherung bzw. ein gesetzliches Versorgungswerk einzahlen und wie andere gesetzlich Versicherte Rentenpunkte für ihre Mandatszeit erwerben. Eine entsprechende Modifizierung der Abgeordnetenentschädigung würde die Finanzierung aller mandatsbedingten Verpflichtungen und des Lebensunterhalts aus einem voll steuerpflichtigem Einkommen bedeuten.

Reformpaket der Linksfraktion mit Verbot der Zahlung  von Funktionszulagen

„Damit wird die Struktur der Abgeordnetenalimentierung und Abgeordnetenversorgung an die der ,Normalbürger´ angeglichen und die Mandatsausübung wird durch Nachweispflichten gegenüber dem Finanzamt auch transparenter“, so LINKE-Abgeordneter Knut Korschewsky. Er unterstrich, dass zu dem Reformpaket der LINKE-Fraktion für die neue Wahlperiode auch die Verankerung des Verbots der Zahlung von so genannten „Funktionszulagen“ aus der Fraktionskasse im Thüringer Abgeordnetengesetz gehört.
„Es gibt seit 2000 ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Thüringer Abgeordnetenrecht mit dem klaren Verbot von ,finanziellen Hierarchien` unter Abgeordneten, das in Thüringen endlich umfassend und wirksam  umgesetzt werden muss“, betonte André Blechschmidt, der in diesem Zusammenhang darauf verwies, dass die PDS- bzw. LINKE-Fraktion noch nie solche Funktionszulagen gezahlt hat.

Unterstützung durch den Steuerzahlerbund

Abschließend kündigte LINKE-Abgeordneter Knut Korschewsky an, dass die Fraktion auch ihren Gesetzentwurf aus der vergangenen Wahlperiode wieder aufgreifen wird, der die  Abschaffung der politischen Beamten, die Abschaffung der zeitlich vorgezogenen Beamtenpension und die Verhinderung von Doppelzahlungen an aktuelle und ehemalige Amtsinhaber in Thüringen vorsieht.
Knut Korschewsky merkte in diesem Zusammenhang an, „dass sich die LINKE nicht nur bezogen auf die Themen Reform des Abgeordnetenrechts und Abschaffung der politischen Beamten über die Unterstützung des Thüringer Steuerzahlerbundes freut, sondern auch in Sachen Verwaltungs- und Gebietsreform.“

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