Nr. 20/2013, Seite 2: Die Fragwürdigkeit des geheimdienstlichen Handelns

Parlamentsreport

 

Die Fragwürdigkeit des geheimdienstlichen Handelns

Der NSU-Untersuchungsausschuss (Rechtsterror und Behördenhandeln) des Thüringer Landtags hat im September insgesamt vier Zeugen gehört. 

Zwar war die ursprüngliche Zeugenliste deutlich länger, doch meldete sich ein Zeuge krank, ein weiterer war zeitgleich zum Untersuchungsausschuss nach Sachsen geladen und zwei Polizisten aus Bayern, die eigentlich zu angeblichen Informationen zum NSU bereits im Jahr 2007 vernommen werden sollten, wurden ausgeladen, weil gegen einen von beiden wegen eben diesen Behauptungen ein Ermittlungsverfahren der bayerischen Staatsanwaltschaft eingeleitet wurde.

So standen am 5. September lediglich der langjährige Verfassungsschützer W. und der ehemalige Kriminalbeamte K. dem Untersuchungsausschuss Rede und Antwort zum Hergang der Fahndungsmaßnahmen nach den drei damals noch als Bombenbastler gesuchten Jenaer Neonazis.

K. hatte im Jahr 2002 nach seiner Versetzung in die Staatsschutzabteilung des Landeskriminalamtes (LKA) die gesamte Akte auf den Tisch erhalten, um, wie er darlegte, neue Ermittlungsansätze zu finden, beziehungsweise zu prüfen, inwieweit alte Ermittlungsstränge nicht konsequent zu Ende gebracht wurden.

Dabei scheint er nicht unbedingt auf viel Interesse in der eigenen Behörde oder bei der Staatsanwaltschaft in Gera gestoßen zu sein. Zumindest wurde nie mit ihm Rücksprache zu seinen Berichten gehalten. Ein ungewöhnliches Verhalten, wie er selbst bestätigte. Es drängt sich der Verdacht auf, hier war bei den Ermittlungsbehörden kaum noch der Wille vorhanden, weitere umfassende Ermittlungs- und Fahndungsmaßnahmen zu starten. Vielmehr scheint man eher darauf gewartet zu haben, die Akte mit Eintritt der Verjährung schließen zu können. Dem wird in weiteren Vernehmungen von Polizeibeamten und Staatsanwälten nachgegangen werden müssen.

Zu Merkwürdigkeiten und offenkundigen Brüchen in den Ermittlungsakten konnte auch K. nicht zur Aufklärung beitragen. Mit den Asservaten beispielsweise hat er sich nach eigenem Bekunden gar nicht beschäftigt.

Der Zeuge W. spielte offenbar eine herausragende Rolle bei den Maßnahmen des Verfassungsschutzes, die dieser im Rahmen der Suche nach Bönhardt, Mundlos und Zschäpe einleitete. Als V-Mannführer führte er zeitweilig alle Quellen, von denen man sich Informationen zu den Untergetauchten erwartete. Neben den Bekannten Brandt und Degner waren dies noch die Gewährspersonen Tristan und Alex, sowie Jule, die damalige Freundin des jetzt in München angeklagten Ralf Wohlleben. Insbesondere in Bezug auf Letztere zeigte sich wieder einmal die Fragwürdigkeit des geheimdienstlichen Handelns. Zum einen hätte eine weibliche Quelle auch von einer Frau geführt werden müssen, oder zumindest in Doppelführung, zum anderen wurde deutlich, dass „Jule“, die sich selbst als nicht rechts politisch aktiv bezeichnete, von W. gedrängt wurde, politische Aktivitäten in der rechten Szene zu entfalten, um darüber berichten zu können.

Wieso er als V-Mannführer so zentral in die Operation eingebunden war, ist immer noch unklar. Es scheint jedoch eine Gruppenbildung im Amt gegeben zu haben, deren eine aus ihm, seinem Referatsleiter Sch. und dem Vizepräsidenten Nocken bestand und offenbar die Fäden der Operation zum Teil auch gegen Kollegen im Verfassungsschutz, wie dem Auswerter E. in der Hand hielte.

Dieser Eindruck wird verstärkt durch Widersprüche zwischen seinen öffentlichen Aussagen, er habe nie mit Telefonüberwachungsmaßnahmen in Bezug zum Trio zu tun gehabt, und den Ergebnissen der geheimen Befragung. Am 9. September wurden diese Fragen auch mit dem ehemaligen Vizepräsidenten des Landesamtes für Verfassungsschutz (TLfV), Peter Nocken, erörtert, der sich ahnungslos gab. Nocken blieb auch bei der vor dem Untersuchungsausschuss des Bundes geäußerten Behauptung, das Landesamt habe aufgrund einer Parallelzuständigkeit eigenständig nach den Dreien gesucht. Auf die Frage, warum dann nicht auch nach dem sogenannten Satansmörder Möbus oder anderen gewalttätigen Neonazis so intensiv gesucht wurde, erklärte er, die Zugänge seien wegen Brandt so gut gewesen.

dass sonst immer kolportiert wurde, man sei mit Brandt nicht nahe genug an die Jenaer Unterstützerszene herangekommen. Noch merkwürdiger der Aufwand, der trotz der guten Quelle Brandt betrieben wurde. Er reichte von Telekommunikationsüberwachung und Observationen bis hin zum Einsatz einer Observationsgruppe des Bundesamtes inklusive Überwachungsflugzeug. Ein Vorgang, der so einmalig in Thüringen sein dürfte, und den Verdacht nährt, dass seitens des Verfassungsschutzes doch ein besonderes Interesse an den Dreien bestand, das sich nicht aus dem Bombenfund allein speiste.

Auch ein weiterer Punkt gibt diesbezüglich zu denken. So führte Nocken aus, der Verfassungsschutz habe damals über die Eltern das Trio zur Aufgabe bewegen wollen und dafür sogar das Honorar eines eingeschalteten Anwalts übernommen. Der damalige Leitende Oberstaatsanwalt in Gera, Arndt Koeppen, habe dazu ein Angebot gemacht, welches aber abgelehnt wurde.

Diese Geschichte bestätigte der ebenfalls gehörte Koeppen insoweit nicht, als er behauptete, jegliche Verhandlungen gegenüber dem Anwalt abgelehnt zu haben. Koeppen, der fast über die gesamten Neunziger Jahre in Gera Verantwortung getragen hatte und später als Staatssekretär im Thüringer Justizministerium wirkte, konnte seinerseits nur wenig zur Aufklärung beitragen.

Allerdings bestätigte er die Aussage des Geraer Staatsanwaltes Gerd Michael Schultz, dass sich die Staatsanwaltschaft schon früh, aufgrund des Verdachts, die Flüchtigen erhielten staatlicherseits Hilfe, an den Thüringer Verfassungsschutz gewandt hatte. Den entsprechenden Fragenkatalog habe wohl der damalige Präsident Helmut Roewer kurz und negativ beantwortet.

Auch kann als gesichert gelten, dass er in seiner Zeit als Justizstaatssekretär ein Gespräch mit seinem Kollegen, dem damaligen Innenstaatsekretär Manfred Scherer, bezüglich der Aktivitäten des Verfassungsschutzes bei der Suche nach dem Trio hatte. Inhalte und Ergebnisse konnte er jedoch nicht erinnern.

So bleiben weiterhin viele Fragen offen. Antworten auf einige könnte vielleicht bereits in der nächsten Sitzung des Untersuchungsausschusses am 7. Oktober Herr Roewer geben. Ob und wann weitere Mitarbeiter des Verfassungsschutzes, aber auch Herr Scherer, gehört werden, ist derzeit noch nicht entschieden.

Steffen Trostorff

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