Nr. 20/2013, Seite 1: Legal ist eben nicht zwingend auch legitim

Parlamentsreport

Legal ist eben nicht zwingend auch legitim

„Offenbar scheint es für CDUund SPD-Vertreter in der Thüringer Landesregierung und im Landesparlament ‚normal’ zu sein, dass Amtsinhaber zu ihren gesetzlich festgelegten Gehältern noch beachtliche Zusatzeinkommen einstreichen“, stellte Bodo Ramelow, Vorsitzender der Linksfraktion im Thüringer Landtag, in einer Pressemitteilung am 28. September fest.

Laut Gesetz darf pauschaliert rund ein Monatseinkommen aus Aufsichtsratsvergütungen, die oft auch aus öffentlichen Kassen gespeist werden, behalten werden. Für die fünf betroffenen Regierungsmitglieder, die zugleich ein Abgeordnetenmandat im Thüringer Landtag haben, sind 1734,57 Euro monatliche Gehaltsaufbesserung scheinbar „normal“. Es geht dabei um die Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU), den Minister für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, Jürgen Reinholz (CDU), den Minister für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Christian Carius (CDU), die Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit, Heike Taubert (SPD), und den Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie stellvertretenden Ministerpräsidenten, Christoph Matschie (SPD).

„Aller Haarspalterei zum Trotz ist eben legal nicht zwingend legitim“, erneuerte der LINKEN-Fraktionschef seine Kritik. Auch wenn diese Art der Doppelbezüge mit dem Kunstgriff ‚Amtsbezüge versus Entschädigung gerechtfertigt werden soll, so seien es doch Einkommen aus öffentlicher Kasse. „Bei jedem Hartz-IV-Bezieher wird aufgerechnet, aber bei Ministern nicht? Wie sollen das Bürger verstehen? Nachfragende werden mit der Behauptung abgespeist, dass die Abgeordneten-Vergütung kein Einkommen aus öffentlichem Dienst sei und deshalb die Minister sie behalten dürften. Der gesunde Menschenverstand würde reichen, um zu verstehen, dass das Ministeramt Dienst ist und dessen Vergütung nur eine öffentliche Vergütung sein kann“, sagte Bodo Ramelow.

Wenn das der Thüringer Regierung aber nicht klar zu sein scheint, dann müsse der Landtag eingreifen, forderte der Oppositionsführer im Thüringer Parlament. Die Abgeordneten- Vergütung stamme aus demselben Haushalt, vom selben Steuerzahler, aus dem und von dem die Minister entlohnt werden. Wenn eine Gehaltserhöhung gewollt wäre, dann müsste das Ministergehalt im Gesetz neu geregelt werden. „Dieses Ansinnen müssten aber CDU und SPD den Bürgern selbst erklären, wenn man gleichzeitig den Haushalt immer weiter kürzt, Gemeinden und Landkreise unter Zwangsverwaltung geraten und laut die Behauptung vom ‚Sparen und Gestalten’ posaunt wird“, erklärte Bodo Ramelow und kündigte an, dass seine Fraktion im Landtag weiter Druck machen wird.

„Wir fordern, dass ganz klar geregelt wird, dass Mehrfachbezüge von Amtsinhabern aus öffentlichen Kassen endlich glaubhaft und wirksam unterbunden werden. Ich bin über das Abstimmverhalten von CDU und SPD im Landtag gespannt“, so der Fraktionsvorsitzende mit Verweis auf Anträge der LINKEN für die nächste Landtagssitzung, die planmäßig in der Zeit vom 16. bis 18. Oktober stattfinden wird.

Mit gleich lautenden Schreiben hatte sich Bodo Ramelow am 26. September sowohl an die Ministerpräsidentin als auch an die betroffenen Minister gewandt. Es sei zu klären, ob - wie es das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts festgelegt hat - die Bezüge aus dem Abgeordnetenmandat mit den Amtsbezügen des Ministerentgeltes verrechnet werden.

„Einerseits spart diese Regierung den Thüringer Landeshaushalt immer weiter zusammen, die Erfüllung öffentlicher Aufgaben wird ständig reduziert. Da regiert das Prinzip Schmalhans als Küchenmeister. Andererseits wird beim Umgang mit öffentlichen Geldern zugunsten der eigenen Funktionselite das Prinzip Füllhorn angewendet. Das ist weder erklärbar noch hinnehmbar“, kommentiert Bodo Ramelow.  

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