Nr. 20/2012, Seite 7: Öffentliche Petitionen bald auch in Thüringen

Parlamentsreport

Bundestreffen der Petitionsausschussvorsitzenden und Bürgerbeauftragten in Erfurt

Auf Einladung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages hatten sich vom 23. bis 25. September die Vorsitzenden der Petitionsausschüsse vom Bundestag und den Landtagen sowie mehrere Bürgerbeauftragte im Erfurter Landtag getroffen. Zusammen mit Kolleginnen und Kollegen von Petitionseinrichtungen aus Österreich, Dänemark, Italien und Polen diskutierten wir darüber, wie die gemeinsame Arbeit im Auftrag der Bürgerinnen und Bürger verbessert werden kann.

Es wurde ein umfangreiches Programm mit teils sehr konkreten Beispielen abgearbeitet. Die Themen reichten u.a. von der Öffentlichkeitsarbeit, verständlichem Formulieren von Antwortbriefen, über das Bild eines „klassischen Petenten“ – in Auswertung einer Studie über das Petitionsrecht vom Büro für Technikfolgen-Abschätzung – bis hin zu Fragen der Zusammenarbeit der Petitionseinrichtungen in Deutschland und Europa.

Als Vorsitzende des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages stellte ich zu Beginn der Tagung Leitideen zusammen, an denen sich die Petitionsarbeit messen lässt: Eine davon betrifft die Kernarbeit der Petitionsausschüsse, die Bearbeitung von persönlichen Bitten und Beschwerden. Persönliche Anliegen sind ebenso wichtig, wie Petitionen, die große öffentliche Unterstützung finden.

Bürgerinitiativen können sich auf vielen Wegen an die Abgeordneten oder Parteien wenden. Für die Einzelnen, die sich gegen die falsche Berechnung der Rente oder die abgelehnte Finanzierung des Rollstuhls wehren, ist die Petition oft der einzige verbleibende Weg. Darüber hinaus ist ein weiterer grundlegender Gedanke des Petitionsrechts, dass die Petitionsausschüsse die Anstöße und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger auch in die Gesetzgebung mit einfließen lassen. Kein anderes parlamentarisches Gremium bekommt die Schwächen und Lücken eines Gesetzes so schnell und umfassend vorgetragen wie ein Petitionsausschuss. Dieser Wissensvorsprung muss in Zukunft besser ausgeschöpft werden.Positiv hat sich in den letzten Jahren die Wahrnehmung der Petitionsausschüsse bei den Bürgern entwickelt. Vor allem das Instrument der im Internet veröffentlichten und diskutierten Petitionen hat dazu geführt, dass immer mehr Menschen an den Vorgängen im Ausschuss beteiligt sind.

Als Fazit von den bereits online-nutzenden Einrichtungen wurde eingeschätzt, dass der Bekanntheitsgrad von Petitionsausschüssen und die Beteiligungsmöglichkeiten durch die Bürgerinnen und Bürger gestiegen sind.  Diese ‚Öffentlichen Petitionen‘ stehen jedoch noch nicht in jedem Bundesland zur Verfügung. Daher ist es zu begrüßen, dass diese Möglichkeit jetzt auch in Thüringen bis zum Ende dieses Jahres eingeführt werden soll.  DIE LINKE in Thüringen hatte bereits 2011 einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht.
Die Öffentliche Petition ist auch ein Mittel, um dem Problem einer mittlerweile weit verbreiteten Politikverdrossenheit entgegen zu wirken. Damit dies gelingt, muss allerdings auch innerhalb der Parlamente dafür gesorgt werden, dass die Stellung der Petitionsausschüsse gestärkt wird. Allen Parlamentariern sollte klar sein, dass derjenige, der Petitionen gering schätzt, letztlich auch die Bürgerinnen und Bürger missachtet, die dieses Grundrecht für sich in Anspruch nehmen.

Kersten Steinke, MdB DIE LINKE, Vorsitzende des Petitionsausschusses im Deutschen Bundestag                         


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