Nr. 2/2016, Seite 9: Erfolgsmodell Ganztagsschule
NACHGEFRAGT beim Bildungspolitiker MdL Torsten Wolf
Der Koalitionsausschuss der rot-rot-grünen Koalition hat sich darauf verständigt, das Modellprojekt zur Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule, das einen Betrieb der Horte unter kommunaler Hoheit beinhaltet, zum 31. Juli 2016 zu beenden. Die Einigung hat zur Folge, dass den betroffenen Horterzieherinnen – Gesamtumfang 700 Stellen – ein Beschäftigungsangebot des Landes unterbreitet wird. Die Rücknahme der Horte durch das Land garantiert eine einheitliche Bezahlung und Tarifgestaltung für alle Erzieherinnen und Erzieher in Thüringen. Wie bewertest Du diese Entwicklung?
Das Verhandlungsergebnis ist wichtig zur Weiterentwicklung der Thüringer Grund- und Gemeinschaftsschulen zu Ganztagsschulen. Es darf nicht die Zufälligkeit des Wohnortes darüber bestimmen, ob ein Kind beste Entwicklungsmöglichkeiten, wie sie eine Ganztagsschule bietet, erhält. Damit hat sich die Landesregierung zu ihrer Verantwortung für einheitlich hohe Bildungsstandards für alle Kinder bis 10 Jahre bekannt.
Etwa zwei Drittel der Horte befinden sich in kommunaler Trägerschaft, nicht alle fanden das schlecht.
Seit 2008 konnten Thüringer Kommunen und Landkreise die Horte in eigene Trägerschaft übernehmen. Allerdings schwankte die Qualität zwischen den einzelnen Kommunen erheblich. Das Ziel, flächendeckend ein gutes Ganztagsschulangebot zur Verfügung zu stellen, sehen wir als LINKE damit nicht gewährleistet. Vielmehr ist die Rückführung der Horte an das Land im Sinne gleicher Bildungschancen für alle Kinder. Das Bildungsministerium ist jetzt beauftragt, dazu ein Konzept vorzulegen, welches mit den Gewerkschaften abgestimmt sein sollte. Uns ist sehr wichtig, dass die Beschäftigungsumfänge der Kommunalbeschäftigten gewährleistet sind und die Unsicherheit durch die Entfristung der Verträge beendet wird. Nur so können sich die Grund- und Gemeinschaftsschulen in Ruhe weiter zu guten Ganztagsschulen entwickeln.
Anderes Thema: Der Ausfall von Sportunterricht wurde kontrovers diskutiert. Worum ging es?
Ausgangspunkt war die unsägliche Kritik der AfD-Landtagsabgeordneten Wiebke Muhsal, dass aufgrund der Unterbringung von Flüchtlingen in Sporthallen „deutsche Kinder“ benachteiligt seien. Ebenso wie im Bildungsausschuss des Landtages, wo Frau Muhsal aus ihrer Agonie nur zu erwachen vermag, wenn es gegen Flüchtlinge – wie zuletzt unbegleitete Minderjährige – zu hetzen gilt, begrenzt sich ihr Erkenntnisinteresse scheinbar auch bei Kleinen Anfragen nur darauf, wie sie damit gegen geflüchtete Menschen vorgehen kann.
Der Bildungsausschuss im Landtag hatte sich mit der Thematik beschäftigt. Mit welchem Ergebnis?
Die Kommunen als Schulträger gehen sehr verantwortungsvoll mit der Belegung von Sporthallen als vorübergehende Flüchtlingsunterkunft um. Zur Vermeidung von Unterrichtsausfall werden alle zusätzlichen Möglichkeiten, wie Sport im Freien und andere Hallen, genutzt. Auch wurde festgestellt, dass nur wenige Kommunen, meist solche mit angespannter Wohnungslage wie die Stadt Jena, betroffen sind. Nach den Zahlen aus dem Bildungsministerium sind lediglich 0,128 Prozent der Sportstunden bis Anfang Dezember 2015 wegen Belegung der Sporthallen mit Flüchtlingen ausgefallen. Von den 811 staatlichen Schulstandorten in Thüringen sind nur zwölf Schulsporthallen betroffen. Schulleiter und Lehrkräfte leisten ihr Bestes zur gelingenden Integration von Flüchtlingskindern. Dabei erhalten sie Unterstützung durch die demokratischen Fraktionen des Landtags. Die AfD hingegen leistet sich in Person von Frau Muhsal eine Abgeordnete, die offensichtlich weder Geist noch Inhalt der Landesverfassung und des Schulgesetzes kennt und entsprechend auch nicht vertritt. Anders ist ihre verbale Entgleisung, dass die vorrübergehende Nutzung von Schulsporthallen als Flüchtlingsunterkünfte ‚zu Lasten deutscher Schulkinder‘ gehen würde, nicht zu erklären.
Für Negativ-Schlagzeilen hat die geplante Gebührensteigerung für Internatsplätze an den fünf Thüringer Spezialgymnasien gesorgt. Was sagt die LINKE dazu?
Auch bei diesem Thema steht für uns die soziale Ausgewogenheit im Mittelpunkt. Wir wollen eine soziale Staffelung, die es definitiv ausschließt, dass ein Kind die gewünschte Schule aus finanziellen Zwängen heraus nicht besuchen kann. Die Anpassung der Internatsgebühren an die Kostenentwicklung soll mit Beginn des nächsten Schuljahres im Herbst erfolgen. Sollte die gegenwärtige Form der Gebührengestaltung, die ja bestimmte soziale Aspekte berücksichtigt, diese Ausgewogenheit nicht leisten können, sind alle drei Koalitionsparteien für einen Dialog mit den Eltern offen. Wir als LINKE sind darüber mit den Eltern im Gespräch.
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