Nr. 2/2016, Seite 6: Den Verwaltungsumbau offensiv begleiten

Parlamentsreport

Zahlreiche Vorschläge für anstehende Novellierung des Personalvertretungsgesetzes

Die große Resonanz auf die Einladung der Linksfraktion im Landtag zur Veranstaltung am 19. Januar für ein modernes, zukunftsorientiertes Personalvertretungsrecht in Thüringen „zeigt, wie richtig und wichtig es ist, im Vorfeld einer Gesetzesänderung den Austausch mit den Betroffenen zu suchen“, so Rainer Kräuter, gewerkschaftspolitischer Sprecher der Fraktion, mit Blick auf die anstehende Novellierung des Personalvertretungsgesetzes. Der Abgeordnete dankte den Personalrätinnen und Personalräten aus den Ministerien, Behörden und Einrichtungen für die engagierte Diskussion und die zahlreichen Vorschläge zur Stärkung des Personalvertretungsrechtes und der Mitbestimmung im Zuge der Gesetzesänderung.

Das ThürPersVG, so die gängige Abkürzung für Thüringer Personalvertretungsgesetz, regelt, wie Beschäftigte in den Dienststellen der öffentlichen Verwaltung, also von der Gemeindeverwaltung über die Polizeiinspektion bis zu den Ministerien, ihre Rechte um- und durchsetzen können.

Rainer Kräuter hob nach der  Veranstaltung hervor, dass die Qualität der Einstiegsreferate, gehalten von Frank Schönborn, Vorsitzender der  Arbeitsgruppe der Hauptpersonalräte und stellvertretender Vorsitzender des Thüringer Beamtenbundes (tbb), und Sandro Witt, stellvertretender Vorsitzender DGB-Bezirks Hessen-Thüringen, sehr hoch gewesen ist. „Ich war überrascht, dass die Forderungen des DGB und des Beamtenbundes so umfassend und doch vielfach deckungsgleich waren. Ich nehme das als deutliches Zeichen auf, dass die Politik hier dringend handeln muss.“

In der Diskussion wurde von vielen Personalräten gezeigt, wo genau im  Gesetz Handlungsbedarf gesehen wird. „Letztlich geht es um eine deutliche Demokratisierung des öffentlichen Dienstes in Thüringen. Unter anderem muss der Zustimmungsverweigerungskatalog abgeschafft werden. Fristen, bis wann ein Personalrat zu einem Thema Stellung beziehen soll, jedoch keine Regelung bis wann ein Dienstherr auf eine Frage des Personalrates zu antworten hat, sind ein Fossil undemokratischen Arbeitsverständnisses.“ Viele Beschäftigte wünschten sich ein Gesetz, das sich an das Betriebsverfassungsgesetz anlehne. Es sei auf einzelne gesetzliche Regelungen hingewiesen worden, die sich Beschäftigte in einem Personalvertretungsrecht wünschten.

„Nun kommt es darauf an, wie wir im Diskussionsprozess in der Koalition und im Dialog mit den Personalräten ein modernes und demokratisches Gesetz auf den Weg bringen, das den Personalrätinnen und -räten eine gute Arbeitsgrundlage gibt. Der Anfang, und vor allem ein demokratischer Anfang in der Diskussion mit den Betroffenen selbst, wurde nunmehr gemacht. Ich bin zuversichtlich, dass wir unter r2g (Rot-Rot-Grün) eine gute Lösung für und mit den Beschäftigten erarbeiten, auch vor der Umsetzung einer Verwaltungs-, Kommunal- und Gebietsreform. Die Modernisierung und ein Mehr an Mitbestimmung werden den Umbau der öffentlichen Verwaltung in Thüringen offensiv begleiten. Moderne Mitbestimmung und Wertschätzung der Personalräte werden eine wesentliche Grundlage für die Umsetzung der Reformvorhaben der Regierungskoalition sein“, betonte Rainer Kräuter.  

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