Nr. 19/2017, Seite 7: Bundesregierung in der Verantwortung

Parlamentsreport

Aktuelle Stunde der Koalitionsfraktionen zu massiven Kosten der Kali-Altlastensanierung

Auf Antrag der rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen hatte sich der Thüringer Landtag am 27. September in einer Aktuellen Stunde mit dem Thema „Treuhand-Altlasten bei Kali-Fusion: Bundesregierung muss Verantwortung unternehmen“ befasst.

Ausgangspunkt war die jetzt erfolgte Zulassung der Berufung im Kali-Rechtsstreit durch das Oberverwaltungsgericht in Weimar. Damit wird nach Auffassung der Koalition und auch des Ministerpräsidenten Bodo Ramelow, der in der Debatte gesprochen hatte, der Bund in das Verfahren einbezogen. Die Bundesebene müsse wieder  Verantwortung für die extrem umfangreiche Altlastenfreistellung des Konzerns Kali+Salz durch die Treuhand übernehmen.

 

Thüringen bezahlt jährlich etwa 20 Millionen Euro

Zu Beginn seiner Rede hatte der Umweltpolitiker der Linksfraktion Tilo Kummer Vertreter der Bürgerinitiative „Für ein lebenswertes Werratal“ sowie des Betriebsrates von K+S auf der Besuchertribüne begrüßt. Dies mache auch „die Spannbreite deutlich, um die es bei diesem Thema geht“.

Der Abgeordnete betonte: „Wir brauchen dringend die Altlastensanierung, um eben ein lebenswertes Werratal in der Kaliregion zu sichern. Auf der anderen Seite will ich auch Dank sagen an die Kumpel, die unter Tage diese Sanierung durchführen. Der Freistaat Thüringen bezahlt dafür seit vielen Jahren jährlich etwa 20 Millionen Euro. Man muss natürlich dabei auch auf die Kosten für die öffentliche Hand und den Steuerzahler in Thüringen achten. Die ursprünglichen Kostenprognosen sind inzwischen weit überschritten.“ Tilo Kummer erinnerte daran, dass der damalige CDU-Umweltminister Jürgen Reinholz dies im Jahr 2011 zum Anlass genommen hatte, die Zahlungen an das Unternehmen K+S einzustellen. Vermutlich aus dem Grund, damit an den Kali-Fusionsvertrag zu kommen, was allerdings nicht erfolgreich war. Und wörtlich weiter: „Auf jeden Fall hat Kali+Salz anschließend geklagt auf die Zahlung der Gelder. Die Klage ruht seit 2015. Sie haben auch noch die Feststellung begehrt, dass der Freistaat Thüringen keinen Anspruch auf Vertragsanpassung des Freistellungsvertrags hat. Diese Klage haben wir verloren. Ich bin der Landesregierung dankbar, dass sie in Berufung gegangen ist.“

 

LINKE will im Bundestag eine Enquete zur Treuhand

Nun gehe es hinsichtlich der Altlastensanierung darum, „wer langfristig dafür zu zahlen hat und wie der Thüringer Steuerzahler da weitgehend zu entlasten ist“. „Wir müssen klären“, so Tilo Kummer weiter, „wer eventuelle wirtschaftliche Vorteile aus der Sanierung entsprechend wie zu verrechnen hat. Das ist ein wichtiger Punkt, gerade wenn man auf die Zukunft sieht. Und wir haben in der Diskussion - der Ministerpräsident hat Bischofferode angesprochen, wo man Laugen unterbringen kann - auch gehört, ein leerer Grubenraum, in den man so was unterbringen kann, ist heutzutage etwas Wert.“

Auch über diese Frage müsse gesprochen werden. Das Oberverwaltungsgericht ermögliche mit der Zulassung der Berufung im Kali-Rechtsstreit die Diskussion dazu. Der LINKE-Abgeordnete formulierte in diesem Zusammenhang seine Erwartung, „dass wir uns in diesem Verfahren auch noch einmal sehr intensiv mit der Treuhandanstalt auseinandersetzen sollten“.

Er sagte abschließend: „Die LINKE hat den Wunsch geäußert, nach der Bundestagswahl eine Enquetekommission im neuen Bundestag auf den Weg zu bringen. Vielleicht wird das gelingen, denn wir haben da einiges aufzuräumen, was noch heute für die Landeskassen in Ostdeutschland zu massiven wirtschaftlichen Nachteilen führt und was auch für den Bund sicherlich von wirtschaftlichem Nachteil ist.“

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