Nr. 19/2017, Seite 6: Rot-Rot-Grün stärkt den kommunalen Finanzausgleich

Parlamentsreport

NACHGEFRAGT bei Frank Kuschel, kommunalpolitischer Sprecher der Linksfraktion

Rot-Rot-Grün hält Wort und stärkt die kommunale Finanzkraft, auch mit dem Haushalt 2018/19. CDU und Teile der Kommunen widersprechen heftig, kritisieren, dass das Land den Kommunen Finanzmittel kürzt, Bundesmittel nicht durchreicht und durch zusätzliche Kürzungen bei den kleinen Gemeinden Druck auf die Gebietsreform macht. Was stimmt nun?

Die Thüringer Kommunen haben rund sechs Milliarden Euro zur Verfügung, davon eigene Steuereinnahmen von 1,6 Milliarden, Landeszuweisungen innerhalb und außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs von 3,2 Milliarden und Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb von 1,2 Milliarden. Sie haben also immer noch eine sehr geringe eigene Steuerkraft, auch im bundesweiten Vergleich. Die kommunalen Einnahmen haben sich seit dem Jahr 2000 um fast 50 Prozent erhöht, zugleich haben sich aber die Investitionen nahezu halbiert. Es fließt zu viel Geld in die Verwaltung und zu wenig in Investitionen. Auch dies macht deutlich, wie notwendig eine Gebietsreform ist.

Zwischen den Gemeinden gibt es hinsichtlich der finanziellen Leistungskraft erhebliche Unterschiede. Rund 60 haben überdurchschnittliche Steuereinnahmen. Sie profitieren von ihrer territorialen Lage oder früheren Strukturentscheidungen. Fast 100 Gemeinden, und damit fast jede neunte, befinden sich in der Haushaltssicherung. Eine dauernde finanzielle Leistungskraft ist also nicht gegeben. Fast jede zweite Gemeinde konnte nur einen ausgeglichen Haushalt durch Entnahmen aus der Rücklage oder Vermögensveräußerungen erreichen und befindet sich in der Gefahr einer Haushaltskrise. Nahezu jede fünfte Gemeinde hat gegenwärtig keinerlei Finanzrücklagen mehr.

 

Also fehlt doch Geld und das Land wäre in der Pflicht. Was muss eigentlich das Land bei der Ausgestaltung der Finanzzuweisungen an die Kommunen beachten?

Der kommunale Finanzausgleich ist ein komplexes System. Über ihn soll eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen gewährleistet werden. Zunächst müssen sie also eigene Einnahmen ausschöpfen. Und wenn diese nicht ausreichen, ist das Land in der Verantwortung. Thüringen hat durch Entscheidungen des Landesverfassungsgerichts seit 2013 einen sogenannten bedarfsorientierten Finanzausgleich. Alle anderen Bundesländer haben kein solches kommunalfreundliches Ausgleichssystem. Nach dem Thüringer Partnerschaftsmodell muss das Land den Mindest- und den angemessenen Finanzbedarf ermitteln. Dies ist natürlich immer zwischen dem Land und den Kommunen strittig, unabhängig davon, wer die Landesregierung stellt. Zu diesem Finanzbedarf werden die Aufgabenänderungen beim Land und den Kommunen und die Entwicklung der Landes- und kommunalen Steuereinnahmen ins Verhältnis gesetzt. Das Verfahren ist sehr fair und schafft Planungssicherheit.

 

Ist es tatsächlich so, dass Rot-Rot-Grün die Finanzmittel für die Kommunen gekürzt hat?

Nein, die Zahlen widerlegen diese Behauptung. Betrugen die Landeszuweisungen 2014 noch 2.504.107.891 Euro, stiegen diese 2016 um rund 166 Millionen auf 2.670.425.461 Euro. Unter Berücksichtigung der gestiegenen Steuereinnahmen, die das Land nicht auf die Landeszuweisungen anrechnet, hatten die Thüringer Kommunen 2016 insgesamt 382 Millionen Euro mehr zur Verfügung als 2014. Ich halte es für zulässig, wenn die Kommunen noch mehr Geld vom Land fordern. Die Behauptung der Kürzung der Finanzmittel muss ich aber zurückweisen.

 

Was hat die Koalition bei der Ermittlung des kommunalen Finanzbedarfs verändert?

Wir haben Hinweise und Anregungen der kommunalen Spitzenverbände aufgegriffen. So erfolgt künftig keine Anrechnung sogenannter fiktiver Steuereinnahmen mehr. Bisher wurden den Kommunen 26 Millionen Euro angerechnet, die diese durch höhere Hebesätze bei der Grund- und Gewerbesteuer theoretisch hätten einnehmen könnten. Die CDU, die nicht müde wird, Rot-Rot-Grün zu kritisieren, hatte auf diese Anrechnung immer bestanden und die Gemeinden zur Erhöhung der Hebesätze gezwungen. Weiterhin verrechnet das Land die 47 Millionen Euro Steuermehreinnahmen der Gemeinden, die sich aus der Mai-Steuerschätzung 2017 ergeben, nicht mit den Landeszuweisungen. Nach der aktuellen Rechtslage hätte hier das Land eine Anrechnung durchaus vornehmen können. Bei der Ermittlung des Kostenaufwuchses wird nicht mehr nur die allgemeine Kostenentwicklung (Inflationsrate) berücksichtigt, sondern die tatsächlichen Tarifabschlüsse. Dies bringt den Kommunen weitere 19 Millionen Euro.

 

Was ist aber jetzt mit dem Vorwurf, dass Rot-Rot-Grün Bundesmittel für die Kommunen nicht durchreicht?

Der Vorwurf ist insgesamt nicht haltbar. Bis auf einen Betrag von rund fünf Millionen Euro werden alle Bundesmittel außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs an die Kommunen ohne Anrechnung, also 1 zu 1, durchgereicht. Dies betrifft u. a die Grundsicherung nach SGB XII (Erwerbsminderung und im Alter) in Höhe von 88,6 Millionen Euro, die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz in Höhe von 39,1 Millionen, die Flüchtlingsunterbringung und -integration in Höhe von 97,3 Millionen und die Erstattung der Kosten der Unterkunft in Höhe von 138 Millionen. Über den Betrag von rund fünf Millionen Euro, die vom Bund über eine höhere Umsatzsteuerbeteiligung an die Kommunen fließen und beim Finanzausgleich angerechnet werden, muss im Gesetzgebungsverfahren nochmals geredet werden.  

 

Wenn die Landesregierung vorschlägt, Finanzmittel bei kleinen Gemeinden zugunsten der Städte zu kürzen, wird doch Druck mit Blick auf die Gebietsreform erzeugt?

Der Kommunale Finanzausgleich soll auch die unterschiedliche Leistungskraft zwischen den Kommunen ausgleichen. Gutachterlich wurde nun festgestellt, dass gemessen am Aufgabenkatalog die Städte über 10.000 Einwohner zu geringe Landeszuweisungen und die kleineren Orte zu viel erhalten haben. Dabei geht es um einen Betrag von 20 Millionen Euro und damit ein Prozent der Finanzausgleichsmasse. Die Kritik scheint insofern sehr überzogen. Diese „Unwucht“ wird Rot-Rot-Grün jedoch jetzt erst zum 1. Januar 2020 beseitigen.

Bis dahin gibt es eine Übergangsregelung. Diese besagt, dass die Gemeinden über 10.000 Einwohner zehn Millionen Euro mehr erhalten, die kleineren Gemeinden aber keine Kürzungen hinnehmen müssen. Ich hoffe, die Gemeinden bewerten diese Anpassungsregelungen als deutliches Angebot, die Freiwilligkeitsphase der Gebietsreform konstruktiv zu nutzen.

Einen Druck, zwingend die Freiwilligkeitsphase zu nutzen, kann ich nicht erkennen. Dafür sind die Beträge auch im Vergleich zu den Gesamtfinanzen viel zu gering. Welche Gemeinde würde sich wegen ein Prozent ihrer Gelder schon freiwillig neu ordnen? Da muss es schon überzeugender Argumente geben.

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