Nr. 19/2016, Seite 9: Immer wieder gegen Volksbegehren geklagt

Parlamentsreport

Das destruktive CDU-Vorgehen bereitet noch heute Rot-Rot-Grün Schwierigkeiten

Dass die Thüringer Landesregierung plant, gegen das Volksbegehren zur Gebietsreform zu klagen, so der Titel der Aktuellen Stunde der CDU-Fraktion in der Landtagsdebatte am 28. September, hatte die Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Susanne Hennig-Wellsow, in ihrer Rede zurückgewiesen und von einem Eigentor der CDU gesprochen. „Es gibt keine Klage, es gibt nicht einmal die Prüfung.“

Diese werde erst dann vorgenommen, wenn der Landtagspräsident den Antrag des Volksbegehrens formal geprüft habe. Dann allerdings stünden aus ihrer Sicht, so die Fraktionschefin, und entsprechend der Landesverfassung zwingend weitere Schritte an. „Der Verfassungsgerichtshof wird dann entscheiden, ob das Volksbegehren verfassungsgemäß ist.“

In der weiteren Debatte machten Redner der Koalitionsfraktionen deutlich, dass es in der Vergangenheit ja gerade CDU-Landesregierungen waren, die gegen Volksbegehren geklagt hatten. Dieses destruktive Vorgehen bringt noch heute die rot-rot-grüne Landesregierung in Schwierigkeiten, denn sie darf nach der Gewaltenteilung Urteile des Thüringer Verfassungsgerichtshofs nicht einfach ignorieren.

Diese Schwierigkeiten hätte der Landtag allerdings schon längst beseitigen können, wenn sich die CDU nicht immer einer Verfassungsänderung zur weitgehenden Abschaffung des Finanzvorbehalts (eingeschlossen der Abgabenvorbehalt) verweigert hätte.

Denn die Koalitionsparteien LINKE, SPD und GRÜNE sind - auch als Mitglieder des Bündnisses „Mehr Demokratie in Thüringen“ - schon zu ihren Oppositionszeiten für diese Abschaffung eingetreten. Würde eine rot-rot-grüne Landesregierung Urteile des Thüringer Verfassungsgerichtshofs einfach ignorieren, wäre die CDU die erste, die das monieren würde.  
Die erste Klage startete die CDU-Landesregierung am 6. April 2001 gegen das Volksbegehren „Mehr Demokratie in Thüringen“, mit dem das Bündnis Bürgerantrag, Volksbegehren und Volksentscheide verbessern wollte. Sie sagte damals, es gebe keine Wahl, die Verfassung erzwinge eine Klage. Am 19. September 2001 – also ziemlich genau vor 15 Jahren – erging das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs. Es fasste den Spielraum für finanzwirksame Volksbegehren, also solche, die finanzielle Auswirkungen haben, sehr eng. Die Thüringer CDU und ihre Landesregierung waren mit dem Ergebnis ihrer Klage – vor allem der Unzulässigkeit des Volksbegehrens - hochzufrieden. Denn sie lehnten die angestrebten Reformen der direkten Demokratie auf Landesebene ab.

Im Urteil zum Verfahren über das Volksbegehren zu sozial gerechten Kommunalabgaben – es wurde am 10. April 2013 gefällt – präzisierte der Verfassungsgerichtshof weiter: Sogar Umschichtungen im Landeshaushalt, die kein Geld kosten, machen als Folge ein Volksbegehren unzulässig. Praktisch wurde damit der Spielraum für Volksbegehren noch weiter eingeschränkt. Die Thüringer CDU und ihre Teile der Landesregierung freuten sich sehr: Denn sie wollten keine sozialen Erleichterungen bei Kommunalabgaben. Zuvor hatte die CDU-Landesregierung im November 2006 gegen das Volksbegehren „Für eine bessere Familienpolitik in Thüringen“ – kurz Kita-Volksbegehren – geklagt. Es richtete sich gegen die CDU-„Familienoffensive“, die zu Verschlechterungen im Kita-Bereich führte. Das Urteil vom 5. Dezember 2007 erklärte das Volksbegehren für unzulässig, wegen Verstoßes gegen den Abgabenvorbehalt (ein spezieller Fall des Finanzvorbehalts). Dies war wieder ganz im Sinne der CDU und ihrer Landesregierung, denn sie lehnten notwendige Änderungen an ihrer „Familienoffensive“ strikt ab.

Am 10. April 2013 – also dem Tag des Urteils zum Kommunalabgaben-Volksbegehren – forderte das Bündnis „Mehr Demokratie in Thüringen“ öffentlich den Landtag auf, die Verfassung zu ändern und finanzwirksame Volksbegehren grundsätzlich zuzulassen: „Es ist ein Webfehler, den Bürgerinnen und Bürgern anzubieten, selbst gesetzgeberisch tätig zu werden, aber sie in Geldangelegenheiten auszusperren.“ Rot-Rot-Grün wollte schon seit ihren Oppositionszeiten diesen „Webfehler“ beseitigen. Die CDU wollte das bisher aber nicht.

Dabei sind andere Bundesländer in Sachen Zulassung finanzwirksamer Volksbegehren schon viel weiter - z.B. Bayern und Berlin. Thüringen kann und muss hier nachziehen. Unstrittig ist: Die Gebietsreform – auch das Vorschaltgesetz dazu - hat finanzielle Auswirkungen. Die Thüringer Verfassung hat an den entscheidenden Stellen einen anderen Wortlaut als in Bayern und Berlin. Also höchste Zeit und beste Gelegenheit für die CDU, ihre bisherige Verweigerungshaltung aufzugeben und sich an der notwendigen Zweitdrittelmehrheit für die nötige Verfassungsänderung zu beteiligen.

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