Nr. 19/2016, Seite 5: Rot-Rot-Grün macht Thüringen zum Mehr-Demokratie-Spitzenreiter
Mit dem Landtagsbeschluss am 30. September für mehr Mitbestimmung der Menschen in den Kommunen wird Thüringen zum bundesweiten Spitzenreiter bei direkter kommunaler Demokratie. Das ist ein guter Tag für Thüringen, weil gelebte Demokratie vor Ort entscheidend gestärkt wird“, erklärte Susanne Hennig-Wellsow, Vorsitzende der Linksfraktion. Das jahrelange Engagement von Rot-Rot-Grün - auch im Bündnis für Mehr Demokratie in Thüringen - „bringt den Menschen nun spürbar mehr Mitbestimmungs- und Gestaltungsrechte“.
Aus der Rede von Anja Müller, Sprecherin für Bürgerbeteiligung der Fraktion DIE LINKE:
2003, 2009 und nun 2016 – diese Jahreszahlen symbolisieren wichtige Schritte im Ausbau der direkten Demokratie in Thüringen. 2016 aber mit einem entscheidenden Unterschied.
Unter Rot-Rot-Grün war erstmalig kein Volksbegehren notwendig, um die Landtagsmehrheit zu einer Reform zu bewegen und Thüringen damit im Bundesvergleich in Sachen direkter Demokratie an die Spitze zu stellen.
Das wird die Chronologie nochmal verdeutlichen. Im November 2003 war es die grundlegende Reform zum Ausbau der direkten Demokratie auf Landesebene. Diese Reform wurde entscheidend auf den Weg gebracht durch ein Volksbegehren vom Bündnis „Mehr Demokratie in Thüringen“, in dem alle jetzigen Koalitionspartner von LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bis heute Mitglied sind. Der Druck von damals rund 389.000 Unterschriften war so groß, dass sich am Ende auch die CDU bewegen und dem Volksbegehren in entscheidenden Punkten zustimmen musste. Sowohl bei Änderungen in der Verfassung, wie der Senkung der Unterschriftenhürde, wie auch bei der Ausgestaltung des Verfahrensgesetzes, z.B. beim Beratungsrecht für Initiativen und bei der Einführung eines Abstimmungsbuchs an jeden Thüringer Haushalt vor einem Volksentscheid.
2001 hat dann die CDU eine Klage vor dem Verfassungsgerichtshof gegen dieses Volksbegehren angestrengt, das doch, unserer Ansicht nach, zu einem sehr konservativen Urteilsspruch führte. Dieses Urteil von 2001 hat leider bis heute problematische Auswirkungen auf den Umgang mit finanzwirksamen Volksbegehren, konnte aber die Reform von 2003 zum Glück nicht aufhalten.
Nun die Reform im Jahr 2009, die die Weiterentwicklung der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene zum Inhalt hatte. Das war letztlich wieder das Ergebnis eines Volksbegehrens – erneut getragen vom Bündnis „Mehr Demokratie in Thüringen“ und unterstützt von 250.000 Unterschriften aus Thüringen. Dieses Volksbegehrensgesetz erreichte den Landtag.
Auch damals versuchten sie, werte Mitglieder der Thüringer CDU, mit allerlei parlamentarischen Tricks den Gesetzentwurf zu unterlaufen und das Reformvorhaben zu schwächen. Letztlich war aber auch hier der Druck von einer viertel Million Unterschriften so stark, dass die CDU den Kern der Reform mittragen musste.
Die CDU-Ablehnung der direkten Demokratie kam aber dann deutlich darin zum Ausdruck, dass sie auf Einführung der Amtseintragung auf kommunaler Ebene bestand. Und wir haben es mehrfach betont, weltweit einmalig. Der Verhandlungsdruck konnte die Sache noch zum Wahlrecht zwischen Amtseintragung und Straßensammlung entschärfen.
Nach der Reform vom April 2009 war dem Bündnis „Mehr Demokratie in Thüringen“ und seinen rund 20 Mitgliedsorganisationen - von Gewerkschaften und Parteien über kirchliche Verbände und Frauen- bzw. Umweltorganisationen bis hin zu Mieterbund und Steuerzahlerbund klar: So wichtig die beiden Reformschritte von 2003 und 2009 waren, es blieben noch mindestens zwei „Reformbaustellen“ übrig. Und da gehörte die Weiterentwicklung der Reform auf kommunaler Ebene dazu. Bestimmte Reformschritte, die eigentlich in Vorbereitung des Volksbegehrens mit auf der Agenda waren, konnten vor allem wegen der Verweigerungshaltung der CDU wieder mal nicht umgesetzt werden.
Hinzu kam, dass das Ringen mit den „Bremsern“ von der jetzt größten Oppositionspartei ja seinen Preis hatte: Auf Wunsch von Ihnen kam die zusätzliche Einführung der Amtseintragung und wegen Ihrer Weigerung gab es kein eigenes Verfahrensgesetz, um die Regelungen der kommunalen direkten Demokratie klar geordnet und rechtssicher für alle Thüringer Kommunen festzuschreiben und so auch letztendlich die Kommunalordnung zu entlasten. Es ist daher alles andere als überraschend, wenn heute ein Gesetzentwurf der rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen zur abschließenden Entscheidung vorliegt, der diesen weiteren vom Bündnis „Mehr Demokratie“ schon 2009 anvisierten Reformschritt für die kommunale Ebene nun umsetzt: mit einem eigenständigen Verfahrensgesetz für die kommunale Ebene, mit Einführung des Ratsbegehrens, eingeschlossen die Möglichkeit zum Alternativvorschlag aus der Bevölkerung, mit Abschaffung der Amtseintragung, mit Stärkung der direkten Demokratie in Ortschaften und Ortsteilen, mit Rederecht der Initiatoren in den Kommunalgremien, mit der Pflicht zu Informationen an alle Abstimmenden bzw. alle Haushalte vor einem Bürgerentscheid und vielem mehr.
An der endgültigen Fassung des Gesetzes wird auch deutlich: die rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen nehmen Anhörungen und Stellungnahmen von Anzuhörenden ernst. Denn die Ausweitung des Alternativvorschlags, der im Gesetzentwurf nur für das „klassische“ Bürgerbegehren vorgesehen war, geht auf Vorschläge von zwei Anzuhörenden zurück. Daher unser Änderungsantrag. Und ich wiederhole mich unglaublich gerne, Thüringen ist mit dieser Reform nun im bundesweiten Vergleich Spitze bei der direkten Demokratie in den Kommunen. Und an dieser Stelle auch nochmal, es war kein Volksbegehren notwendig, um die Landtagsmehrheit zur Reform zu bewegen. Und es macht deutlich, mit Rot-Rot-Grün gibt es mehr direkte Demokratie in Thüringen.
Durch den Abbau weiterer Hürden wird die direkte Demokratie lebendiger werden. Das wurde 2009 mit der Zunahme der Anzahl von Bürgerbegehren deutlich. Auch die Zahl der Bürgerentscheide wird zunehmen, da nun die Kommunalgremien den Bürgern Themen zur Endentscheidung per Bürgerentscheid vorlegen können.
Wir LINKE sind sehr optimistisch, dass in der Diskussion um ein Bürgerbegehren und Bürgerentscheid, unter Einbeziehung von viel Fachverstand der Menschen vor Ort, nach der besten Lösung gesucht und dann auch gefunden wird. Und mit der Einführung des Alternativvorschlages auf kommunaler Ebene werden auch die Auswahlmöglichkeiten beim Bürgerentscheid noch erweitert.
Es ist einfach richtig, den Bürgern die Letztentscheidung in den Sachfragen zu geben. Es erhöht die Akzeptanz und nicht selten spart es auch noch öffentliche Gelder.
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