Nr. 19/2015, Seite 8: „Das war Populismus pur“ - NACHGEFRAGT bei Anja Müller, Sprecherin der Faktion DIE LINKE für Bürgerbeteiligung und Petitionen

Parlamentsreport

Den Koalitionsfraktionen ist es wichtig, dass die Thüringer Bürgerinnen und Bürger über Volksentscheide oder Bürgerbegehren mitbestimmen können und dass sich die Bedingungen dafür weiter verbessern. Wie ist der aktuelle Stand?

Von Anfang an sind LINKE, SPD und Grüne Mitglieder im Bündnis Mehr Demokratie in Thüringen und damit Mitorganisatorinnen der beiden erfolgreichen Volksbegehren zur Weiterentwicklung der direkten Demokratie auf Landesebene und auf kommunaler Ebene in Thüringen. In einer von ca. 100 Teilnehmern besuchten Veranstaltung der drei Fraktionen mit dem Bündnis im Juni im Landtag wurden weitere Ideen zum Ausbau der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene schon intensiv diskutiert und die Einbringung eines entsprechenden Gesetzentwurfs in den Landtag angekündigt. Vorgestellt wurden als Neuerungen z.B. das Ratsreferendum und das obligatorische Referendum, das stattfinden soll, wenn kommunale Unternehmen der Daseinsvorsorge veräußert oder erworben werden. Außerdem sollen Initiatoren von Bürgerbegehren Rederecht in den kommunalen Gremien erhalten und ein Beratungsrecht vor Abgabe des Antrags auf Bürgerbegehren.

In der letzten Landtagssitzung hat die AfD mit einem Antrag zur „Stärkung der direkten Demokratie“ versucht, auf den fahrenden Zug aufzuspringen.

Das war Populismus pur, aber auch inhaltlich kritikwürdig. So wollen sie an der Amtssammlung, korrekt Amtseintragung, festhalten. Diese war von der CDU 2008 als einzige Sammlungsform vorgesehen. Nur mit Druck des Volksbegehrens und des Bündnisses gelang es, die Regelung in ein Wahlrecht umzugestalten. Denn für manchen Bürger stellt der Gang zum Amt eine große Hürde dar. Zudem gibt es die Amtssammlung auf kommunaler Ebene nur in Thüringen – sonst nirgends weltweit. Nicht zuletzt deshalb sieht die von der rot-rot-grünen Koalition geplante Reform die Streichung der Amtssammlung vor.

Welche Reformschritte auf Landesebene haben die Koalitionsfraktionen vereinbart?

Laut Koalitionsvertrag soll das so genannte „Finanztabu“ angegangen werden. Die Bürger sollen auch über Themen, die finanzielle Auswirkungen haben, wie ein neues Kita-Gesetz oder Abgabenfragen, ohne Beteiligungsbremse und Zulässigkeitshindernisse abstimmen können. Dass es auch auf Bundesebene Volksentscheide zu mehr Sachthemen als nur den bisher schon erfassten Länderfusionen (Art. 29 GG) geben muss, ist für die Koalition selbstverständlich. Hingegen hat die AfD mit ihren populistischen und nationalistischen Positionen im Zusammenhang mit ihren Forderungen nach Volksentscheiden zum Euro gezeigt, dass sie als Rechtsaußen-Partei mit der direkten Demokratie Stimmung machen will. Dagegen ist unsere Kritik am Euro und der EU verbunden mit der Forderung, die EU weiter zu demokratisieren und als Staatenbund bzw. Bundesstaat weiterzuentwickeln. Eine wirklich funktionierende direkte Demokratie ist auf eine breite, inhaltlich fundierte Sachdiskussion gerichtet, fair und um die beste Lösung ringend.

Was ist davon zu halten, wenn die AfD verkündet, dass sie die direkte Demokratie nach Schweizer Vorbild will?

Das steht eindeutig im Zusammenhang damit, dass es in letzter Zeit auch hochproblematische Volksentscheide in der Schweiz gegeben hat, Stichworte „Minarett-Verbot“ oder die mit hauchdünner Mehrheit angenommene Initiative gegen „Masseneinwanderung“. Beides wurde besonders stark von der populistischen und rechtslastigen Schweizerischen Volkspartei (SVP) befördert. Dann hat es Entsetzen und neue Diskussionen gegeben. Das Ergebnis der Volksabstimmung zur so genannten „Masseneinwanderung“ ist auch noch nicht umgesetzt. Verstärkt sind Gegeninitiativen aktiv geworden. Die Schweiz ist grundsätzlich ein weltoffenes Land mit einem Migranten-Anteil ohne Schweizer Bürgerrecht von über 24 Prozent an der Gesamtbevölkerung. Der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund insgesamt liegt noch höher. Wem es aber um Hetze und Ausgrenzung von Mitmenschen und Mitbürgern sowie die Spaltung der Gesellschaft geht, der verrät und missbraucht die direkte Demokratie und auch die Demokratie als solche. Denn die Idee der Demokratie beinhaltet in ihrem Kern auch und vor allem das Prinzip der gleichen Teilhabe aller an den politischen Entscheidungsprozessen.
 
Was heißt, gleiche Teilhabe an politischen Entscheidungsprozessen?

Wer den Auswirkungen staatlicher und gesellschaftlicher Entscheidungen ausgesetzt ist, soll auch selbst mitentscheiden dürfen - und zwar in gleicher Weise und mit den gleichen Möglichkeiten für jeden. Daher fordert die LINKE, dass allen Einwohnern, unabhängig von der Staatsbürgerschaft, nach einer Orientierungsphase von fünf Jahren das Wahlrecht zu allen Parlamenten und Vertretungsgremien, also auch Bundestag und Landtag, und auch das direkt-demokratische Stimmrecht zustehen soll. Die Entscheidungsverfahren müssen so gestaltet sein, dass sie nicht ausgrenzen und spalten, sondern zur Weiterentwicklung einer solidarischen und weltoffenen Gesellschaft beitragen. Dazu gehört, dass Bürgerbegehren und Volksbegehren, die gesetz- bzw. verfassungswidrige Ziele verfolgen, nicht zulässig sind. Den Schutz der Menschenwürde, die Gleichheit aller Menschen und das Recht auf gleiche Teilhabe darf niemand unter dem Deckmantel der direkten Demokratie in Frage stellen.
 
Wie es die Nazis getan haben.

Ja, und vor dem Hintergrund der Volksentscheidsinitiativen der Nazis in der Weimarer Republik wurde von vielen die Konsequenz für richtig befunden, in Deutschland – vor allem auf Bundesebene - auf direkte Demokratie zu verzichten. Wenn diese Schlussfolgerung auch nachvollziehbar ist, so ist sie nach Meinung der LINKEN doch nicht sinnvoll. Denn damit haben die Demokratiefeinde noch in Jahrzehnte langer Nachwirkung das geschafft, was sie wollten: die Demokratie zu beschneiden und (teilweise) zu beseitigen. Die richtige Antwort auf das Problem sind Stärkung und Ausbau der Instrumente und Verfahren sowie der Einbau von Schutzmechanismen. Die direkte Demokratie ist das unverzichtbare zweite Standbein neben der parlamentarischen Demokratie.

Doch um die Gefährdungen wirklich zu beseitigen, muss sich die Zivilgesellschaft auch dafür einsetzen. Die Menschen müssen der sachlichen und offenen Themendiskussion und dem fundierten Ringen um die beste Lösung den Vorrang geben vor dumpfen populistischen Parolen. Das kann und muss praktisch eingeübt werden. Am besten schon so früh wie möglich, d.h. auch Demokratieerziehung in Kita und Schule sind sinnvoll und notwendig. Die Erfahrungen zeigen, wie Volksbegehren und Bürgerbegehren die Menschen zu mehr politischen Engagement motivieren. Das hilft dann auch der repräsentativen Demokratie und den Wahlen.

Dateien