Nr. 19/2015, Seite 10: Abwasserentsorgung - Vernünftige Wege für den ländlichen Raum, damit die Menschen nicht überfordert werden

Parlamentsreport

Auf Antrag der CDU-Fraktion hatte sich der Thüringer Landtag in einer Aktuellen Stunde am 9. September mit der Abwasserpolitik im Freistaat befasst. Die CDU hatte die Überschrift „Augenmaß statt ‚Zwang‘ bei der Abwasserentsorgung“ gewählt. Für die Linksfraktion sprach in der Debatte Umweltpolitiker Tilo Kummer.

Der LINKE-Abgeordnete erinnerte an die vergangenen Jahre und verwies auf eine „Ministerialbürokratie, die eben nicht den ländlichen Raum im Blick hatte, die das Solidarprinzip im Bereich der Abwasserentsorgung seit 2009 nicht mehr vorgesehen hat und die dazu führte, dass wir im Moment mit Bescheiden leben müssen, die eben nicht auf grünes Regierungshandeln zurückgehen“. Die CDU habe „im Wassergesetz das Solidarprinzip ausgehebelt, als festgelegt wurde, dass Zweckverbände sagen können, welcher Bürger ihnen zu teuer ist, um in Zukunft vom Zweckverband weiter entsorgt zu werden“.

Nach den damaligen Festlegungen bekommen Bürger nun Bescheide der unteren Wasserbehörden müssen  Kläranlagen bauen. Das habe auch nichts mit dem Regierungswechsel zu tun, sagte Tilo Kummer. Allerdings müsse das Wassergesetz schnellstens novelliert werden, „damit nicht alle einen Bescheid haben, bevor wir dann endlich das Solidarprinzip wieder einführen“. Der städtische Raum in Thüringen mit einer hohen Einwohnerdichte und relativ geringen Kosten beim Anschluss pro Einwohner sei mit über 60 Prozent in der Abwasserentsorgung gefördert worden. Im ländlichen Raum mit einer viel geringeren Bevölkerungsdichte sei der Anschluss an die Abwasserentsorgung pro Einwohner wesentlich teurer.

Zudem seien die Fördermittel seit 2009 massiv zurückgefahren worden - und „man kam auf diesen schlimmen Gedanken, dass die Leute ihre Probleme selber klären sollen, was zur Folge hat, dass die Bürger eigentlich die Abwasserentsorgung schon bezahlt haben. Die bezahlen nämlich seit 25 Jahren Abwasserabgabe und diese Abwasserabgabe dürfen Zweckverbände verrechnen, aber nicht der Bürger, der aus dem Verbandsgebiet ausgeschlossen wird“.

Da interessiert überhaupt nicht, wie der Gewässerzustand ist

Das Allerschlimmste, so der Abgeordnete weiter, sei, „wenn dann Leute, die 80 sind, plötzlich eine Ausbildung zum Kläranlagenwärter machen müssen und mit den Fragen völlig überfordert sind“. Die EU wolle die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, d.h. den guten Zustand der Gewässer. „Das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes, übrigens auch in CDU-Verantwortung mit geändert, macht was anderes daraus. Jeder Bürger hat sein Abwasser nach dem Stand der Technik aufzubereiten. Da interessiert überhaupt nicht, wie der Zustand des Gewässers ist. Dieser Logik folgen jetzt die Bescheide der unteren Wasserbehörden. Die schicken nämlich für jeden, der aus dem Verbandsgebiet des Wasser-Abwasser-Verbands ausgeschlossen wird, den Bescheid raus, dass er innerhalb eines Jahres oder von zwei Jahren seine Abwasseranlage zu errichten hat und da interessiert die untere Wasserbehörde auch der Gewässerzustand nicht“, kritisierte Tilo Kummer und schlug vor, dass die Wasserbehörde eine Priorisierung vornehmen, „damit dort, wo das kommunale Abwasser wirklich noch ein Grund dafür ist, dass der Gewässerzustand nicht gut ist, zuerst die Maßnahme stattfindet“. Und dort könnte auch ein höherer Fördersatz gewährt werden. Wo die Gewässer in Ordnung seien, sollte mehr Zeit eingeräumt werden.

2011 habe es viele Gespräche auch fraktionsübergreifend gegeben und er sei dankbar, betonte der Abgeordnete,  „dass wir die Phosphatfällung für vollbiologische Kleinkläranlagen damals vom Tisch gekriegt haben, aber Fakt ist eines: Es war gegenüber der Ministerialbürokratie ein zahnloser Tiger“.

Im Umweltausschuss des Landtages seien sie damals verhöhnt worden. „Wollen wir doch mal ehrlich sein. Es ist eine Änderung des Wassergesetzes in dem Sinne nicht hingebracht worden und es wird allerhöchste Zeit, dass wir es angehen“, appellierte Tilo Kummer. Notwendig seien „vernünftige Wege für den ländlichen Raum, damit die Menschen von der Abwasserentsorgung nicht überfordert werden, dem Umweltgedanken aber gleichzeitig Rechnung getragen wird“.

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