Nr. 19/2013, Seite 6: Das Trauerspiel der CDU/SPD-Regierung

Parlamentsreport

Mit einem Schreiben hat sich Bodo Ramelow, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, am Rande der Landtagssitzung am 19. September an die Ministerpräsidentin gewandt. „Die Verantwortung der Thüringer Landesregierung und von Matthias Machnig an der eingetretenen Doppelversorgung muss umgehend aufgeklärt werden. Es geht auch darum, dauerhaft diese gravierenden Fehlentwicklungen im Keim zu ersticken.“

Am gleichen Tag hat die CDU/SPD-Koalition einen Gesetzentwurf der LINKEN zur Abschaffung der zeitweiligen Beamtenberufungen und Zusammenfassung von Staatssekretären ins Ministergesetz bei vollständiger Aufrechnung mit laufenden Bezügen abgelehnt. Sogar die Überweisung zur Weiterbearbeitung in die Ausschüsse wurde verhindert. „Das Thüringer Parlament macht sich willfährig zum Zuschauer im Trauerspiel der Thüringer Landesregierung. Ob die Parlamentarier hier wissen, was sie tun? Obwohl schon bei der letzten Ministergesetz-Neuregelung der Landtag glaubte, die Probleme der Doppelalimentierung hinreichend gelöst und dafür gesorgt zu haben, dass sich der Fall Althaus nicht mehr wiederholen würde, erleben wir nun die bittere Wiederaufführung“, so Bodo Ramelow.

Zuständig für den Vollzug des Ministergesetzes sei die Regierung. Diese verweigere aber bislang die Aufklärung und zügige Neuregelung. „Nachdem unsere Änderungsgesetze, mit denen wir als Parlamentarier nun all diese Problemfälle endgültig beseitigen und jede Wiederholung unterbinden wollten, weggestimmt wurden, erlaube ich mir öffentlich dringende und bohrende Fragen an die Ministerpräsidentin zu den Doppelversorgungen zu stellen“, erklärte der Fraktionsvorsitzende.

In dem Offenen Brief an die Ministerpräsidentin heißt es zu Beginn:

„Als Fraktionsvorsitzender der größten Oppositionspartei hatte ich gestern für meine Fraktion die Dringlichkeit des Antrages begründet, mit dem wir erreichen wollten, dass der Thüringer Landtag die Landesregierung in Gänze auffordert, durch den gemeinsamen Rücktritt den Weg frei zu machen für Neuwahlen. Im Zuge dieser Dringlichkeitsdebatte vertraten die beiden regierungstragenden Fraktionen die Auffassung, dass die Regierungsarbeit entgegen meiner Ausführungen erfolgreich sei und diese Landesregierung in der Lage wäre, bis zum Ende der Legislatur gute Arbeit noch zu leisten. Über die Frage der guten Arbeit mag man politisch unterschiedlichster Meinung sein, und dies darf auch durchaus im Rahmen parteipolitischer Bewertungen unterschiedlich gewichtet werden, aber die Frage, ob die gesamte Regierung als höchstes exekutives Organ handlungsfähig ist, da wächst bei der Bevölkerung der Eindruck, dass dies offensichtlich nicht mehr gegeben ist.

Zeitgleich zu unserer Landtagsdebatte über vermeintliche oder berechtigte Versorgungsansprüche von Herrn Zimmermann oder Herrn Minister Machnig konnte man in den Medien lesen, dass der ehemalige Staatssekretär Aretz glaubt, auf dem Klageweg einen Ausgleich von 328.000 Euro beanspruchen zu können, weil ihm vermeintlich Zusagen gemacht wurden über seine In-den-Ruhestand-Versetzung hinaus.

Den Bürgern ist auch sicherlich noch gut in Erinnerung die ‚Rund-um-sorglos-Versorgung’ des ehemaligen Ministerpräsidenten, Herrn Dieter Althaus, der nach seinem Ausscheiden aus dem Amt und später seinem Landtagsmandat seine kompletten Versorgungsansprüche nicht nur behalten, sondern auch ausgezahlt bekommen hat, obwohl er in der Privatwirtschaft eine sehr gut dotierte und wohl über den Ruhestandsbezügen dotiert liegende Aufgabe erhalten hat.
Betrachtet man die Ruhestandsbezieher, die über Versetzungen in den Ruhestand zu laufenden Einnahmen gekommen sind, ohne dass die Altersgrenze erreicht war, zeigt sich doch, dass bis heute diese Vereinnahmungsmentalität immer noch nicht nachhaltig gestoppt ist.

Das Ansehen von Politik bei den Bürgern leidet hierdurch in Gänze.


Gerade wenn Bezieher von Sozialleistungen, die auf jeden Cent angewiesen sind, mit Behörden die Erfahrungen machen, dass gnadenlos jeder Cent weggerechnet wird, um Überbezahlungen zu unterbinden, dann ist das geradezu zynisch, wenn man in der Zeitung lesen kann, dass ein ehemaliger Staatssekretär, der im Ruhestand ist, von dem Land oder einer landeseigenen Gesellschaft 328.000 Euro per Gerichtsverfahren erzwingen möchte.

Mein Satz „Legal ist nicht gleich legitim“ meint alle diese sogenannten Einzelfälle, und unsere parlamentarischen Initiativen zum Ministergesetz, zum Beamtenrecht und zum Abgeordnetenrecht zielten darauf ab, grundlegend diese unüberschaubaren Sonderfaktoren endlich nachhaltig und wirksam zu beenden. Die regierungstragenden Fraktionen haben soeben unsere Gesetzesentwürfe einfach weggestimmt und so das Parlament entmächtigt, die Dinge zu regeln, die offenbar von der Regierung nicht oder nicht richtig angewendet werden. So bleibt es mir nur, Fragen zu stellen. (…)“
 

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