Nr. 19/2013, Seite 5: Erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken (Kopie 1)

Parlamentsreport

Martina Renner in der Debatte zur Novellierung des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes

Mit dem am 19. September mit der Mehrheit des Thüringer Landtags verabschiedeten Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Thüringer Polizei setzt die CDU/SPD-Koalition den im Jahr 2001 forcierten Grundrechtsabbau im Sicherheitsbereich fort, der vielfach durch die obersten Gerichte korrigiert werden musste.

„Mit dem Gesetz wird die Polizei mit quasi geheimdienstlichen Befugnissen bevorratet, die es ihr erlauben, ohne Straftatverdacht, also aufgrund reiner Vermutungen und Verdächtigungen, in der Privatsphäre zu lauschen, zu spähen, sich auf Computern mit Staatstrojanern einzunisten oder Spitzel sowie verdeckte Ermittler im sozialen Umfeld zu platzieren. Die Thüringer Koalition kann nun endgültig nicht mehr für sich in Anspruch nehmen, für eine bürgerrechtsorientierte Politik zu stehen. CDU und SPD haben wieder einmal bewiesen, dass sie Grundrechte bereitwillig für mehr staatliche Überwachung opfern“, sagte die Innenexpertin der Fraktion DIE LINKE, Martina Renner, nach der Parlamentsabstimmung.

In der Debatte hatte die Abgeordnnete auf die Anhörung zum Gesetzentwurf im Innenausschuss verwiesen: „Wir hatten verschiedene Experten eingeladen und überwiegend gab es zwei Befunde. Erstens, im Gesetz sind handwerkliche Fehler. Es ist auch davon gesprochen worden, einiges sei mit heißer Nadel gestrickt. Aber viel schwerwiegender war die Feststellung, dass immer noch Teile des Gesetzes verfassungswidrig sind und dass möglicherweise bei einer neuerlichen Überprüfung vor dem Verfassungsgericht diese Regelungen nicht zu halten sein werden.

Allein diese Feststellung hätte dazu ausgereicht, innezuhalten im Innenausschuss und tatsächlich eine zeitlich angemessene und inhaltlich auch fundierte Beratung durch die Fraktionen durchzuführen.“ Dies sei aber mit der Ausschussmehrheit verhindert worden, so Martina Renner weiter.

Schwere Grundrechtseingriffe auf Grundlage von Mutmaßungen

„Die verfassungsrechtlichen Bedenken beziehen sich auf den Kernbereichsschutz, also den Bereich der unmittelbaren privaten Lebensgestaltung, auf den Schutz von Berufsgeheimnisträgern und auf die Rechte von Betroffenen von Polizeimaßnahmen“, hatte die LINKE Innenpolitikerin im Landtag betont. Im Zentrum der Anhörung habe die Frage gestanden, „ob die Befugnisse zur verdeckten Datenermittlung im Bereich des Gefahrenabwehrrechts überhaupt notwendig sind (...) Für uns steht fest, der Verdacht, dass hier in Zukunft schwere Grundrechtseingriffe auf der Grundlage von Mutmaßungen und Verdächtigungen ermöglicht werden sollen, wurde für uns erhärtet“. Martina Renner hatte es in ihrer Pressemitteilung nach dem Landtagsbeschluss als „unfassbar“ bezeichnet, dass der Gesetzgeber aufgrund einer Verfassungsgerichtsentscheidung ein Gesetz verabschiedet, zu dem aber Rechtsexperten erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken geäußert haben.
Für DIE LINKE ist ebenso wenig nachzuvollziehen, dass sich das Parlament notwendigen Veränderungen im Polizeiaufgabengesetz verweigert hat: „Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten, Stärkung der parlamentarischen Kontrolle, Stärkung der Rechte von denjenigen, die von polizeilichen Maßnahmen betroffen sind - das wären notwendige Änderungen gewesen, die anstelle der quasi schrankenlosen Eingriffsbefugnisse hätten verankert werden müssen“, unterstrich die Abgeordnete und verwies auf den von der  Linksfraktion vorgelegten umfassenden Änderungsantrag für ein bürgerrechtsfreundliches, verfassungskonformes Polizeiaufgabengesetz, das  eine transparente und öffentlich kontrollierte Polizei ermöglicht.

Die LINKE will mit Blick auf eine bürgernahe Polizei die Stärkung der Transparenz und der Kontrolle polizeilichen Handelns über die Einrichtung einer Polizeibeschwerdestelle erreichen. „Wir brauchen eine parlamentarische und damit öffentliche Kontrolle polizeilichen Handelns durch einen Polizeiausschuss im Landtag, insbesondere was den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel durch die Polzei angeht“, sagte Martina Renner in der Debatte.       

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