Nr. 18/2017, Seite 5: Thüringer Hochschulgesetz für mehr Mitbestimmung
Christian Schaft: Mit verbindlicher Zivilklausel die gesellschaftliche Verantwortung der Hochschulen im Fokus
Das Kabinett hat am 12. September im zweiten Durchgang den Referentenentwurf für das neue Thüringer Hochschulgesetz beschlossen. Es wird jetzt dem Landtag zu den weiteren Beratungen zugeleitet. Die Verabschiedung des Gesetzes und sein Inkrafttreten sind für das Frühjahr 2018 vorgesehen. Die Hochschulen haben dann eine Frist zur Umsetzung der neuen Strukturen und Vorgaben bis zum 1. Oktober 2019.
Die Notwendigkeit einer Überarbeitung des Thüringer Hochschulgesetzes ergab sich aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das eine stärkere Beteiligung der Hochschullehrer an allen Entscheidungen in den Bereichen Forschung und Lehre verlangt. Zugleich gibt der Koalitionsvertrag der rot-rot-grünen Landesregierung eine Stärkung der Rechte Studierender und eine Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen auf.
Um bei der Novellierung des Gesetzes die Interessen der Hochschulakteure mit zu berücksichtigen und diese am Neuentwurf zu beteiligen, hatte das Wissenschaftsministerium im Januar 2016 den Thüringer Hochschuldialog gestartet, in dessen Rahmen Diskussionsrunden an allen Hochschulstandorten stattfanden. In sieben Regionalforen wurden Forderungen und Positionen vorgetragen.
Für Christian Schaft, hochschul- und wissenschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Landtag, wird das neue Thüringer Hochschulgesetz „im bundesweiten Vergleich Maßstäbe für Beteiligung und Mitbestimmung an den Hochschulen setzen“.
Die geplante Verankerung paritätischer akademischer Gremien und die Stärkung der Senate an den Thüringer Hochschulen sei „dabei auch das Ergebnis eines umfassenden zweijährigen Beteiligungsprozesses, bei dem alle Statusgruppen Verbesserungen eingefordert haben“. Der Abgeordnete verwies zudem auf zahlreiche weitere Verbesserungen im Gesetz, die seitens der LINKEN „eindeutig begrüßt werden. Es ist wichtig, dass wir mit einer verbindlichen Zivilklausel, mit Kodizes für Gute Arbeit in der Wissenschaft, einer Stärkung der Bereiche Gleichstellung und Diversität die gesellschaftliche Verantwortung der Thüringer Hochschulen mehr in den Fokus nehmen. Auch die Regelung zur Bauherrenfunktion für die Friedrich-Schiller-Universität Jena und andere Hochschulen ist ein vernünftiger Kompromiss, der die Hochschulautonomie weiter stärkt“.
Gegenüber der Thüringischen Landeszeitung (TLZ) hatte Christian Schaft betont: „Wir brauchen eine einheitliche Form der Zivilklausel für alle Hochschulen und zudem eine Kontrollinstanz.“
Ethikkommission zur Rüstungsforschung
Diese Aufgabe sollte eine Art Ethikkommission übernehmen, die grundlegend prüft, wem die Rüstungsforschung nützt und die darüber entscheidet, ob sie moralisch vertretbar ist oder nicht. Nach den Vorstellungen des LINKE-Abgeordneten sollte dieses Gremium jeweils an den Hochschulen angesiedelt und mit Professoren, wissenschaftlichen Mitarbeitern und Studierenden besetzt sein.
Jedenfalls freut sich Christian Schaft „nun auf das ausführliche mündliche Anhörungsverfahren im Landtag. Ich bin sehr gespannt auf die Einschätzungen und Bewertungen, welche uns im parlamentarischen Verfahren begegnen werden. Ich erhoffe mir hierbei insbesondere nochmals Impulse in Bezug auf die Arbeitsbedingungen, etwa von Mittelbau, Lehrbeauftragten und studentischen Beschäftigten, und auch auf das Thüringer Hochschulgebühren- und entgeltgesetz, wo aus meiner Sicht noch Nachbesserungsbedarf im Sinne einer studienfreundlichen Ausgestaltung besteht.“
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