Nr. 18/2016, Seite 7: Widerstand: „Lieber gar kein Gesetz als dieses“
„Teilhabe mit LINKS“ - Linksfraktion lud zum Fachgespräch zum Bundesteilhabegesetz
Am 12. September waren zahlreiche Betroffenenverbände, Behindertenbeauftragte sowie interessierte Bürger der Einladung der Linksfraktion gefolgt, um im Landtag über den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Bundesteilhabegesetz zu diskutieren. Ein modernes Teilhabegesetz wurde lange von Behindertenverbänden gefordert. Der nun vorgelegte Gesetzesentwurf soll ab 2017 stufenweise in Kraft treten.
Nach einem lockeren Einstieg begrüßte die behindertenpolitische Sprecherin der Fraktion, Karola Stange, die rund 70 Interessierten im gut gefüllten Konferenzraum. Sie informierte über den aktuellen Stand des Gesetzverfahrens. „Der Gesetzesentwurf wurde dem Bundesrat zugeleitet und wird nun beraten. Gegenwärtig liegen ca. 120 Änderungsanträge der Länder vor, darunter zahlreiche aus Thüringen. Eine Entscheidung des Bundesrates wird am 16. Dezember erwartet“, so die LINKE-Politikerin.
Dem hochgesteckten Ziel der Bundesregierung, durch das neue Gesetz ein modernes Teilhaberecht zu entwickeln, kann die Gesetzesvorlage nach einhelliger Meinung der Interessenvertreter nicht gerecht werden. Über das Bundesteilhabegesetzes (BTHG) referierten Joachim Leibiger, Beauftragter der Landesregierung für Menschen mit Behinderungen, und sein Stellvertreter Markus Lorenz sowie Dr. Ilja Seifert, Vorsitzender des Allgemeinen Behindertenverbandes in Deutschland, und Dirk Nowosatko, Leiter des Fachbereiches Soziales, Jugend und Gesundheit im Landratsamt des Altenburger Landes.
Nach einer kurzen Einführung durch Joachim Leibiger hielt Markus Lorenz einen Vortrag über die positiven und negativen Auswirkungen des Gesetzes auf die Betroffenen. So lobte er u.a. die Einführung eines Budgets für Arbeit, die Stärkung von Ehrenämtern, die erhöhten Einkommens- und Vermögensfreigrenzen sowie die feste Verankerung von Assistenzleistungen. Befürchtungen hat er in Bezug auf eine Weitergabe und Aufspaltung von Zuständigkeiten bei den entsprechenden Trägern, zu kurze Fristen für aussagekräftige Gutachten und eine Beschränkung des leistungsberechtigten Personenkreises in der Eingliederungshilfe.
Dr. Ilja Seifert sprach über die Auswirkungen des Gesetzesentwurfs aus seiner Sicht als Verbandsvorsitzender. Er befasste sich vor allem mit dem Aspekt der mangelhaften Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im BTHG. Die UN-BRK enthalte Menschenrechte, die „niemandem zu gewähren sind“, sondern faktisch bestehen, so Seifert. Der Entwurf sei für ihn ein reines Spargesetz. Daher rufe er alle zum Widerstand gegen dieses Gesetz auf. Sein Schlusssatz „Lieber gar kein Gesetz als dieses“ erhielt lauten Beifall.
Dirk Nowosatko sprach zuletzt über die Auswirkungen des Gesetzesentwurfs aus Sicht der Kommunen. Die Erwartungen seien hoch gewesen. Stattdessen bedeute der Gesetzesentwurf für die Kommunen Mehrkosten u.a. durch eine Ausweitung des leistungsberechtigten Personenkreises und höheren Personalaufwand. Außerdem trete das Gesetz zu kurzfristig in Kraft und es gebe bisher keine entsprechenden Ausführungsgesetze.
In zwei Diskussionsrunden erhielten die Gäste des Fachgesprächs die Möglichkeit zur aktiven Teilnahme. Neben Kritik und Verbesserungsvorschlägen wurde vor allem betont, dass Menschen mit Behinderungen sich nicht gegeneinander ausspielen lassen dürften, sondern gemeinsam für mehr Teilhabe kämpfen sollten.
Vor einem Ausklang bei Kaffee, Gebäck und persönlichen Gesprächen hielt Karola Stange das Schlusswort. Sie versprach, sich weiter für das Thema einzusetzen, und rief dazu auf, auch Bundestagsabgeordnete in deren Wahlkreisen anzusprechen. Sie betonte die Kernforderungen Thüringens im Bund für eine Einführung eines Teilhabegeldes und den Verzicht auf die Anrechnung von Einkommen und Vermögen. Karola Stange nach dem Fachgespräch: „Wir hatten eine rege Diskussion und einen interessanten Austausch, welcher unbedingt fortgesetzt werden sollte.“
Nicole Schreiber
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