Nr. 18/2013, Seite 6: Immer mehr über 70jährige mit Minijobs
Arbeitende Thüringer Rentnerinnen und Rentner Beleg für zunehmende Altersarmut
Mit Verweis auf die Antwort der Landesregierung auf eine von ihr gestellte Kleine Anfrage „Arbeitende Rentnerinnen und Rentner in Thüringen“ erklärte Karola Stange: „11,3 Prozent der Rentnerinnen und Rentner in Thüringen sind im Bundesvergleich armutsgefährdet. Die Landesregierung verschläft trotzdem jede politische Reaktion angesichts zunehmender Altersarmut.“
Nach Auskunft der Landesregierung beziehen derzeit ca. 4.700 Menschen in Thüringen Grundsicherung im Alter oder wegen Erwerbsunfähigkeit. Diese Zahl stagniert weitestgehend seit 2007. Dennoch ist dies kein Anzeichen für eine stabile Rentensituation.
„Wie die Landesregierung zugibt, ist die Dunkelziffer derjenigen, die trotz eines Rechtsanspruchs nichts beantragen, exorbitant hoch. Nach Studien stellen ca. 70 Prozent der Berechtigten keinen Antrag, oftmals aus Scham. Dabei sollten sich nicht die Betroffenen, sondern vielmehr die verantwortlichen Politiker schämen. Ein sinkendes Rentenniveau, Niedriglöhne und die immer weiter auf sich warten lassende Beseitigung des DDR-Rentenunrechts müssen endlich angegangen werden“, forderte die LINKE Landtagsabgeordnete.
Besser als die durch hohe Dunkelziffern belasteten Grundsicherungsdaten spiegeln die Zuwächse im Bereich der Minijobs das Problem Altersarmut. „Inzwischen gehen fast 18.000 Menschen mit über 65 Jahren in Thüringen einem Minijob nach - mit horrenden Wachstumsraten. Gerade in der Altersgruppe der 70- bis 75-Jährigen stieg die Zahl der Minijobbenden seit 2007 um mehr als 50 Prozent an. Auch in der Altersgruppe der über 75-Jährigen gibt es einen Zuwachs von weit über 20 Prozent im selben Zeitraum. Diese Zahlen belegen die inzwischen erschreckend hohe Altersarmut in Thüringen und sind ein politischer Skandal“, betonte Karola Stange. Die Entwicklung scheint die Landesregierung jedoch nicht weiter zu beunruhigen, gemessen an ihren kaum vorhandenen Aktivitäten. „Keine einzige Initiative hat die Landesregierung im Bundesrat für eine Angleichung der Ost-West-Renten gestartet. Beim Mindestlohngesetz hat sie sich schlussendlich enthalten. In allen diesen Bereichen haben dafür beide Regierungsfraktionen mit schöner Regelmäßigkeit Anträge der LINKEN im Thüringer Landtag weggestimmt. Und der Verweis auf das Landesarbeitsmarktprogramm kann angesichts der Zahlen nur als blanker Hohn verstanden werden.
Wir brauchen eine Existenz und Würde sichernde Mindestrente jetzt, um diesen erschreckenden Entwicklungen Einhalt zu gebieten, und wir brauchen eine Landesregierung, die ihren Ankündigungen im Koalitionsvertrag Taten folgen lässt. Eine Landesregierung, die eklatante Probleme ignoriert, braucht Thüringen nicht“, schlussfolgerte die Abgeordnete.
Antrag der LINKEN im Landtag
Die Linksfraktion legt jetzt einen Antrag vor „Benachteiligung ostdeutscher Rentnerinnen und Rentner endlich beenden!“ Der Landtag soll die Landesregierung auffordern zu berichten:
- welche Auswirkungen die gesetzlich festgelegte Rentenlücke zwischen Ost- und Westdeutschen in Thüringen bisher und bei Beibehaltung auch in Zukunft hat. Dabei sind insbesondere Fragen aktueller und drohender Altersarmut, Effekte auf regionale Wirtschaftskreisläufe und demografische Aspekte zu beachten,
- welche Maßnahmen mit welchen Ergebnissen sie in der laufenden Legislaturperiode ergriffen hat, um die allgemeine Benachteiligung ostdeutscher Rentnerinnen und Rentner zu beenden,
- welche Maßnahmen mit welchen Ergebnissen sie in der laufenden Legislaturperiode ergriffen hat, um die spezielle Diskriminierung von in der DDR geschiedenen Frauen und verschiedener DDR-Berufsgruppen in der Rente zu begegnen,
- wieviele Menschen in Thüringen Grundsicherung im Alter beziehen und wieviele trotz eines gesetzlichen Anspruchs diesen nicht wahrnehmen.
Außerdem soll sich die Landesregierung im Bundesrat
- für eine Angleichung des ostdeutschen an das westdeutsche Rentenniveau bis spätestens 2017 einsetzen. Dabei ist zu beachten, dass die Höherwertung ostdeutscher Löhne und Gehälter beibehalten bleibt, bis es keine Lohndiskriminierung Ost-West mehr gibt.
- für eine Beendigung der speziellen Diskriminierung in der DDR geschiedener Frauen und für einen entsprechenden Nachteilsausgleich engagieren,
- für eine Beendigung der Rentendiskriminierung verschiedener Berufsgruppen in der DDR sowie weiterer Betroffener von Überführungslücken im Rahmen der Zusammenlegung der Rentensysteme Ost und West einsetzen.
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- PR18-s06
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