Nr. 18/2013, Seite 5: Vorbeugung auch für Korruptionsgefahren
„Politische Beamte“ abschaffen - LINKE-Fraktion legt dem Landtag Gesetzentwurf vor
In der Debatte um den „Fall Zimmermann“ sorgten zwei Punkte - der einstweilige Ruhestand deutlich unter der Regelaltersgrenze und Versorgungsansprüche trotz „Anschlussbeschäftigung“ - für Unmut.
Die politischen Beamtenstellen sind eine Ausnahme zum üblichen Beamten-Modell. Weil die politische Ausrichtung bei der Besetzung der Stellen eine entscheidende Rolle spielt, soll der Dienstherr die Möglichkeit haben, die Leute von der Stelle zu entfernen, wenn er denkt, dass diese Übereinstimmung nicht mehr besteht. Der „Arbeitgeber“ muss für den einstweiligen Ruhestand dem Betroffenen und anderen gegenüber auch keine Gründe angeben - eine „begründungslose Kündigung“. Dieses Instrument gibt eine große personelle Gestaltungsmacht. Welche Stellen genau als Stellen für politische Beamte ausgestaltet werden, überlässt der Bundesgesetzgeber den Ländern. Sie können solche speziellen Stellen schaffen, müssen aber nicht. Die Landtagsmehrheit hat in § 48 Beamtengesetz solche Stellen verankert: die Staatssekretäre, die Gleichstellungsbeauftragten für Frauen und für behinderte Menschen und die Ausländerbeauftragte.
Auch die Leitungsstellen bestimmter Landesbehörden, so der Präsident des Landesverwaltungsamtes, der Präsident der Landespolizeidirektion und der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz gehören dazu. Hinzu kommt die Stelle des Sprechers der Landesregierung. Davon abgesehen, dass die Fraktion das Landesamt für Verfassungsschutz und das Landesverwaltungsamt abschaffen will: Wird die „Sonderkategorie“ der „politischen Beamten“ überhaupt gebraucht? Nein, meint die LINKE. Deshalb legt sie als Konsequenz aus dem „Fall Z.“ einen Gesetzentwurf zur Abschaffung dieser Beamten in Thüringen vor.
Es geht auch anders
Wie sehen die Alternativmodelle für diese Stellen aus? Die Staatssekretäre werden zu Mitgliedern der Landesregierung - so wie in Bayern und dem Saarland schon –, so dass auch auf sie das Ministergesetz Anwendung findet – bei Beibehaltung der bisherigen Besoldungsstufe. Begründung: die große Ähnlichkeit der Arbeitsaufgaben. Die drei Beauftragten im Bereich Gleichstellung sollen für sechs Jahre vom Landtag gewählt werden, unabhängig von Weisungen ihre Arbeit machen und wirksame Befugnisse erhalten, wie z.B. ein Beanstandungsrecht gegenüber Behörden bei festgestellten Verstößen.
Diese starke Stellung ist sinnvoll, damit sie die Gleichstellungsgebote der Verfassung umfassend und wirksam umsetzen können. Die Konstruktion der drei Behördenleitungsstellen als politische Beamte bietet der Regierung und den mit ihr verbundenen politischen Mehrheiten die Möglichkeit des personellen und - indirekt inhaltlichen – „Zugriffs“ auf das Handeln dieser Behörden „von der Spitze“ her. Bedenkt man die zentrale Stellung des Landesverwaltungsamtes innerhalb der Behördenstruktur in Thüringen, gewinnt dieser Punkt noch an Bedeutung. Nach Verfassungsvorgaben sind Behörden zum Handeln unabhängig von „Sonderinteressen“ einzelner Einflussgruppen verpflichtet. Ihr Handeln soll sich an den geltenden Bestimmungen als Maßstab ausrichten. Beamte sind darauf vereidigt.
Die LINKE schlägt für solche Leitungsstellen ein „Rotationsverfahren“ vor. Das heißt, sie werden ausdrücklich für bestimmte Zeit zur befristeten Besetzung ausgeschrieben. Damit sollen mehr befähigte Bedienstete eine Chance auf Leitungsfunktionen erhalten, und auch Korruptionsgefahren wird vorgebeugt. Für den Fall, dass nicht schon ein Staatssekretär diese Aufgabe mit erledigt, ist für den Regierungssprecher ein Angestelltenverhältnis vorgesehen – mit zusätzlichem Kündigungsgrund der Störung des Vertrauensverhältnisses. Er muss nicht verbeamtet sein, denn seine Informationsarbeit beinhaltet keine hoheitliche Tätigkeit. Der Gesetzentwurf sieht auch Regelungen für höhere Hürden mit Blick auf Übergangsgeld und andere öffentliche Versorgungsbezüge vor, so kürzere Bezugsdauern und vollständige Anrechnung anderer Einkünfte. Im Sinne des Gebots der Gleichbehandlung werden auch die Abgeordneten diesen verschärften Regelungen unterworfen.
Sandra Steck
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