Nr. 17/2016, Seite 7: In Sachen wirksame fakultative Referenden
Abschaffung des Finanz- und Abgabenvorbehalts macht direkte Demokratie anwendbar
In der jüngsten Sitzung des Landtags legte die CDU-Fraktion Verfahrensvorschriften zur Umsetzung des so genannten fakultativen Referendums vor. Im Juni hatte die CDU schon die Verfassungsänderung in den Landtag eingebracht, die notwendig ist, um dieses direkt-demokratische Instrument in Thüringen einzuführen.
„Fakultatives Referendum“ bedeutet: Zu vom Parlament beschlossenen Gesetzen kann in einer bestimmten Frist nach der Veröffentlichung ein Volksbegehren gestartet werden. Werden bei der Unterschriftensammlung genügend Unterstützerunterschriften zusammengebracht, kommt es über das jeweils neu beschlossene Parlamentsgesetz zum Volksentscheid. Das fakultative Referendum gibt es schon seit längerer Zeit in der Schweiz.
Wenn Referendum, dann richtig
„Die LINKE-Fraktion befürwortet das direkt-demokratische Instrument des fakultativen Referendums schon viele Jahre“, betonte Anja Müller, Sprecherin für Bürgerbeteiligung. Das von der CDU gewählte Modell (z.B. die 50.000 Unterschriften, um das Verfahren zu starten) entspricht dem Schweizer Modell. Allerdings mit einem entscheidenden Unterschied: Anders als im CDU-Vorschlag gibt es in der Schweiz keinen Finanz- und Abgabenvorbehalt bei der direkten Demokratie, also auch nicht beim Referendum. An diese Feststellung schloss Anja Müller eine deutliche und entscheidende Kritik am CDU-Gesetzentwurf an: „Über eine Verweisung im Gesetzentwurf hat die CDU die Demokratiebremsen Finanztabu und Abgabenvorbehalt in ihren Vorschlag zum fakultativen Referendum eingebaut. Deshalb hat die LINKE-Fraktion in der ersten Lesung zur Verfassungsänderung diesen Vorschlag als Mogelpackung bezeichnet. Denn solange in Thüringen noch ein so weitreichendes Finanztabu und ein Abgabenvorbehalt bestehen, sind viele Themen von Volksbegehren und Volksentscheid ausgeschlossen – weil sie Mehrausgaben oder erhebliche Umschichtungen von Mitteln im Landeshaushalt verursachen.
Die LINKE-Fraktion fordert daher, dass verbunden mit der Diskussion um das fakultative Referendum zwingend auch über die Abschaffung des Finanztabus und des Verbots der Abstimmung über Abgaben gesprochen werden muss. Wenn Einführung des fakultativen Referendums, dann auch richtig und so umfassend wie möglich.“
Die Abgeordnete sagte auch, dass dieses weitreichende Finanztabu sich beim laufenden Volksbegehren zur Gebietsreform auswirken wird. Denn bei einem Erfolg würde es zu Veränderungen im Landeshaushalt kommen, die die Kommunen finanziell betreffen. Anja Müller erklärte für die LINKE Gesprächs- und Verhandlungsbereitschaft zu den Gesetzentwürfen, „doch die CDU muss ernsthaft bereit sein, das Thema Abschaffung Finanztabu und Abgabenvorbehalt anzugehen“. Auch SPD-Abgeordnete Dorothea Marx und GRÜNE-Abgeordneter Dirk Adams erklärten sich für die Koalitionspartner bereit, wenn die CDU eine ernsthafte Weiterentwicklung der direkten Demokratie angehen will. Adams wies darauf hin, dass sich GRÜNE und LINKE schon lange für die Abschaffung des Finanz- und Abgabenvorbehalts in Thüringen einsetzen.
CDU bereit, zu verhandeln
In der Debatte signalisierte Fraktionsvorsitzender Mike Mohring, dass die CDU in den weiteren Beratungen der beiden Gesetzentwürfe bereit ist, über die Abschaffung des Finanz- und Abgabenvorbehalts – ebenfalls in der Verfassung verankert - zu sprechen und über ein „Gesamtpaket“ zu verhandeln. In der weiteren Debatte wies LINKE-Kommunalpolitiker Frank Kuschel nochmals ausdrücklich darauf hin, dass das von der CDU unterstützte Volksbegehren in Sachen Gebietsreform nun wohl auch deshalb in Schwierigkeiten kommen wird, weil die CDU über viele Jahre sich vehement gegen jegliche Änderung in Sachen Finanztabu und Abgabenvorbehalt gewehrt hatte. Nach Ansicht der LINKE-Fraktion ist es sinnvoll, zur Weiterberatung der Gesetzentwürfe auch eine Anhörung durchzuführen und dazu Sachverständige in Sachen fakultatives Referendum und direkte Demokratie ohne „Finanzhürden“ auch aus der Schweiz einzuladen.
Zuständig für die weitere Ausschussarbeit sind in diesem Fall der Innen- und Kommunalausschuss und der Justizausschuss, der sich generell um Verfassungsfragen kümmert. Ralf-Uwe Beck forderte namens des Bündnisses „Mehr Demokratie in Thüringen“ die Landtags-Fraktionen auf, in Sachen wirksame Referenden - auch angesichts positiver Erfahrungen damit in der Schweiz – aufeinander zuzugehen.
Sandra Steck
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