Nr. 17/2015, Seite 9: Steuergerechtigkeit darf kein Tabu sein - Nachgefragt bei Frank Kuschel, kommunalpolitischer Sprecher der Linksfraktion
Bei einem Pressegespräch im Juli hatte Frank Kuschel erklärt, dass die Thüringer Kommunen ihre Einnahmemöglichkeiten nicht ausschöpfen und einen Spielraum von insgesamt 120 Millionen Euro im Jahr ausgemacht. Daraufhin hagelte es Kritik, die Belastungsgrenze der Bürger sei längst überschritten, die Kommunen hätten sehr wohl ihre Hausaufgaben gemacht, das Land müsse sie besser finanziell besser ausstatten. Wir fragen nach: Warum jetzt eine Debatte über Steuer- und Abgabenerhöhungen in den Kommunen.
Seit über 20 Jahren gibt es in Thüringen Streit über die Kommunalfinanzen. Die Kommunen können derzeit nur rund 27 Prozent ihrer Einnahmen über eigene Steuern abdecken, fast 60 Prozent der Einnahmen sind Landeszuweisungen. Die kommunalen Steuereinnahmen betragen nur 60 Prozent des Bundesdurchschnitts, die Wirtschaftskraft 71 Prozent. Die Thüringer Kommunen können ihre Steuerschwäche nicht aus eigener Kraft beheben. Doch es muss statthaft sein, auf Einnahmemöglichkeiten hinzuweisen, zumal, wenn dies überhaupt nicht zu einer höheren Belastung der Steuerpflichtigen führt oder Ungleichbehandlungen beseitigt werden.
2005 gab es dazu auch ein Urteil des Landesverfassungsgerichts.
Es hat entschieden, dass das Land zwar für eine auskömmliche Finanzierung seiner Kommunen sorgen muss, aber sie zugleich verpflichtet sind, ihre Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen. Von den neun Milliarden Euro des Landeshaushalts fließen über drei Milliarden in die Kommunen, die über fünf Milliarden Euro im Jahr ausgeben. Die von mir aufgezeigten Einnahmepotenziale von 120 Millionen Euro sind also ein Anteil von rund 2,4 Prozent. Ich warne vor Dramatisierungen.
Keine Mehrbelastung von Steuerpflichtigen trotz Steuererhöhungen – wie soll das funktionieren?
Es geht um die Gewerbesteuer, die nur das Unternehmen zahlt, das auch kräftig Gewinne macht, in Thüringen nur jedes sechste Unternehmen. 85 Prozent sind also von der Gewerbesteuer überhaupt nicht betroffen. Fast 90 Prozent der Thüringer Gemeinden und Städte haben bei der Gewerbesteuer einen Hebesatz von unter 400 Prozent. Bis dahin können jedoch die Einzelunternehmer, die 60 Prozent der Gewerbesteuerzahler ausmachen, ihre Gewerbesteuer vollständig mit der veranlagten Einkommenssteuer verrechnen.
Die Gemeinden tun also ihren Gewerbetreibenden überhaupt keinen Gefallen, denn was diese an Gewerbesteuer „sparen“ zahlen sie als Einkommenssteuer. Jedoch können die Gemeinden die erhöhte Gewerbesteuer vollständig behalten, während die Einkommenssteuer zu 85 Prozent dem Landes- und Bundeshaushalt zufließt. Deshalb rege ich eine Erhöhung des Hebesatzes auf 400 Prozent an. In der Summe bleibt die Steuerbelastung für die Gewerbetreibenden gleich. Und nach den jüngsten Steuerveränderungen würden Einzelunternehmen erst bei einem Hebesatz von 695 Prozent stärker belastet werden als früher. Keine Thüringer Kommune ist auch nur in der Nähe dieses Hebesatzes.
Sie kritisieren die geringe Dichte der Betriebsprüfungen, wodurch den Kommunen Einnahmen verloren gehen?
In Thüringen werden die Unternehmen durchschnittlich alle 13 Jahre steuerlich geprüft. Bei nahezu allen Prüfungen kommt es zu Nachforderungen und zwar nicht, weil bei Steuererklärungen getrickst wird, sondern weil das Gewerbesteuerrecht so kompliziert ist.
Die Kommunen können aber Steuernachzahlungen für maximal vier Jahre rückwirkend geltend machen. Die Lösung sind mehr Steuerprüfer. Anderswo werden schon in den Städten eigene Steuerprüfer eingestellt. Das lohnt sich richtig. Rund 350.000 Euro fließen pro Steuerprüfer zusätzlich in die kommunalen Kassen.
Probleme gibt es auch bei der Verteilung der Gewerbesteuer von Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten?
Die Gewerbesteuer wird bei diesen Unternehmen zunächst für die Gemeinde festgesetzt, in der sich der Firmensitz befindet. Anschließend wird diese Gewerbesteuer auf die einzelnen Gemeinden, in denen das Unternehmen Betriebsstätten unterhält, aufgeteilt. Es muss eigenständig dem Finanzamt seine Betriebsstätten mitteilen. Manche Unternehmen versäumen dies, was für sie keine Auswirkungen hat, weil die Gesamtsteuerbelastung unverändert bleibt. Doch die betroffenen Gemeinden verlieren Einnahmen. Durch stärkere Kontrollen könnte hier mehr Steuergerechtigkeit hergestellt werden. Dies ist gerade für Thüringen wichtig, weil hier viele Unternehmen aus den alten Bundesländern Betriebsstätten unterhalten.
Auch bei der Grundsteuer sind Sie für Erhöhungen, obwohl diese Steuer alle belastet, Eigentümer wie Mieter!?
Rund vier Prozent der Wohnkosten entfallen auf die Grundsteuer, das meiste sind Heizungskosten, Wasser-, Abwasser- und Abfallgebühren, Gebäudeversicherungen, der Hausmeisterdienst. In Thüringen betragen die Grundgebühren rund zehn Cent pro Quadratmeter Wohnfläche im Monat. Trotzdem ist es Fakt, dass eine Erhöhung der Hebesätze eine Mehrbelastung für alle bedeutet, wenn auch auf geringem Niveau. Die Bezieher von Sozialleistungen sind jedoch überhaupt nicht betroffen, weil für sie die Grundsteuer in voller Höhe bei den Kosten der Unterkunft übernommen wird.
Deshalb empfehle ich vorrangig keine Erhöhung der Hebesätze bei der Grundsteuer, sondern eine Anpassung der Besteuerungsgrundlagen. Alle Gebäude, an denen seit 1990 keine genehmigungspflichtigen Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen durchgeführt wurden, werden noch nach den Einheitswerten aus dem Jahr 1935 besteuert.
Alle Neubauten und sanierten bzw. umgebauten Gebäude hingegen werden nach dem aktuellen Herstellungswert besteuert. Dies führt dazu, dass in einer Gemeinde die Grundsteuer um bis zu 400 Prozent abweicht. Dies ist nicht gerecht. Auch hier gibt es Erfassungsprobleme bei den Finanzämtern, wodurch den Gemeinden Einnahmen verloren gehen. Davon profitieren einzelne Grundsteuerpflichtige. Gerecht ist das aber nicht. Und in manchen Gemeinden gibt es dazu öffentliche Debatten. Steuergerechtigkeit darf gerade für die LINKE kein Tabu sein.
Auch der Vorschlag, dass die Kommunen für einzelne Leistungen höhere Gebühren und Entgelte erheben sollen, ist scharf kritisiert worden.
Mir geht es um die Umsetzung des Waffenrechts, die Erteilung von Baugenehmigungen oder die Zulassung von Kraftfahrzeugen. Diese Bereiche werden meist aus allgemeinen Haushaltsmitteln bezuschusst, obwohl nur der Einzelne profitiert. Gleichzeitig werden Sozialleistungen und kulturelle Angebote gekürzt. Hier brauchen wir ein Umdenken. Die LINKE sollte den Mut haben, auch den „Gegenwind“ der Lobbyisten auszuhalten.
Wie ist die reale Situation der Thüringer Kommunen?
Im vergangenen Jahr hatte jede zehnte Gemeinde keinen Haushalt, weil die geplanten Einnahmen geringer waren als die prognostizierten Ausgaben. Jede sechste Kommune war und ist in der Haushaltssicherung, jede zweite konnte nur aus Rücklagen den Haushalt ausgleichen und jede vierte Gemeinde hat keine Rücklagen mehr.
Welche Chancen sehen Sie für die Umsetzung Ihrer Vorschläge und Forderungen?
Es sind Diskussionsangebote. Ich wollte die Potenziale deutlich machen. Dass darüber kontrovers diskutiert wird, war klar. Was tatsächlich umgesetzt werden kann, entscheiden zum größten Teil die Kommunen selbst. Die Grundsätze der kommunalen Selbstverwaltung haben Verfassungsrang. Hier kann der Gesetzgeber nur bedingt direkt eingreifen.
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- PR17 S09
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