Nr. 17/2015, Seite 6: Politisch entscheidungsfähig

Parlamentsreport

Aus dem Plenarprotokoll der ersten Lesung der Gesetzentwürfe zur Herabsenkung des Wahlalters auf 16 Jahre

Die Gesetzentwürfe der Landesregierung zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen und des Thüringer Wahlgesetzes für den Landtag sowie zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes befinden sich  unter der Überschrift „Herabsetzung des Wahlalters in Thüringen auf 16 Jahre“ gegenwärtig auch im Diskussionsforum auf der Landtags-Internetseite.

Unter forum-landtag.thueringen.de/dokument/herabsetzung-des-wahlalters-thueringen-auf-16-jahre können Bürger den Abgeordneten dazu ihre Meinung mitteilen. Folgend Auszüge aus dem Plenarprotokoll der Landtagsdebatte vom 19. Juni:

Udo Götze, Staatssekretär:

Natürlich ist sich die Landesregierung bewusst, dass darüber diskutiert werden kann, was das geeignete Wahlalter ist. Dies wird sicherlich auch noch Gegenstand der weiteren parlamentarischen Debatte sein. Die Landesregierung ist jedenfalls der Auffassung, dass 16- und 17-Jährige in Thüringen verantwortlich von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können. Eine zwingende Verknüpfung zwischen dem aktiven Wahlrecht auf kommunaler Ebene mit der Volljährigkeit im privat- und strafrechtlichen Sinn gibt es nicht.

Die Erfahrungen in den anderen Bundesländern zeigen auch hier, dass Jugendliche bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahrs politisch entscheidungsfähig sind und ihr aktives Wahlrecht verantwortlich wahrnehmen. So hat mittlerweile die Mehrheit der Flächenbundesländer das Wahlrecht ab Vollendung des 16. Lebensjahrs eingeführt. Darüber hinaus besteht es in Berlin für die Wahl der Bezirksverordnetenversammlung, in Bremen für die Wahl der Ortsbeiräte sowie in Hamburg für die Wahl der Bezirksversammlung. Gründe, warum gerade Jugendliche in Thüringen nicht über die erforderliche Reife und das Allgemeinwissen verfügen sollen, sehe ich ausdrücklich nicht. Bei den nächsten Kommunalwahlen werden damit etwa 30.500 jugendliche Erstwähler aktiv wahlberechtigt sein.

Jörg Kellner, CDU:

Die Absenkung auf das Wahlalter mit 16 würde aus unserer Sicht auch eines zur Folge haben, dass der Wahlkampf nicht nur draußen auf der Straße stattfindet, sondern unter Umständen auch in den Schulen schon stattfindet, weil da die größte Zielgruppe ist.

(Zwischenruf Frank Kuschel, DIE LINKE: Was ist daran so schlimm?)

Ja, wir reden vielleicht auch von Parteien, die wir nicht unbedingt an Schulen haben wollen, und das ist auch unsere Sorge. Und dass Jugendliche schneller empfänglich sind für radikale Denkweisen und radikales Handeln, das ist uns doch sicherlich auch bekannt. Auch das ist mehrfach festgestellt worden, dass junge Leute an der Stelle unter Umständen hinters Licht geführt werden oder auf den falschen Weg.

(Dirk Adams, B90/DIE GRÜNEN: Das kann auch anderen passieren!)

Da muss man vorsichtig sein, wenn Sie diesen Wahlkampf in Schulen tragen. Ich will jetzt nicht von der Neutralitätspflicht in Schulen sprechen, die auch eine Rolle spielt.

Diana Lehmann, SPD:

Es gibt eine ganze Reihe von Argumenten, die dafür sprechen, das Wahlalter abzusenken, zum Beispiel die Erfahrung, die wir mit den U-18-Wahlen vor jeder Landtagswahl machen. Dort zeigt sich, dass junge Menschen Interesse an Politik haben und dass sie sehr wohl in der Lage sind, sich mit politischen Inhalten, mit den Themen, die wir als Parteien setzen, auseinanderzusetzen. Es ist aber auch ein Beitrag dazu, mehr Mitbestimmung junger Menschen zu ermöglichen, weil wir Menschen auch zeigen, dass wir ihnen Verantwortung übertragen und weil wir ihnen die Möglichkeit geben, ihre Entscheidungen selbst zu treffen. Mitbestimmung funktioniert eben nicht, wenn ich ihnen schlussendlich nicht die Möglichkeit gebe, auch eine Entscheidung zu treffen.

Junge Menschen haben, auch bevor sie 18 sind, die Möglichkeit, darüber zu entscheiden, welche Ausbildung sie aufnehmen. Auch das ist eine Entscheidung, die eine relativ große Reichweite für den Rest ihres Lebens hat.

(Jörg Kellner, CDU: Aber nur für sich machen die das!)

Ja, ganz genau. Die entscheiden für sich. Das hat für die eigene Biografie eine ganz – ja, aber meine Wahlentscheidung hat für meine Biografie auch eine entscheidende Rolle.

Kati Engel, DIE LINKE:

Prof. Dr. Rolf Oerter, emeritierter Professor für Entwicklungspsychologie der Uni München, hat festgestellt, dass wir ab 16 Jahren „Jugendlichen das allgemeine Wahlrecht zusprechen“ können. Denn die „intellektuelle Entwicklung des Jugendlichen befindet sich im Alter von 16 Jahren bereits auf dem Höhepunkt. Bezüglich des formal-logischen Denkens, des hypothetischen und relativistischen Denkens gibt es keine Unterschiede zum Erwachsenen. Bezüglich ihres Wissens sind sie im naturwissenschaftlichen Bereich und teilweise auch im politischen Bereich dem durchschnittlichen Erwachsenen infolge ihrer Nähe zum Bildungseinfluss nicht selten überlegen.“

Dem durchschnittlichen Erwachsenen nicht selten überlegen! Und Sie, liebe CDU, haben Angst, dass 16-Jährige, falls sie wählen dürfen, Extrempositionen wählen würden, was im Übrigen auch sehr witzig ist, weil uns gleichzeitig vorgeworfen wird, dass wir versuchen, mit der Absenkung des Wahlalters unseren eigenen Stimmenerhalt zu sichern.

Ich wusste gar nicht, dass die Grünen jetzt auch als extreme Partei gezählt werden. Ich finde den inflationären Sonnenblumengebrauch der Grünen auch ein bisschen nervig, aber den gleich als extrem einzustufen, schießt dann doch über das Ziel hinaus. Aber ernsthaft, die CDU braucht da gar keine Angst zu haben. Auch bei den U18-Wahlen in Thüringen im letzten September war die CDU die stärkste Kraft. Die Linke hatte übrigens bei den U18-Wahlen

(Jörg Kellner, CDU: Was nehmen Sie denn an? Das stimmt doch gar nicht!)

satte 14 Prozent weniger. Dies ist aber für unsere Partei eine Herausforderung, der wir uns sehr gern stellen. Soviel zum Thema Stimmenfang. Und wissen Sie, wie viel Prozent bei der U18-Wahl für die NPD gestimmt haben? 3,6 Prozent. Und jetzt kommt es. Wissen Sie, wie viel bei der offiziellen Landtagswahl für die NPD gestimmt haben? Auch 3,6 Prozent. Sehen Sie, so extrem sind unsere Jugendlichen. Davon abgesehen, dass es natürlich beide Male 3,6 Prozent zu viel waren.

Mittlerweile ist es in vier Bundesländern für Jugendliche ab 16 Jahren möglich, bei den Landtagswahlen wählen zu gehen und zwar sind das Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein. Und wissen Sie was? Die gibt es noch, die sind nicht untergegangen. Das einzige, was sich dort geändert hat, ist dass die Politiker jetzt die Jugendlichen ernster nehmen.

Denn plötzlich müssen die auch so unbeliebte Themen wie Jugendarbeitslosigkeit oder Kinderarmut bearbeiten, da das ja jetzt alles plötzlich potenzielle Wähler sind. Die Parteien sind in diesen Bundesländern gezwungen, sich Themen und Stile zu überlegen, die auch junge Leute ansprechen, was wiederum direkte Auswirkung auf das politische Interesse junger Leute hat.

Stephan Brandner, AfD:

Werte Frauen Engel und Lehmann, Ihre Reden haben so ein bisschen Anlass gegeben, darüber nachzudenken, ob man nicht vielleicht das Wahlalter für das passive Wahlrecht auf 25 oder 35 hinaufsetzen sollte, zumindest bei Menschen weiblichen Geschlechts, die der Antifa nahestehen.

(Astrid Rothe-Beinlich, B90/DIE GRÜNEN: Das ist sexistisch!)

(Katharina König, DIE LINKE: Sexistisches Arschloch!)

Präsident Christian Carius:

Dafür bekommen Sie einen Ordnungsruf, Frau König.

Stephan Brandner, AfD:

Ich gebe Ihnen recht dabei, das bestätigt sich für mich, wenn ich so ein bisschen nach links gucke, dass es auch genug seltsame volljährige Menschen gibt, die sich in die Politik gezogen fühlen und in der Politik aufgeschlagen sind. Das rechtfertigt allerdings nicht, das Wahlalter grundsätzlich auf 16 Jahre abzusenken.

Dirk Adams, B90/DIE GRÜNEN:

Wissen Sie, Herr Brandner, von Ihnen brauche ich vor allen Dingen keine Stichworte, weil das, was Sie nicht nur hier am Pult, sondern auch was Sie hier immer wieder als Zwischenrufe bringen, doch eines beweist, dass Alter an sich nichts über Vernunft aussagt.

Ich will eins nur ganz klar für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sagen – und ich denke, dass ich vielleicht auch für die anderen Fraktionen hier noch sprechen darf –: Wer hier im Hohen Haus dieses Freistaats Thüringen glaubt, dass es im Jahr 2015 angebracht ist, darüber zu reden, dass man Frauen, die der Antifa nahestehen, doch irgendwie das Wahlrecht aberkennen sollte, ist einfach so etwas von daneben!

Andreas Bühl, CDU:

Dann könnte man noch darüber sprechen, ob man das Wahlalter auf 16 absenkt, wenn man anfängt, früher junge Menschen für Politik zu interessieren. Wenn man schon anfängt, in der Schule früher über Parteien zu informieren, dann hätten die jungen Leute auch die Chance, sich entsprechend richtig und gut informiert zu fühlen und sich dann auch zu entscheiden.

(Madeleine Henfling, B90/DIE GRÜNEN: Es geht nicht um Information, sondern um Mitbestimmung!)

Steffen Dittes, DIE LINKE:

Sie haben gesagt, die geringe Wahlbeteiligung bei den Wahlen rechtfertigt es gerade nicht, das Wahlalter abzusenken. Wie begründen Sie es dann, dass Sie die Position nicht vertreten, Menschen in der Alterskategorie 31 bis 34 Jahre das Wahlrecht abzuerkennen, weil dort die Wahlbeteiligung beispielsweise bei der Europawahl unter 40 Prozent liegt? Da muss Ihnen doch eine Argumentation einfallen. Die würde ich gern mal hören.

Andreas Bühl, CDU:

Was ist denn das für eine Frage? Nur weil irgendwo die Wahlbeteiligung noch niedriger ist, müssen wir uns doch nicht Gedanken machen, wo wir weitere Kategorien aufmachen, wo dann die Wahlbeteiligung auch niedrig ist.

(Sabine Berninger, DIE LINKE: Das ist aber der logische Schluss, den Sie zulassen.)

Dann sollten Sie sich doch lieber fragen, warum die Wahlbeteiligung in dieser Alterskategorie so gering ist. Was können wir tun, damit dort die Menschen zur Wahl gehen?

Die Gesetzentwürfe wurden zur weiteren Beratung in den Innen- und Kommunalausschuss, den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz und den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Der Innen- und Kommunalausschuss hat dabei die Federführung.

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