Nr. 17/2014, Seite 6: „Verdacht gezielter Sabotage“
Im Band II des Abschlussberichts des NSU-Untersuchungsausschusses wird ab der Seite 1579 im Abschnitt D die „Beantwortung der Untersuchungsfragen“ vorgenommen. Die Antwort auf die erste Frage „ob und in welchem Umfang die Gefahr der Bildung militanter rechtsextremer Strukturen in Thüringen durch die Landesregierung falsch eingeschätzt wurde und somit deren Herausbildung begünstigt wurde“ lautet:
Die Herausbildung militanter rechtsextremistischer Strukturen wurde kaum gesehen bzw. nicht richtig bewertet und unterschätzt. Stattdessen gab es in Teilen der Gesellschaft, bei politisch Verantwortlichen sowie bei kommunalen und Landesbehörden eine verhängnisvolle Tendenz zur Verharmlosung und Entpolitisierung rechter Aktivitäten. Rechts und Links wurden im Wege der ideologischen Extremismusdoktrin pauschal gleichgesetzt und Widerstand gegen rechte Umtriebe vielfach als „Kehrseite der selben Medaille“ und „Nestbeschmutzung“ diskreditiert. In den 1990er-Jahren erfolgte eine Fokussierung auf Demonstrationen und Rechtsrock-Konzerte, die man insbesondere auch wegen der Negativwirkung für das Ansehen Thüringens zurückdrängen wollte. Die lokale Verankerung der neonazistischen Strukturen, die Konzeptionen zur Schaffung „national befreiter Zonen“ sowie die hohe Gewaltbereitschaft bis hin zum Einsatz terroristischer Mittel blieben dagegen unterbelichtet.
Mittelbare Unterstützung und Begünstigung
Das Strukturermittlungsverfahren nach § 129 StGB gegen den Thüringer Heimatschutz fand keine ausreichende Beachtung. Im Bereich der Justiz erfolgten zwar Verurteilungen wegen rechtsgerichteter Straftaten, Tino Brandt entging jedoch trotz zahlreicher gegen ihn geführter Strafverfahren einer Verurteilung. Die zunehmende Radikalisierung rechtsextremer Strukturen wurde nicht erkannt, folglich wurde auch politisch nicht ausreichend gegengesteuert.
Auf die Frage, ob und in welchem Maße Thüringer Sicherheitsbehörden an Gründung und Aufbau sowie der Unterstützung rechtsextremer Strukturen in Thüringen, beispielsweise der „Anti-Antifa Ostthüringen“ als Vorläufer des „Thüringer Heimatschutzes“, durch den Einsatz von Vertrauenspersonen (V-Personen) und verdeckten Ermittlern beteiligt waren, diese beförderten oder durch Unterlassen geeigneter Maßnahmen duldeten und eingesetzte V-Personen und verdeckte Ermittler an der Durchführung oder Vorbereitung von Straftaten sowie Aktivitäten, die sich gegen das Grundgesetz richteten, beteiligt waren oder diese begünstigten, heißt es im Bericht:
Für die gezielte Gründung oder den Aufbau von Strukturen der extremen Rechten konnte der Untersuchungsausschuss keine Belege finden. Allerdings gibt es hinreichend Gründe, von einer mittelbaren Unterstützung und Begünstigung derartiger Strukturen durch das TLfV (Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz) zu sprechen. So wurden an Tino Brandt als V-Mann des TLfV neben Sachmitteln übermäßig hohe Prämien ausgereicht und dieser so in die Lage versetzt, Geld- und Sachmittel in den Aufbau und das Funktionieren des Thüringer Heimatschutzes (THS) zu stecken sowie Reisen, Propagandamaterialien und Aktionen zu finanzieren.
Aber auch andere Organisationen mit extrem rechtem Hintergrund dürften von der V-Mann-Tätigkeit ihrer Führungspersonen profitiert haben. So steht beispielsweise zu vermuten, dass der V-Mann Marcel Degner als Sektionsleiter einen ähnlichen Einfluss auf die Aktivitäten des Thüringer „Blood&Honour“-Netzwerkes genommen hat. Es gab eine Vielzahl von Ermittlungsverfahren gegen Tino Brandt, die ergebnislos verliefen. Mindestens eine versuchte Einflussnahme auf ein solches Ermittlungsverfahren durch das TLfV ist zur Überzeugung des Ausschusses nachgewiesen. Der Untersuchungsausschuss ist zudem zu dem Schluss gelangt, dass Tino Brandt von gegen ihn gerichteten Ermittlungsmaßnahmen – von wem auch immer – gewarnt worden ist und insoweit eine Strafvereitelung zu seinen Gunsten erfolgt ist. Auch bei dem überwiegenden Teil der anderen V-Männer und Gewährspersonen ist zu konstatieren, dass es sich um Straftäter handelte, die zum Teil auch während ihres Einsatzes Straftaten verübten. Dass auch Marcel Degner und andere mittlerweile bekannte Quellen des TLfV bei der Begehung von Straftaten als V-Leute außerhalb ihrer Alimentierung mittelbar unterstützt oder in anderer Weise begünstigt wurden, konnte der Untersuchungsausschuss weder belegen noch zweifelsfrei ausschließen.
Bei der Untersuchungsfrage, ob und in welchem Maße unter Beachtung der den Thüringer Sicherheits- und Justizbehörden tatsächlich vorliegenden Erkenntnisse bzw. Erkenntnisse, die erlangt hätten werden können, über Aufenthalt, Aktivitäten und Straftaten durch Handeln oder Unterlassen Thüringer Sicherheits- und Justizbehörden und der mit ihnen zusammenarbeitenden Personen (so genannte menschliche Quellen) Straftaten, die dem „Nationalsozialistischen Untergrund“ sowie dessen Unterstützern zugerechnet werden, ermöglicht, begünstigt oder erleichtert wurden, kommt der Bericht des Untersuchungsausschusses zu folgender Antwort:
Erschreckendes Ausmaß von Desinformation, Versäumnissen
Die im Anschluss an die sog. Garagendurchsuchung und das Untertauchen von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe durchgeführte Fahndung nach den Untergetauchten ist in einem so erschreckenden Ausmaß von Desinformation, fehlerhafter Organisation, Abweichungen von üblichem Vorgehen und Versäumnissen bei der Verfolgung erfolgversprechender Hinweise und Spuren durchsetzt, dass es dem Ausschuss nicht mehr vertretbar erscheint, hier nur von „unglücklichen Umständen“, „Pannen“ oder „Fehlern“, wie sie natürlicherweise auch bei besten Vorsätzen nie ausgeschlossen werden können, zu sprechen.
Im günstigsten Fall steht hinter dem festgestellten umfassenden Versagen vieler Akteure schlichtes Desinteresse am Auffinden der drei Gesuchten im Vergleich zu anderen Aufgaben, die den damals Handelnden möglicherweise tagesaktuell wichtiger erschienen.
Die Häufung falscher oder nicht getroffener Entscheidungen und die Nichtbeachtung einfacher Standards lassen aber auch den Verdacht gezielter Sabotage und des bewussten Hintertreibens eines Auffindens der Flüchtigen zu. Die Geschichte der von 1998 bis 2003 von allen daran Beteiligten betriebenen bzw. nicht betriebenen Fahndung ist im Zusammenhang betrachtet ein einziges Desaster.
Fachaufsicht existierte nicht
Weiter heißt es im Bericht: Das Fiasko im Fall des NSU geht weniger auf Organisationsmängel, sondern wesentlich darauf zurück, dass die nicht erst mit dem Sprengstofffund zutage getretene wachsende Gewaltbereitschaft der militanten rechten Szene massiv unterschätzt und sowohl politisch als auch gesellschaftlich nicht die erforderliche Priorität einnahm. In der Folge wurden Ermittlungen und Fahndung nicht wirklich zielführend betrieben und zudem vom Eigeninteresse des TLfV am Quellenschutz unterminiert. Festzuhalten ist aber auch, dass die Fahndung nicht nur an unzulässig zurückgehaltenen Informationen des TLfV gescheitert ist, sondern dass das TLKA und die Staatsanwaltschaft nachweislich ihre eigenen Aufgaben und Befugnisse nicht hinreichend wahrgenommen haben und das TLKA eigene Erkenntnisse nicht mit Nachdruck verfolgt hat. Hinsichtlich der Dienst- und Fachaufsicht im TIM (Innenministerium) über das TLfV muss zumindest bis zum Jahr 2000 konstatiert werden, dass diese faktisch nicht existiert hat. Weder die eigenständigen Maßnahmen des TLfV in Bezug auf das Trio noch die im „Gasser-Bericht“ anschaulich dargestellten Missstände im TLfV, die auch Einfluss auf die Arbeitsweise des Amtes genommen haben, wurden von der Dienst- und Fachaufsicht bemerkt, geschweige denn in irgendeiner Form auf das TLfV diesbezüglich eingewirkt. Auch in Bezug auf die Fahndung des TLKA ist kein Tätigwerden der Dienst- und Fachaufsicht im TIM abseits der Aufarbeitung der Garagendurchsuchung feststellbar.
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- PR17-s06
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