Nr. 16/2017, Seite 9: Gewalt ist kein Mittel der Auseinandersetzung

Parlamentsreport

Zur von der AfD-Fraktion beantragten Sondersitzung des Thüringer Landtags

Für die von ihr beantragte Sondersitzung des Thüringer Landtags hatte die AfD-Fraktion Anträge mit den Titeln „Terror von links verhindern und verfolgen“ und „Politischer Gewalt entschieden entgegentreten“ eingereicht. Dazu gab es einen Alternativantrag der CDU „Klare Kante gegen linksextreme Gewalt – Linksextremismus mit allen rechtsstaatlichen Mitteln bekämpfen“. Die Koalitionsfraktionen von LINKE, SPD und Grünen hatten ebenfalls einen Alternativantrag vorgelegt: „Gewalt ist kein Mittel der politischen Auseinandersetzung – Versammlungsfreiheit, Meinungsfreiheit und Pressefreiheit sind Grundpfeiler einer demokratischen Gesellschaft“.

All dies wurde schließlich in der Sondersitzung, die der Landtagspräsident für den 17. August einberufen hatte, debattiert. Im Folgenden Auszüge aus den Reden des innenpolitischen Sprechers der Linksfraktion, Steffen Dittes, der zunächst zur Begründung des Antrags der Koalitionsfraktionen gesprochen hatte:

Vom 7. bis 8. Juli fand in Hamburg der G20-Gipfel statt. Die Delegationen waren noch nicht abgereist, noch nicht alle Polizeibeamten zurück, Journalisten schrieben noch an ihren Berichten, da hat die AfD-Fraktion schon eine Sondersitzung des Landtages Thüringen beantragt. Diese führen wir heute durch, weil es die Geschäftsordnung so vorsieht und weil der Präsident der Auffassung war, dass es nicht zu rechtfertigen ist, 91 Abgeordnete in den Sommerferien wegen der zwei AfD-Anträge auf Kosten der Steuerzahler aus dem Urlaub zu holen.

Zumal einer der Anträge bereits im November 2016 wesensgleich in den Landtag eingebracht und im Frühjahr 2017 auch behandelt worden war.

Nicht einmal in Hamburg hat sich die Bürgerschaft mit dem Thema beschäftigt. Lediglich der Innenausschuss und Abgeordnete über kleine Anfragen haben sich mit dem Komplex des Gipfels und der Aufklärung von Vorbereitung, Einsatzplanung, Versammlungslagen, Gewaltstraftaten und Gewaltausbrüchen, polizeilichem Fehlverhalten und polizeilicher Gewalt begonnen zu beschäftigen.

 

„Aber auch die CDU hat sich anders entschieden“

Und dort gehört die Aufklärung auch hin, am besten in einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss, der umfassend anhört und Akten einsieht. Der Thüringer Landtag wird heute keinen weitergehenden Beitrag der Aufarbeitung leisten können.

Wer glaubt, einen Gipfel, der Kosten von mindestens 130 Millionen Euro, 18 Millionen Euro Umsatzausfall in der Hamburger City und 12 Millionen Euro bislang geschätzten Schäden verursachte, bei dem 22.000 Polizeibeamte im Einsatz waren, an dem 6.000 Delegierte teilnahmen und der bei der größten Protestdemonstration „Grenzenlose Solidarität statt G20“ 76.000 Teilnehmer zählte, mal ebenso in einer parlamentarischen Beratung analysieren, auswerten und dazu ein umfassendes Bild abgeben zu können, hat jeden Bezug zur Realität verloren.

Wenn es allerdings darum geht, politische Postulate abzufordern, die auf undifferenzierten und eindimensionalen Deutungsmustern aufbauen, halte ich es in diesem Fall einmal mit dem Abgeordneten Wolfgang Fiedler (CDU), der bereits im Frühjahr, als die AfD beantragte, der Landtag möge doch alle „Formen der Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung“ verurteilen, sagte, dass es sich um „Selbstverständlichkeiten“ handele, es einer „gesonderten Feststellung durch den Landtag hier und heute nicht bedarf“ und sehr deutlich ausführte:

„Ebenso wenig wird es diese Chaoten interessieren, und schon gar nicht religiöse Extremisten, wenn der Landtag bekräftigt, dass er alle Formen der Gewalt verurteilt. Das wird die aber sehr interessieren und jucken. Erstens gehe ich davon aus, dass auch dies hier im Hohen Haus selbstverständlich ist und zweitens bedarf es zur Abwehr dieser Formen von Gewalt anderer Maßnahmen als Landtagsbekräftigungen.“

Aber auch die CDU hat sich anders entschieden, Selbstverständlichkeiten niedergeschrieben und einen Forderungskatalog beigefügt, der inhaltlich nicht nur der Extremismusthese folgt, sondern den kaum noch einem verständigen Menschen zuzuschreibenden Ausruf Peter Altmeiers „Linksextremer Terror in Hamburg war widerwärtig und so schlimm wie Terror von Rechtsextremen und Islamisten“ zur Analyse erhebt.

Das war dann für uns Anlass, auch einen Antrag zu formulieren, der dreierlei leistet und sich damit auch deutlich abhebt von den anderen Anträgen aus der Opposition:

1. eine klare ablehnende Positionierung zur Gewalt zur Durchsetzung von politischen Zielen und Interessen bezieht, ohne dabei zu unterscheiden nach deren Urhebern, aber bei den konkret zu ziehenden Schlussfolgerungen auch den Kontext des Demonstrations- und Einsatzgeschehens nicht ignoriert,

2. eine klare befürwortende Positionierung zu Versammlungs- und Meinungsfreiheit, zu Protest und zivilem Ungehorsam als Grundlage demokratischer und sich stetig entwickelnder Gesellschaften

3. eine klare Positionierung zur Verantwortung, die aus dem staatlichen Gewaltmonopol erwächst.

Kritik an der Hamburger Polizeiführung: „Hier wurden Polizeibeamte sinnlos ‘verheizt’“
Nicht zuletzt enthält der rot-rot-grüne Alternativantrag einen Dank an die beim G20-Gipfel eingesetzten Thüringer Polizistinnen und Polizisten, „die dazu beigetragen haben, die Durchführung des Gipfels sowie auch die Absicherung der Versammlungen und Proteste zu gewährleisten“.

„Der Thüringer Landtag bekennt sich zu einer bürgerfreundlichen und bürgernahen Polizei. Er wirbt ausdrücklich für eine Kultur des Respekts gegenüber Einsatzkräften und unterstützt eine deeskalierende und auf Dialog basierende Einsatzführung bei durch das Grundgesetz geschützten Versammlungen“, heißt es in dem vom Landtag dann auch beschlossenen Antrag.

In seiner Rede hatte Steffen Dittes u.a. gesagt: „Wer sich mit erfahrenen Polizisten unterhält, die solche Veranstaltungslagen wie Hamburg bereits seit Jahren begleiten, wird zu Recht die Klagen darüber hören, dass hier Polizeibeamte sinnlos verheizt wurden und er wird auch Kritik an der Hamburger Polizeiführung hören, wonach spätestens mit der gewaltsamen Auflösung des gerichtlich erlaubten Protestcamps als auch mit der gewaltsamen Auflösung der bis dahin friedlichen Demonstration am Donnerstag die folgenden Gewaltexzesse mindestens begünstigt, wenn nicht sogar erheblich befördert wurden. Unterhält man sich mit Demonstranten, Beobachtern und Journalisten, die vor Ort waren, wird dieser Eindruck bestätigt, auch das kann keine Rechtfertigung sein, ist für die Ursachenforschung aber essentiell.“
„Menschenleben gefährdendes Verhalten ist kein Bestandteil legitimer Proteste“

Gleich zu Beginn seiner Rede hatte Steffen Dittes betont:

Im Kontext des G20-Gipfels und der erlebten Gewalt hat die Partei DIE LINKE und die gesellschaftliche Linke, eine besondere Verantwortung, an dieser Diskussion teilzunehmen.
Für DIE LINKE sind gewalttätige Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten nicht zu tolerieren, Menschenleben gefährdendes Verhalten stellt keinen Bestandteil legitimer Proteste gegen den G20-Gipfel dar, die gerade zum Ziel hatten, für eine bessere, friedliche, freie, demokratische, ökologische und soziale Welt zu streiten.

Ich bin der Überzeugung, wenn wir uns darin einig sind, dass Gewalt kein Mittel zur Durchsetzung politischer, und damit auch immer ökonomischer und geostrategischer Interessen und Zielen sein darf, dann gilt dies für politische Akteure im Rahmen der politischen Auseinandersetzung ebenso wie für Staaten im Rahmen ihrer Außen- und Innenpolitik.
Die G20-Teilnehmerstaaten, die die Menschenrechte systematisch verletzen, mit Gewalt gegen die eigene Bevölkerung vorgehen, sind genauso zu verurteilen, wie die existenzbedrohende strukturelle Gewalt in Folge politischer Entscheidungen der G20-Staaten, die zu weltweiter sozialer Ungleichheit, Armut, medizinischer Unterversorgung, Umweltzerstörung, Entwertung sozialer und politischer Rechte und in der Konsequenz zu tausenden toten Geflüchteten im Mittelmeer führen.

Und es ist genauso zu verurteilen, wenn Beamte, die Grenze von der zulässigen Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols auf der Grundlage von Gesetzen hin zur Straftat überschreiten, weil die Ausübung der Gewalt unverhältnismäßig, willkürlich, anlasslos oder nur einfach individueller Ausdruck von Macht ist.

Dateien