Nr. 16/2017, Seite 10: Die Facharztquote ist in die Schlagzeilen geraten
NACHGEFRAGT bei Jörg Kubitzki, gesundheitspolitischer Sprecher der Linksfraktion
Die Facharztquote an den Thüringer Krankenhäusern war kürzlich in die Schlagzeilen geraten. Die Thüringer Allgemeine titelte: „Krankenkassen: Kliniken tricksen bei der Facharztquote. Krankenhausgesellschaft nennt Vorwürfe ‚aus der Luft gegriffen‘. Rechtsverordnung des Landes macht unklare Vorgaben“.
Ich habe mich dazu in einer Pressemitteilung erklärt und betont, dass wir als Fraktion DIE LINKE – übrigens ebenso wie die Landesregierung – grundsätzlich davon ausgehen, dass die Thüringer Verordnung über Qualitäts- und Strukturanforderungen in Krankenhäusern umgesetzt wird.
Worum genau geht es dabei?
Die Verordnung regelt Anforderungen an die im Krankenhausplan ausgewiesenen Fachrichtungen. Im Mittelpunkt steht die Vorgabe einer für alle Krankenhäuser verbindlichen Quote für die Zahl der Ärztinnen und Ärzte je Fachabteilung.
Die Krankenhäuser müssen jede Fachabteilung mit mindestens 5,5 Stellen für Ärztinnen und Ärzte ausstatten. Damit soll sichergestellt werden, dass rund um die Uhr eine entsprechend qualifizierte Ärztin bzw. ein Arzt zur Behandlung der Patientinnen und Patienten verfügbar ist. Von den 5,5 Arztstellen einer Fachabteilung sollten mindestens drei mit entsprechenden Fachärztinnen bzw. Fachärzten besetzt sein. Dies ist notwendig, um den täglichen Dienst sowie den fachärztlichen Bereitschaftsdienst sicherzustellen.
Wie wird die Einhaltung der Regelungen kontrolliert?
Die Koalitionsfraktionen haben vereinbart, dass die Landesregierung bis Ende 2017 über den Stand der Fachärztesituation in den Abteilungen der Krankenhäuser informiert.
Gegenwärtig werden vom zuständigen Ministerium alle Neuanträge im Rahmen der Krankenhausplanung zur Bildung von Fachabteilungen geprüft, so dass bis Ende des Jahres eine Bestandsaufnahme über die Facharztquote vorliegt. Ich bin dennoch erstaunt, welche Kreativität manche Krankenhäuser bei der Umsetzung der Verordnung bezüglich der festgelegten Facharztquote entwickeln. Wenn es sein muss, werden wir die Verordnung noch konkreter fassen. Ich bleibe dabei, dass die Facharztquote in Thüringer Krankenhäusern eingehalten und eine qualitativ hochwertige Versorgung der Patientinnen und Patienten gewährleistet wird.
In einer Pressemitteilung hatte die Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Heike Werner (DIE LINKE), die Kritik an der Facharztquote zurückgewiesen und den Beteiligten zu Kooperation bei der Umsetzung geraten.
Die Ministerin erklärte: „Bei der Einführung der Facharztquote wurde die besondere Situation des jeweiligen Krankenhauses berücksichtigt. Die Umsetzung der Vorgaben geht natürlich nicht von heute auf morgen. Deshalb hat die Verordnung eine einjährige Übergangsfrist und sieht Ausnahmeregelungen vor, die ausschließlich übergangsweise gelten. Auf den Ablauf der Frist werden demnächst alle Krankenhäuser hingewiesen. Dies bietet den Krankenhäusern zugleich die Möglichkeit, meinem Ministerium bestehende Unklarheiten mitzuteilen. Ich rate allen Beteiligten, bei der Umsetzung noch mehr miteinander zu kooperieren.“
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