Nr. 16/2016, Seite 8: Zu Diskriminierungsformen und Gefährdungsanalysen
R2G zur Dokumentations- und Forschungsstelle für Menschenrechte und Demokratie
Am 11. August fand eine Sondersitzung des Landtags statt, bei der es auf Antrag der AfD-Fraktion um die Dokumentation- und Forschungsstelle für Menschenrechte, Grundrechte und Demokratie und das Thüringer Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit ging.
Im Anschluss unterstrichen in einer gemeinsamen Erklärung die Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass sie es begrüßen, dass die Dokumentations- und Forschungsstelle für Menschenrechte, Grundrechte und Demokratie von der renommierten Amadeu-Antonio-Stiftung betrieben wird.
In der Sondersitzung konnte die vorgetragene Kritik sachlich fundiert zurückgewiesen werden. Mit der Dokumentations- und Forschungsstelle setzt Rot-Rot-Grün die Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses der vergangenen Wahlperiode um. Zu dessen wichtigsten Aufgaben gehörte neben der Aufklärung der NSU-Verbrechen und der Untersuchung des behördlichen Fehlverhaltens herauszuarbeiten, welche Konsequenzen gezogen werden müssen, um eine Wiederholung der den NSU begünstigenden Bedingungen der 90er Jahre in Politik und Sicherheitsbehörden auszuschließen.
Gemeinsam mit der CDU wurde im Abschlussbericht festgehalten: „Rassismus muss als drängendes Problem endlich ernstgenommen und gesellschaftsübergreifend thematisiert werden. … Der Erkenntnis über in der Mitte der Gesellschaft verankertes rassistisches Gedankengut sollte ebenso wie dem zum Teil bestehenden institutionell verankerten Rassismus begegnet werden. Die wissenschaftliche Aufarbeitung und Forschung in den Themenfeldern Neonazismus, Rassismus und Antisemitismus ist dabei elementarer Bestandteil, um wirksam agieren zu können.“
Steffen Dittes, DIE LINKE: „Dass das Konzept der Extremismus- und Hufeisentheorie bewusst keine Grundlage für die Dokumentationsstelle sein kann, wurde hinlänglich dargestellt. Die Dokumentations- und Forschungsstelle forscht und analysiert unter Anwendung sozialwissenschaftlicher Standards aufbauend auf dem Grundkonsens der Bundesrepublik ‚Die Würde des Menschen ist unantastbar‘ in Bereichen, in denen die Gleichwertigkeit der Menschen infrage gestellt wird. Und sie forscht zu Diskriminierungsformen, die sich unter dem Begriff ‚Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit‘ nach dem Konzept des Bielefelder Instituts für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung zusammenfassen lassen. Die CDU sollte sich von ihrer antiquierten Einordnung durch die Extremismustheorie lösen und sich allmählich neueren Modellen von Gefährdungsanalysen nähern.“
Diana Lehmann, SPD-Fraktion: „Zu den größten Demokratiegefährdungen in Thüringen gehören zweifelsfrei rechte, rassistische und antisemitische Gewalttaten, flankiert durch Neonazi-Konzerte und Demonstrationen sowie Übergriffe gegen Geflüchtete. Dass wir in der Mitte der Gesellschaft ein großes Problem mit Fremdenfeindlichkeit haben, zeigt u.a. der aktuelle Thüringen Monitor der Universität Jena. Die Dokumentations- und Forschungsstelle kann einen wichtigen Beitrag leisten, spezifische Ursachen von Diskriminierung in Thüringen zu erforschen. Die Amadeu-Antonio-Stiftung ist eine renommierte Stiftung, die Reputation und Expertise auf dem Gebiet des Rechtextremismus, Antisemitismus sowie gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit genießt und geeignet ist, die Dokumentations- und Forschungsstelle zu etablieren. Das belegen auch über 1.000 erfolgreiche Projekte und die gute Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Familie und dem Bundesministerium für Justiz.“
Madeleine Henfling, Fraktion B90/DIE GRÜNEN: „Die Wahl der Stiftung, den Posten des Direktors an den Wissenschaftler Dr. Matthias Quent zu vergeben, ist nachvollziehbar. Quent ist ein Experte, wie seine Publikationen und Auszeichnungen zeigen. Das Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit richtet sich nicht nur gegen Rechtsextremismus, sondern gegen alle antidemokratischen Tendenzen. Die Besetzung des Programmbeirates zeigt dessen vielfältige Zusammensetzung. Über mögliche Ergänzungen kann man selbstverständlich diskutieren, doch der CDU-Vorschlag, diesen mit Parlamentariern aufzufüllen, würde dem Anspruch einer zivilgesellschaftlichen Perspektive zuwiderlaufen.“
Die Abgeordneten erklären gemeinsam: „Mit den Klarstellungen zu rechtlichen Abläufen, Förderrichtlinien, Antrags- und Bewilligungsverfahren sowie der Beteiligung des Programmbeirates bei der Einrichtung der Stelle konnte die Bildungsministerin erneut für Klarheit sorgen. Sowohl das Landesprogramm als auch die Dokumentations- und Forschungsstelle sind notwendige Beiträge für ein friedliches Zusammenleben in Thüringen.“
Die Abgeordneten weisen die Beleidigungen und Diffamierungen der Stiftung durch Mitglieder des Thüringer Landtages entschieden zurück.
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