Nr. 16/2015, Seite 7: Debatte angestoßen zu Gemeinde-Einnahmen

Parlamentsreport

MdL Frank Kuschel: Die Kommunen lassen hier Geld auf der Straße liegen

Insgesamt 120 Millionen Euro zusätzliche Einnahmepotenziale hat der kommunalpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Frank Kuschel, für die Kommunen in Thüringen errechnet. Details stellte er kürzlich bei einem Pressegespräch im Landtag vor. Ziel der Überlegungen war es zum einen herauszufinden, wo die Potenziale erschöpft sind und zum anderen aber zu schauen, wo die Kommunen ihre Hausaufgaben besser machen könnten.

„Die Kommunen weisen zu Recht auf ihre angespannte Finanzsituation hin. Wir müssen uns aber auch damit beschäftigen, wo Potenziale nicht ausreichend ausgeschöpft werden“, sagte der Kommunalexperte.

Das Haupteinnahmepotenzial besteht aus seiner Sicht in einer optimaleren Ausschöpfung der Möglichkeiten im Zusammenhang mit der Erhebung der Gewerbesteuer. Der Großteil der Kommunen in Thüringen habe einen Hebesatz von deutlich unter 400 von Hundert. „Die Gemeinden im Land lassen hier Geld auf der Straße liegen“, betonte Frank Kuschel.

Eine Erhöhung dieses Hebesatzes auf 400 ist für den einkommenssteuerpflichtigen Einzelunternehmer und Personengesellschaften aufkommensneutral, da die Gewerbesteuerzahllast mit der Einkommenssteuer verrechnet wird. Eine Mehrbelastung trete erst bei einem Hebesatz von 695 ein.

Nach Frank Kuschels Rechnung könnte das den Thüringer Kommunen 60 Millionen Euro zusätzlich in die klammen Kassen spülen. Durch effizienteres Arbeiten der Finanzämter sei bei der Erhebung der Grundsteuer B ein Gesamtpotenzial von 20 Millionen Euro zusätzlicher Einnahmen zu erzielen. Vorstellbar ist in diesem Zusammenhang auch das Einsetzen von kommunalen Steuerprüfern. In Duisburg, Krefeld oder auch Rostock seien solche bereits erfolgreich tätig. Im Durschnitt könnten dadurch pro Steuerprüfer 365.000 Euro Steuern zusätzlich erhoben werden. Damit entstünden den Kommunen keine zusätzlichen Kosten.

Mehreinnahmen können zudem durch ein optimaleres Ausschöpfen der Einkommenssteuer, durch das Erheben einer kommunalen Stellplatzabgabe für gewerblich genutzte Fahrzeuge ab 1, 7 Tonnen im öffentlichen Verkehrsraum, durch eine stärkere Beteiligung der Träger der Sparkassen an deren wirtschaftlichen Erfolg und durch eine Erhöhung des Kostendeckungsgrads der Bauordnungsverwaltung und der KFZ-Zulassung erzielt werden. Vorstellbar sei zudem sei die Erhebung einer kommunalen Waffensteuer zur Deckung des laufenden Aufwands der Kommunen bei der Umsetzung des Waffenrechts.

„Wir wollen mit unseren Vorschlägen eine Debatte anschieben und in den Dialog mit der kommunalen Ebene treten“, sagte Frank Kuschel zum Abschluss des Pressegespräches.

Frank Kuschel hatte zum Pressegespräch ein <media 27506 _top external-link-new-window "Öffnet einen externen Link in neuem Fenster">Papier vorgelegt</media>, welche Bedeutung die Gewerbesteuer bei Standortentscheidungen hat. In einer Studie des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHKT) heißt es u.a.: „Die typische Wirkungskette einer Standortverlagerung beginnt häufig nicht bei der Steuer, aber endet bei ihr. Häufig ist der Anlass für eine Standortsuche die Betriebserweiterung. Findet sich kein günstiges Grundstück in der Nähe, wird in benachbarten Gemeinden gesucht. Hier wird dann ein Gesamtpaket bewertet: Grundstückspreise,  mögliche Investitionsförderung, ggf. Tarifverträge und Genehmigungsverfahren.  Fehlende Flächen für Betriebserweiterungen und Neuansiedlungen sind also der Anfang, die Steuerbelastung aber ist das Ende.“

Neben den in der Studie genannten Faktoren geht es jedoch auch um Marktchancen, Arbeitskräftepotenziale, Verkehrsanbindung, technische Infrastruktur, örtliche Abgaben (Wasser, Abwasser, Abfall) oder weiche Standortfaktoren für Fachkräfte (Kitas, Schulen, Kultur). Erst danach kommt als Entscheidungskriterium die Höhe der örtlichen Realsteuern und Aufwands- und Verbrauchssteuern.

Es ist also keinesfalls zutreffend, dass die Höhe der Hebesätze bei der Gewerbesteuer vorrangig Standortentscheidungen beeinflussen. Die Hebesätze der Gewerbesteuer sind eines von vielen Entscheidungskriterien.  

 

Matthias Gärtner

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