Nr. 16/2015, Seite 6: Weitreichendes Reformmodell
MdL Knut Korschewsky in der Landtagsdebatte zum Abgeordnetengesetz und zur Diäten-Regelung
Eine Plenardebatte zum Abgeordnetengesetz und zur Diäten-Regelung hatte es am 8. Juli im Landtag gegeben. Anlass war ein Gesetzentwurf, den die AfD vorgelegt hatte. Für die Linksfraktion ergriff der Abgeordnete Knut Korschewsky das Wort. Folgend Auszüge aus dem Redeprotokoll:
Mit dem Gesetzentwurf beantragt die AfD-Fraktion die Abschaffung des Verfahrens der automatischen Diätenanpassung nach Artikel 54 Abs. 2 der Thüringer Verfassung. Gestrichen werden soll auch eine in ihrer Funktion mittlerweile überholte Bestimmung in Artikel 105 der Thüringer Verfassung für eine zeitlich begrenzte Aussetzung des Anpassungsmechanismus.
Mit diesem Änderungsgesetz versucht die AfD – ich sage hier ganz klar, wen wundert es schon –, ein weiteres populistisches, ergiebiges und öffentlichkeitsträchtiges Thema an Land zu ziehen. Um es gleich zu Anfang klarzulegen: Die Linke wird den Gesetzentwurf der AfD ablehnen, obwohl wir seit Jahrzehnten, also schon als PDS, die Abschaffung der automatischen Diätenerhöhung durchsetzen wollten.
Insofern ist der Gesetzentwurf eigentlich ein Plagiat von PDS- bzw. Linke-Initiativen der vergangenen Jahre. Dennoch wird die Linke-Fraktion den Gesetzentwurf ablehnen, denn er ist populistisch und unterläuft weitgehende Reformvorhaben zur Modernisierung des Abgeordnetenrechts. Er ist nicht nur deshalb populistisch, weil er von einer populistischen und rechtslastigen Partei kommt. Vielmehr versucht die AfD, eine Rosine für sich aus dem laufenden parlamentarischen Diskussionsprozess hier in diesem Haus herauszupicken, denn auch die AfD weiß, dass für den Herbst dieses Jahres geplant ist, im Thüringer Landtag interfraktionell über den Reformbedarf im Abgeordnetenrecht zu sprechen.
Intransparentes Modell der Aufwandspauschalen
Die Linke-Fraktion hat dafür bereits entsprechende Themenfelder angemeldet, darunter auch die Frage der Abschaffung der automatischen Diätenerhöhung. Allerdings gehen die Reformvorstellungen meiner Fraktion zum Abgeordnetenrecht noch erheblich weiter. So sollen im Übrigen auch die steuerfreien Aufwandspauschalen an Abgeordnete entfallen. Stattdessen sollen mandatsbedingte Aufwendungen beim Finanzamt als Werbungskosten geltend gemacht werden können.
Das bedeutet aber auch, dass die im AfD-Antrag ausgewiesenen Änderungen in § 6 des Abgeordnetengesetzes im Grundsatz ein Festhalten am intransparenten antiquierten Modell der Aufwandspauschalen bedeuten. Deshalb intransparent, weil die Pauschalen grundsätzlich vorab ohne Nachweispflicht der Notwendigkeit ausgereicht werden. Es bleibt nur die in der Praxis sporadische Prüfung der Mittelverwendung im Nachhinein durch den Rechnungshof. Deshalb die Forderung, zukünftig die mandatsbedingten Ausgaben als Werbungskosten beim Finanzamt anzumelden. Das entspricht funktional dem, was Selbstständige mit ihren betriebs- bzw. berufsbedingten Ausgaben schon jetzt machen müssen.
Gegen dieses Modell der Aufwandspauschalen hatten PDS und SPD im Jahr 2003 teilweise erfolgreich vor dem Thüringer Verfassungsgericht geklagt. Damals hatten nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Funktionszulagen für stellvertretende Fraktionsvorsitzende, parlamentarische Geschäftsführer und Ausschussvorsitzende aus dem Thüringer Abgeordnetengesetz gestrichen werden müssen. Sie stellen eine verfassungswidrige finanzielle Hierarchiebildung dar. Die damalige CDU-Mehrheit meinte, die Funktionszulagen über die Hintertür der Aufwandspauschale wieder einführen zu können.
Abgeordnete einbeziehen in die gesetzliche Rentenversicherung
Auf solche Selbstbedienungsversuche reagiert die Öffentlichkeit zu Recht generell allergisch, geht es doch um die Verwendung von Steuergeldern und knappen öffentlichen Mitteln. Daher sollen auch die Mittel für Abgeordnete transparent, zielgerichtet und bedarfsgerecht eingesetzt werden.
Zum Reformprojekt der Linken-Fraktion im Abgeordnetenrecht gehört aber auch die Einbeziehung der Abgeordneten in die selbst beitragsfinanzierte Alters- und Hinterbliebenenvorsorge, und dies soweit wie möglich unter dem Dach der gesetzlichen Rentenversicherung. Sollte die Eingliederung in die Rentenversicherung nicht direkt möglich sein, was durchaus nach unserer Ansicht möglich wäre, wäre auch eine Beteiligung an einem Versorgungswerk möglich. Diese Vorschläge sind keine linken Alleinstellungsideen, denn dieses weitergehende Reformmodell wurde schon in anderen Bundesländern, wie zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen, umgesetzt.
Die PDS bzw. Linke-Fraktion hatte zu diesem weitreichenden Reformmodell im Jahre 2006 einen Antrag eingebracht. Unter anderem beinhaltet dies die Hinzuziehung externer Sachverständiger im Reformprozess. Die Landtagsmehrheit lehnte 2006 diesen Reformantrag allerdings ab, obwohl andere Bundesländer schon an der Umsetzung solcher Reformschritte gearbeitet haben. An diesen umfassenden Themenfäden knüpft nun die Linke-Fraktion in der aktuellen Reformdiskussion in Thüringen wieder an. Meine Fraktion bzw. in vorhergehenden Wahlperioden die PDS-Fraktion haben sich immer gegen dieses Verfahren der automatischen Diätenanpassung ausgesprochen, haben die Abschaffung bzw. Verfassungs- bzw. Gesetzesänderung versucht, so zum Beispiel in der 3. Wahlperiode. Aber auch per Klage vor dem Verfassungsgerichtshof in Weimar versuchte die PDS-Fraktion, die Abschaffung zu erreichen.
Eine politische Entscheidung, Gesetzesänderung zu wählen
Die automatische Diätenanpassung – die sogenannte Indexierung – wurde im Urteil des Verfassungsgerichtshofs von 1998 als gerade noch verfassungsrechtlich zulässig erachtet, wenn die Datenbasis für die Einkommens- und Preisentwicklung nachgebessert würde. Allerdings wurde im gleichen Urteil die üppige Ausgestaltung der Altersvorsorge der Abgeordneten für verfassungswidrig erklärt.
Zwingend vorgeschrieben als Anpassungsmechanismus ist nach dem Urteil die Indexierung deshalb nicht. Vielmehr wird die Anpassung per Gesetz nach den Maßstäben des Demokratiegebots als transparenter eingeschätzt als eine Anpassung per Automatismus, über den nur bei seiner Einführung öffentlich diskutiert wird und dann in der Regel nicht mehr.
Es ist also eine politische Entscheidung, wie viel Transparenz bei der Ausgestaltung der Diäten man will. Die öffentliche Debatte und Novellierung gesetzlicher Vorschriften im Landtag – gegebenenfalls noch verbunden mit einer Anhörung, in der externer Sach- und Fachverstand eingeholt wird – ist die transparenteste Methode. Das sagt auch der Verfassungsgerichtshof. Dass andere Bundesländer mittlerweile auch die Indexlösung eingeführt haben, ändert an dieser Tatsache nichts und auch nicht, dass es eine politische Entscheidung ist, den klassischen Weg der Gesetzesänderung zur Festlegung der Diäten zu wählen.
PDS-Fraktion hat nicht umsonst die „Alternative 54“ gegründet
Ich will nur einen Satz sagen: Die Fraktion der PDS hat nicht umsonst im Jahr 1995 die „Alternative 54 e.V.“ ins Leben gerufen, wohin wir zusätzliche Diäten spenden, die dann weitergegeben werden an Vereine und Verbände. Das sind mittlerweile über eine Million Euro, die an Vereine und Verbände ausgereicht wurden.
Die Forderung nach Abschaffung der automatischen Diätenerhöhung ist für die PDS- bzw. Linke-Fraktion seit vielen Jahren Thema, aber eingebettet in weitergehende Reformen. Zum jetzigen Zeitpunkt kommt noch hinzu, dass zum Abgeordnetenrecht die interfraktionelle Reformdiskussion hier im Landtag eröffnet ist.
Beide Themenaspekte würden durch übereilte populistische Rosinenpickerei Marke AfD beschädigt. Wir setzen darauf, dass im Thüringer Landtag das Reformprojekt gemeinsam umgesetzt wird und nicht – herausgehoben – dieses eine einzige Projekt.
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- PR16 S06
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