Nr. 16/2014, Seite 8: Promi-Anwalt für Verfassungsschützer

Parlamentsreport

Steuergeldverschwendung: LINKE Abgeordnete schaltet Landesrechnungshof ein

Die Landtagsabgeordnete Katharina König, Sprecherin für Antifaschismus der Linksfraktion, hat die Bezahlung eines „Verfassungsschutz-Promianwaltes“ für die Begleitung von Mitarbeitern des Thüringer Geheimdienstes, die im Untersuchungsausschuss vernommen wurden, beim Landesrechnungshof Thüringen angezeigt. Hintergrund sind rund 7.000 Euro Steuergelder, die der Verfassungsschutz für die Begleitung von zwei Verfassungsschützern zu je einer Untersuchungsausschuss-Sitzung sponserte.

Bereits im Januar hatte sich Katharina König mit einer Kleinen Anfrage bei der Landesregierung nach der Finanzierung jenes Anwaltes erkundigt, der bereits auffällig oft verschiedene Verfassungsschützer vor unterschiedlichen NSU-Untersuchungsausschüssen vertrat (Bund, Sachsen und Thüringen sowie Trinkaus-UA Thüringen). Das Innenministerium teilte mit, dass der Verfassungsschutz in zwei Fällen insgesamt 7.041 Euro gezahlt habe, weitere 3.000 Euro seien in einem dritten Fall bereits zugesagt gewesen. Obwohl keine ausdrückliche gesetzliche Regelung existiert, begründete die Landesregierung die Finanzierung des Anwalts mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Das Innenministerium verwies auf einen Runderlass über den Rechtsschutz für Bedienstete des Freistaats Thüringen vom 20.09.1994.

Das macht das Ziel maximaler Aufklärung doch sehr fragwürdig

Dieser Runderlass bezieht sich jedoch ausschließlich auf Zivilsachen sowie Strafsachen. Bei Zeugenbefragungen vor dem UA 5/1 und UA 5/2 spielen jedoch weder zivilrechtliche Ansprüche eine Rolle, noch sind die geladenen Zeugen in der Rolle eines Beschuldigten, Tatverdächtigen oder Angeklagten.

Mit einer erneuten Anfrage hakte Katharina König nach und erhielt nun die Antwort, dass aufgrund der besonderen Umstände und der „Schwierigkeit der anwaltlichen Beistandsleistung“ im Untersuchungsausschuss ein Stundensatz von 250 Euro angemessen und ortsüblich sei. „Ich wüsste nicht, was einen Zeugenbeistand im Untersuchungsausschuss so viel komplizierter macht als vor einem normalen Gerichtsprozess, es handelt sich hier um eine normale anwaltliche Einzeltätigkeit und da dürfte der Stundensatz entgegen den Ausführungen des Innenministeriums maximal halb so viel betragen als hier berechnet wurde“, äußert die Abgeordnete mit Blick auf den lukrativen Verdienst von damit ungefähr 3.500 Euro für das Platzieren eines Anwaltes neben einem Verfassungsschützer an einem (!) Tag vor dem Untersuchungsausschuss 5/2.

„Angesichts der Tatsache, dass die Zeugen auch gerade über das Treiben im Verfassungsschutz vor dem Untersuchungsausschuss vollständig und wahrheitsgemäß aussagen sollen, der Verfassungsschutz jedoch selbst nicht wenig Geld investiert, um die Zeugen per Anwalt zu begleiten, welcher dann berät, was sie aussagen oder besser nicht aussagen sollen – auch um sich gegebenenfalls nicht zu belasten –, erscheint dieser Vorgang vor dem Hintergrund des Ziels von maximaler Aufklärung doch sehr fragwürdig“, so die Abgeordnete.  Natürlich sind die Grundrechte von Zeugen zu wahren, jedem stehe es frei, sich einen Beistand zu holen, „fraglich ist jedoch, ob der Freistaat Thüringen auch für diese bezahlen müsste“. Die Landesregierung erklärte, dass der gewählte Anwalt eine Ü3-Sicherheitsverfügung besitze. Damit hätte er auch zur Vorbereitung Einsicht in drei Verfassungsschutz-Operativ-Akten nehmen können.

Fälle von übermäßiger Alimentierung Einzelner

„Dass die Landesregierung nun erklärt, dass es im Rahmen einer Recherche in den letzten zehn Jahren keinen vergleichbaren Fall in der gesamten Landesregierung und ihren nachgeordneten Behörden, einschließlich dem Thüringer Verfassungsschutz, gab, in dem ein Rechtsanwalt mit Ü3-Überprüfung für die Behörden tätig wurde, ist ebenso erstaunlich wie der Umstand, dass im Thüringer Verfassungsschutzamt selbst neun Juristen mit Ü3-Sicherheitsermächtigung angestellt sind. Man hätte die ganze ohnehin fragwürdige Aktion sogar kostenfrei mit einem der Hausjuristen haben können.“

Für Katharaina König steht nun der Verdacht der Steuergeldverschwendung im Raum. Sie hat den Vorgang beim Landesrechnungshof zur weiteren Prüfung angezeigt. „Ob Regierungssprecher, Staatskanzleichef oder Verfassungsschützer, der neuerliche Vorfall reiht sich ein in eine Vielzahl von Fällen übermäßiger Alimentierung von Einzelpersonen durch die Landesregierung.“

 

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