Nr. 16/2013, Seite 5: Auch bei Einschränkung ungehindert zur Wahl
Linksfraktion fordert erneut barrierefreien Zugang zu den Wahllokalen in Thüringen
Auch sieben Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention „sind immer noch fast die Hälfte der Wahllokale in Thüringen nicht barrierefrei“, kritisieren Karola Stange, behindertenpolitische Sprecherin, und Maik Nothnagel, inklusionspolitischer Sprecher der LINKEN im Landtag.
„Menschen mit Behinderungen haben aber einen Anspruch darauf, selbstbestimmt, eigenständig, ohne Barrieren bzw. ohne auf Hilfspersonen angewiesen zu sein, wählen zu können“, so die beiden Abgeordneten weiter. Wie jetzt aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage von Maik Nothnagel hervorgeht, waren zur Bundestagswahl 2009 von insgesamt 3.050 Thüringer Wahllokalen nur 1.352 vollständig barrierefrei gestaltet, in den letzten vier Jahren kamen weitere 277 hinzu.
Für gesetzliche Änderungen
Der ständige Hinweis der Landesregierung, dass für Wähler mit Behinderung auch die Möglichkeit der Briefwahl bestehe, „hat weder etwas mit Wahlfreiheit und schon gar nichts mit Inklusion zu tun“, so Karola Stange und Maik Nothnagel weiter. Sie forderten, dass die Landesregierung die Kommunen bei der Bereitstellung von barrierefreien Wahlräumen unter Beachtung der örtlichen Probleme bzw. baulichen Gegebenheiten finanziell und inhaltlich unterstützen sollte. Und vor allem: „Dringend notwendig sind gesetzliche Änderungen auf Landes- und Bundesebene, um die Pflicht zum barrierefreien Zugang zu den Wahllokalen rechtlich zu verankern.“
Der Thüringer Landtag hatte sich erst in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause auf Antrag der Linksfraktion mit dem Thema beschäftigt. Die Landesregierung sollte aufgefordert werden, Vorkehrungen zu treffen, damit Menschen mit Behinderung, aber auch ältere, mobilitätseingeschränkte Bürger, ungehindert wählen können.
Problematische Verpflichtung?
Für die Landesregierung hatte in der Debatte am 12. Juli zum Antrag der Linksfraktion, der schließlich mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP (die Grünen hatten sich enthalten) abgelehnt worden war, Innenminister Jörg Geibert gesprochen und u.a. gesagt: „An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass die in Ihrem Antrag zitierten Vorschriften der UN-Behindertenrechtskonvention und der Thüringer Verfassung keine zwingende Verpflichtung der Gemeinden enthalten, jedes einzelne Wahllokal barrierefrei auszugestalten.
Eine solche Verpflichtung wäre auch nicht unproblematisch, weil sich Gemeinden dann möglicherweise veranlasst sehen würden, nicht barrierefreie Gebäude als Wahllokale aufzugeben und eine im Sinne der Bürgerfreundlichkeit großzügig gewählte Anzahl von Wahllokalen bzw. Wahlbezirken zu verringern.“
Der Minister weiter: „Die Vorschriften der Bundeswahlordnung beinhalten ausdrückliche Hilfestellung für Menschen mit Behinderung. Nach § 57 Absatz 1 der Bundeswahlordnung haben Wähler, die des Lesens unkundig sind oder die wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu werfen, die Möglichkeit, eine andere Person zur Hilfe bei der Stimmabgabe zu bestimmen. Hilfsperson kann auch ein Mitglied des Wahlvorstands sein.“
Wahlschablonen und Hör-CDs
Wie schon bei den vergangenen Wahlen, werden auch zur Bundestagswahl 2013 Wahlschablonen für Blinde und Sehbehinderte in Thüringen zum Einsatz kommen. Bei einem Gespräch zwischen dem Landeswahlleiter und dem Vorsitzenden des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Thüringen sei auch vereinbart worden, dass mit den Wahlschablonen weitere Materialien wie zum Beispiel Hör-CDs, auf denen die Bewerbersituation des jeweiligen Wahlkreises aufgesprochen wurde, zur Verfügung gestellt werden.
Außerdem verwies Jörg Geibert auf die Briefwahl, die es den Wählern ermöglicht, ihre Stimme von zu Hause aus abzugeben.
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