Nr. 16/2013, Seite 10: Überprüfungsantrag ratsam - Behörden in Thüringen müssen Fehler bei „Abzweigung“ von Kindergeld korrigieren
Behörden in Thüringen müssen Fehler bei „Abzweigung“ von Kindergeld korrigieren
Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH), dass Sozialleistungsträger in bestimmten Fällen nicht zur so genannten „Abzweigung“ von Kindergeld berechtigt sind - gerade auch nicht zu Lasten von Menschen mit Behinderungen - müssen nun die Behörden von Amts wegen die negativen Auswirkungen dieser bisherigen Praxis auf Betroffene korrigieren.
„Das betrifft neben den Sozialbehörden vor allem die Familienkassen. die über die ‘Abzweigungsanträge’ der Sozialbehörden entscheiden. Die Behörden müssen an betroffene Eltern die Korrekturen zu deren Gunsten weitergeben - auch mit Blick auf vorenthaltene Leistungen in der Vergangenheit“, lautete jetzt die Forderung von Karola Stange, behindertenpolitische Sprecherin der LINKE-Fraktion. Sie kündigte an, dass sie auf parlamentarischem Wege eine Positionierung der Landesregierung zu dem Problem verlangen werde.
„Eigentlich hätte das zuständige Ministerium gegenüber den zuständigen Behörden schon entsprechend aktiv werden müssen, genügend Zeit dazu war seit dem Urteilsspruch“, gab Karola Stange zu bedenken. Der Bundesfinanzhof (BFH), also das oberste deutsche Finanzgericht, hatte vor einiger Zeit die Praxis der Sozialbehörden der „Abzweigung“ von Kindergeld für einen bestimmten Fall als rechtswidrig verboten.
Eltern behinderter Kinder haben Anspruch auf Kindergeld auch nach dem 25. Lebensjahr des Kindes, wenn sich ihr Kind nicht aus eigenem Einkommen selbst unterhalten kann. Im Einkommensteuerrecht, zu dem das Kindergeld gehört, gibt es den Grundsatz, dass das Kindergeld an die Stelle ausgezahlt werden kann, die dem Kind Unterhaltsleistungen (zum Beispiel Grundsicherung) gewährt. Die Auszahlung des Kindergeldes an denjenigen, der tatsächlich Unterhalt leistet, nennt man Abzweigung.
Für den Fall, dass das der betroffene Mensch mit Behinderungen im Haushalt des
Kindergeldberechtigten, z.B. der Eltern, lebt, darf nun der Sozialleistungsträger keinen solchen Antrag mehr stellen.
Positition der Eltern gegenüber Sozialhilfebehörden gestärkt
Wie sich aus Antworten der Landesregierung an die LINKE-Fraktion zu dieser Thematik ergab, praktizierten in den vergangenen Jahren auch die meisten Kreise und kreisfreien Städte in Thüringen in erheblichem Umfang diese Vorgehen.
Das Urteil stärke die Position der Eltern gegenüber den Sozialhilfebehörden in den Fällen, in denen die Eltern ebenfalls Unterhalt für das behinderte Familienmitglied leisten. Die Sozialbehörden dürfen sich nicht als alleinige Unterhaltsleistende definieren und sich nicht mehr am Kindergeld zu Lasten der Familie bedienen, erläuterte die LINKE-Behindertenpolitikerin. „Das Urteil ist ein kleiner Schritt auf dem Weg zum eigentlichen Ziel, das Kindergeld - vor allem auch für sozial schwächer gestellte Menschen - ganz vor An- bzw. Gegenrechnung zu schützen. Die LINKE wird sich auch weiterhin für die Verwirklichung dieser Forderung einsetzen“, so Karola Stange.
Die LINKE-Abgeordnete rät Betroffenen, ggf. auch selbst aktiv zu werden und Anträge auf Überprüfung von Amts wegen zu stellen - auch mit dem Ziel auf Korrektur bzw. Rücknahme der Abzweigung für die Vergangenheit. Auch für Betroffene, die nicht unmittelbar von dem neuen Urteil betroffen sind, weil bei ihnen eine andere „Fallkonstellation“ der Abzweigung vorliegt, könne ein Überprüfungsantrag Sinn machen, dann nämlich, wenn die Eltern eigene „kindbezogene“ finanzielle Aufwendungen geltend machen könnten, z.B. für Medikamente, Behandlungen, Fahrkosten usw.
„Die zuständigen Thüringer Ministerien sollen im Rahmen ihrer Aufsichtsaufgaben dafür sorgen, dass die nachgeordneten Behörden zum einen das Urteil des BFH in vollem Umfang umsetzen (auch als Korrektur für falsche Bescheide aus der Vergangenheit) und dass bei der Frage der Abzweigung auch in den anderen Fällen die Entscheidungsspielräume in vollem Umfang zugunsten der betroffenen Leistungsbezieher, Menschen mit Behinderungen und ihre Familien bzw. Pflegepersonen, ausgeschöpft werden“, so die LINKE-Behindertenpolitikerin abschließend.
Sandra Steck
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