Nr. 15/2016, Seite 9: Informationsfreiheit und Transparenz
Damit die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr Bittsteller um Informationen sind
Aus dem Plenarprotokoll der Landtagsdebatte (v. 23. Juni) zum Antrag der Koalitionsfraktionen „Stärkung von Informationsfreiheit und Transparenz im Freistaat Thüringen“.
Steffen Dittes, DIE LINKE:
(...) Ich glaube, auch in Bezug auf die besondere politische Situation in diesem Jahr und auch vor dem Hintergrund, dass politische Gruppierungen versuchen, Stimmungsmache in diesem Land zu betreiben, ist es notwendig, den Menschen auch das Signal auszusenden, dass ihr Mittun, ihr Mitmachen, ihr Mitentscheiden in dieser Gesellschaft gewünscht ist. (...)
Wir haben seit einigen Jahren dafür auch eine Rechtsgrundlage in Thüringen wie in anderen Bundesländern oder auf der Bundesebene mit dem Informationsfreiheitsgesetz. Aber wir mussten feststellen, dass das Informationsfreiheitsgesetz nicht nur in seiner Struktur an den eigentlichen Erfordernissen vorbeiwirkt, weil es eben den Bürger in die Pflicht versetzt, einen Antrag zu stellen gegenüber der Verwaltung auf Informationszugang, über den diese entscheiden kann oder entscheiden wird. Dazu haben wir der Verwaltung noch eine Reihe von Ausnahmemöglichkeiten eröffnet, die das Thüringer Informationsfreiheitsgesetz de facto unwirksam in der Praxis hat werden lassen.
Deswegen haben sich die Linke, SPD und Grüne in den Koalitionsverhandlungen dazu verabredet, das Thüringer Informationsfreiheitsgesetz fortzuentwickeln zu einem tatsächlichen Transparenzgesetz, was einen Paradigmenwechsel auch in der Verwaltung mit sich bringen wird, nämlich, dass der Bürger nicht mehr Bittsteller für Informationen ist, sondern dass die Verwaltung proaktiv Bürgerinnen und Bürgern, der Öffentlichkeit die ihnen zugänglichen Informationen zur Verfügung stellt und der Zugang entgeltfrei und hinderungsfrei ermöglicht wird.
Raymond Walk, CDU:
In der 106. Sitzung des Thüringer Landtags im Dezember 2012 wurde das Gesetz zur Änderung des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes verabschiedet und das ist jetzt gerade einmal dreieinhalb Jahre her. (…)
Aber unser Standpunkt damals war auch, dass das Recht auf Zugang zu Informationen nicht um jeden Preis gewährt werden kann. Private und öffentliche Interessen, die durch den Informationszugang berührt werden, müssen bedacht, wo es erforderlich ist, auch geschützt werden. Wichtig war uns zudem, neben dem Recht auf Informationsfreiheit auch darauf hinzuweisen, dass ein solches Gesetz auch immer das Ergebnis der Abwägung zwischen dem Recht auf Informationszugang auf der einen Seite und den schutzwürdigen Belangen auf der anderen Seite ist. Kurz: Es geht immer um den Ausgleich, die Balance der widerstreitenden rechtlichen Interessen nach Offenlegung und Geheimhaltung.
Dorothea Marx, SPD:
Warum wir das Transparenzregister jetzt brauchen, unabhängig davon, wie sich das alte Informationsfreiheitsgesetz bewährt oder nicht bewährt hat, das liegt einfach daran, dass wir den Eintritt ins Digitalzeitalter vollziehen wollen und vollziehen müssen.
Es ist nicht mehr zeitgemäß, sondern von anno vorvorgestern, wenn wir es von Bürgerinnen und Bürgern, aber auch von anderen Verwaltungen abverlangen, dass man einen schriftlichen, komplizierten Antrag, ein Informationsbegehren anmeldet. Auf der anderen Seite, also in der Verwaltung, wird dann jemand damit beschwert, dieses Informationsbegehren abzuarbeiten. Dann gibt es noch eine Kostenordnung und eine schwierige Abwägung. (…)
Die Verwaltung ist ein Dienstleister und kein Selbstzweck. Deswegen ist es auch sehr wichtig, dass diese Mausklickabforderungsmöglichkeit von Informationen und zum Beispiel auch Plänen, anonym geschehen kann und kostenlos ist. Warum anonym? Nicht, weil jemand, der eine Information abfordert, unbedingt davor geschützt werden muss, dass bekannt wird, wer diese Information haben will, sondern weil wir der Gefahr vorbeugen wollen – darauf sind wir durch Sachverständige hingewiesen worden –, dass wir praktisch das Informationsregister dadurch missbrauchbar machen, dass man hier mit Daten bezahlt wie auch bei anderen Diensten im Internet. Das wollen wir nicht. Deswegen ist es wichtig, dass man sich nicht irgendwie besonders identifizieren muss, wenn man eine doch auch für jeden abrufbare Information haben möchte.
Madeleine Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Das Internet und die sozialen Netzwerke sind wichtige Bezugsquellen für die Bürgerinnen und Bürger geworden. Diese begreifen wir als Chance für eine moderne demokratische Willensbildung und einen modernen politischen Diskussionsprozess. Dabei gilt die Grundidee: Informationen, die mit öffentlichen Mitteln erworben werden, sollten auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Das hat die Abgeordnete Marx hier schon ausgeführt. Die Menschen zahlen Steuern, zahlen damit die Verwaltung und haben aus meiner Sicht dann auch ein Recht darauf, auf diese Informationen zurückzugreifen.
Es steht außer Frage, dass es eine Balance auch mit diesem Transparenzgesetz geben muss zwischen den Fragen: Was machen wir transparent und öffentlich und was gilt es zu schützen? Diese Balance steht nicht infrage. Der Datenschutz wird auch da weiterhin eine Rolle spielen. Wir rücken mit diesem Antrag den Freistaat und dessen Verwaltung ein Stückchen näher zu einem Open Government und beziehen dabei speziell die Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz und aus Hamburg mit ein. Insbesondere den breit angelegten Beteiligungsprozess aus Rheinland-Pfalz wollen wir als Vorbild nehmen. Dabei wollen wir das Umweltinformationsgesetz integrieren, die Bereichsausnahmen reduzieren und eine weitgehende Befreiung von Verwaltungskosten einführen.
Die öffentlichen Informationen werden auf einem Portal – dem sogenannten Transparenzregister – veröffentlicht. Dieses soll bis zum Januar 2019 an den Start gehen und greift idealerweise bestehende Lösungen auf. Für uns spielen dabei der kostenlose, barrierefreie, anonymisierte Zugang zu diesen Informationen sowie die proaktive Bereitstellung eine herausragende Rolle.
Anonym auch deswegen, weil es die Hemmschwelle senkt, dass Menschen auf Informationen zurückgreifen. Wenn sie das Gefühl haben, sie können das tun, ohne dass es in irgendeiner Art und Weise Auswirkungen auf sie hat, dann ist das deutlich besser, als wenn sie das Gefühl haben, ihre Daten werden gesammelt.
Steffen Dittes, DIE LINKE:
(…) Dann möchte ich Ihnen mal aus dem Entwurf des Informationsfreiheitsbeauftragten für ein Thüringer Transparenzgesetz vorlesen, in dem er sich zum Informationsfreiheitsgesetz äußert. Dort schreibt er beispielsweise bei der Problembeschreibung: „Nach dem bestehenden Thüringer Informationsfreiheitsgesetz werden Informationen grundsätzlich nur auf Antrag gewährt. Eine Verpflichtung der öffentlichen Stellen, ihre Informationen eigenständig zu veröffentlichen, existiert derzeit nur in einem mäßigen Umfang. Zudem sind die Kommunen nach der jetzigen Rechtslage nicht verpflichtet, sondern nur berechtigt, Informationen in das Thüringer Informationsregister einzustellen.“
Ich kann das noch fortsetzen, Herr Walk. Aber sich hier hinzustellen und zu sagen, es liegen überhaupt keine Evaluierungsergebnisse vor und deswegen kann man hier keinen nächsten Schritt gehen: Das halte ich tatsächlich für an der Sache vorbei.
(…) Wir werden aber, wenn wir diese Funktional- und Verwaltungsreform durchführen und gleichzeitig auch Schritte zur stärkeren Entwicklung des E-Governments gehen, natürlich auch in diesen Bereich der Kommunikationstechnik investieren müssen. Es wäre doch verrückt, gerade diese Synergieeffekte, die sich da eröffnen, nicht zu nutzen, die sich ja nicht nur praktisch im Umgang der Bürgerinnen und Bürger mit der Verwaltung eröffnen, sondern auch in der Kommunikation verschiedener Verwaltungsebenen und verschiedener Verwaltungsstrukturen, die – und das zeigen die Erfahrungen aus Hamburg und auch aus Rheinland-Pfalz – eigentlich die ersten Nutznießer und Nutzerinnen des Informationsregisters sind. Ich bin mir auch sicher, dass wir eine Kostenreduzierung auf der Seite kriegen, weil Bürgerinnen tatsächlich früh in Entscheidungsprozesse eingebunden sein können, Informationen bekommen und dadurch möglicherweise auch Rechtsauseinandersetzungen vermieden werden. (…)
Udo Götze, Staatssekretär:
(…) Wir müssen uns auf diesem Weg einer transparenten Verwaltung weiterentwickeln. Es wurde bereits ausgeführt, dass sich die technischen Möglichkeiten der Bürger enorm weiterentwickelt haben, dass die Ansprüche an die Verwaltung jetzt natürlich andere sind und denen müssen wir einfach entsprechen. Es ist ein richtiger Schritt, jetzt so konsequent zu sein, in die Erarbeitung eines entsprechenden Informationsfreiheitsgesetzes einzusteigen. Wir werden das mit der gebotenen Schnelligkeit, aber auch mit der gebotenen Gründlichkeit tun und einen entsprechenden Gesetzentwurf bis Ende März 2017 vorlegen.
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