Nr. 15/2016, Seite 10: Guter Strafvollzug misst sich an erfolgreicher Resozialisierung

Parlamentsreport

Strafvollzugskommission des Landtags informierte sich über den Frauenstrafvollzug

Seit April 2001 ist die Justizvollzugsanstalt (JVA) Chemnitz in Sachsen auch für den Strafvollzug von Frauen aus Thüringen zuständig. Derzeit befinden sich 80 strafgefangene Frauen aus Thüringen in Chemnitz, darunter neun in Untersuchungshaft, 63 Gefangene mit Haftstrafen und acht mit Jugendstrafen.

Um sich über die Haftbedingungen und Angebote zur Resozialisierung und Therapie zu informieren, besuchte die Strafvollzugskommission des Thüringer Landtags die JVA Chemnitz. Sie ist die zentrale Frauenvollzugsanstalt der Freistaaten Sachsen und Thüringen. Thüringen selbst besitzt keine eigene Justizvollzugsanstalt.

In Chemnitz gibt es 246 Haftplätze, fünf davon für den offenen Vollzug für Mütter mit Kindern. Hinzu kommen 14 Plätze in der Jugendarrestabteilung. Ende Mai war die JVA mit 287 Inhaftierten überbelegt, was zu einem Rückgang der hier eigentlich vorgesehenen Einzelunterbringung der Gefangenen geführt hat.

Vor allem Drogendelikte

Die Gefangenen werden von 170 Bediensteten betreut. Hinzu kommen externe Helfer und Berater, deren Spezialisierung sich an den spezifischen Haftgründen der Frauen ausrichtet. Über zwei Drittel der Gefangenen verbüßen in Chemnitz mehrmonatige Haftstrafen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Das größte Problem ist die Abhängigkeit von chemischen Drogen und die damit verbundene Beschaffungskriminalität, hier vor allen Dingen Chrystal Meth mit seiner hohen Zerstörungskraft und einem extremen Suchtpotential. Die hieraus entstehenden Probleme sowohl zu Beginn der Haft (kalter Entzug) als auch der dann anhaltende Druck der Gefangenen zur Beschaffung von Drogen selbst im Gefängnis bestimmen den Alltag in der JVA mit.

Suchttherapie notwendig

Immer wieder müssen die inhaftieren Frauen nach Freigängen auf Drogen kontrolliert werden, können Besuche von Angehörigen nur unter erhöhter Kontrolle durchgeführt werden. Dem gegenüber steht zwar eine mögliche medizinische Behandlung der Entzugserscheinungen in der JVA, aber eine nur externe und sehr kleine Suchtberatung, die die Gefangenen aus dem Kreislauf von Sucht und damit verbundener Kriminalität führen soll. Eine Therapie während des Strafvollzugs findet darüber hinaus nicht statt.

Karola Stange, Sprecherin für Soziales, Gleichstellung und Behindertenpolitik der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag und Mitglied der Strafvollzugskommission, kritisiert dies. „Wenn wir Suchttherapie als einen wichtigen Punkt zu einer erfolgreichen Resozialisierung ernst nehmen, dann muss sie integraler Bestandteil der Maßnahmen im Vollzug werden. Dies ist wichtig, damit es nach der Entlassung nicht zum leider oft erlebten Rückfall in die Spirale von Sucht und Kriminalität kommt.“ Die Abgeordnete sieht hier dringenden Korrekturbedarf in den individuellen Vollzugsplanungen in Chemnitz.

Hilfe nach der Haftentlassung

Denn insgesamt bietet die JVA Chemnitz mit einer guten Unterbringungssituation und einer breiten Infrastruktur für Angebote in den Bereichen Bildung und Ausbildung, Sozial- und Kunsttherapie sowie der Zusammenarbeit mit externen Anbietern gute Grundbedingungen für ein gutes Übergangsmanagement mit dem Ziel erfolgreicher und nachhaltiger Resozialisierung nach der Haftentlassung. Doch diese Angebote beschränken sich auf Sachsen, das gilt auch für ein derzeit laufendes Pilotprojekt zum Übergangsmanagement.

Die Anstaltsleitung regte anlässlich des Besuches der Strafvollzugskommission an, solche Projekte zukünftig auch in Thüringen zu verankern über entsprechende Kooperationsnetzwerke mit den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege aber auch den Thüringer Arbeitsagenturen. Karola Stange möchte diese Bestrebungen aufgreifen: „Das für Thüringen entstehende Konzept für ein professionelles Übergangsmanagement für Strafgefangene und Haftentlassene in Thüringen (PÜMaS) muss auch für den Frauenstrafvollzug in Chemnitz gelten.“       

 

Jens Schley  

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