Nr. 15/2015, Seite 7: Mehr Mitbestimmung
Direkte Demokratie auch zu wirtschaftlich und finanziell relevanten Fragen
Die Reform der direkten kommunalen Demokratie hatte durch das Volksbegehren „Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen“, getragen vom Bündnis „Mehr Demokratie in Thüringen“ und parlamentarisch unterstützt von LINKE- und SPD-Fraktion, in den Jahren 2008/2009 deutliche Verbesserungen gebracht, und dies trotz CDU-Mehrheit im Landtag.
Allerdings war es damals nicht möglich, alles umzusetzen, was an Reformen sinnvoll ist. Daher war den Beteiligten klar: Sobald wie möglich muss es einen erneuten Reformanlauf geben mit weiterem inhaltlichem Ausbau wie dem Ratsreferendum, bei dem der Gemeinderat strittige Fragen den Bürgern zur Entscheidung per Bürgerentscheid vorlegen kann. Aber auch bei der Verfahrenslogistik befürworteten Bündnis und Initiativen Nachbesserungen, z.B. in Form eines eigenständigen umfassenden Verfahrensgesetzes zu Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden. Dies hatten die Fraktionen von PDS und SPD zusammen mit dem Bündnis schon 2005 im Landtag versucht, waren aber an der CDU-Mehrheit gescheitert waren.
Mittlerweile sehen die Rahmenbedingungen für solche Reformen weit besser aus. Daher war es nicht verwunderlich, dass die alljährlich stattfindende Demokratie-Tagung im Landtag – von LINKE, SPD und Grünen in Zusammenarbeit mit dem Bündnis unter dem Motto „Demokratie ist kein Sofa“ – sich dieses Jahr die weitere Reform der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene vorgenommen hatte.
Es kamen denn auch viele spannende Reform- und Verbesserungsvorschläge zur Sprache, nicht nur die Einführung des Ratsreferendums. Auch die Erweiterung der direkten Bürgermitbestimmung bei wirtschaftlich und finanziell relevanten Fragen stieß auf deutliches Interesse. So ist vorgeschlagen, dass Bürgerbegehren zu Erwerb und Veräußerung von Unternehmen – auch der Erwerb von Unternehmensanteilen – durch die Kommune verstärkt möglich sein sollen. Mit Blick auf das Problem ‚Privatisierungen im kommunalen Bereich‘ wird die Einführung eines obligatorischen Referendums, d.h. eines verpflichtenden Bürgerentscheids bei Privatisierung von kommunalen Unternehmen der Daseinsvorsorge, ins Auge gefasst. Teilnehmer merkten an, dass, wollte man dieses Instrument tatsächlich als wirksame „Privatisierungsbremse“ ausgestalten, auch die Vergabe öffentlicher Aufgaben und Dienstleistungen an Private im Bereich der Daseinsvorsorge der Pflicht zum Bürgerentscheid unterstellt werden müsste.
Auch wurde zu bedenken gegeben, dass – direkte Demokratie und Bürgermitbestimmung ernstgenommen – das genauso bei Rückholung, also „Re-Kommunalisierung“, dieser Unternehmen und Aufgaben passieren müsste. Ein solch obligatorisches Referendum wäre übrigens keine Thüringer Neuerfindung, denn es wird z.B. schon in der Schweiz und auch im Stadtstaat Bremen praktiziert. Thüringen wäre aber das erste Flächenland in Deutschland, das dieses Instrument einführen würde. Es wurde zugesagt, dass die Vorschläge und Einschätzungen aus der Diskussion in die weitere Reformarbeit als Material aufgenommen werden. Daher wurden die entsprechenden Stichpunkte auf großen Blättern für alle sichtbar während der Veranstaltung gesammelt.
Intensiv diskutiert wurde z.B. auch, ob und wie die „Bindungswirkung“ eines Bürgerentscheids ausgestaltet werden sollte. Dabei geht es darum, dass für eine bestimmte Frist der Gemeinderat nach einem erfolgreichen Bürgerentscheid keinen (anderslautenden) Beschluss in der Sache fassen darf, um die Wirkungen der direkt-demokratischen Entscheidung nicht aushebeln zu können. Andere meinten, es sei besser, keine feste Bindungsfrist zu setzen, sondern den Bürgern die erleichterte Möglichkeit eines Bürgerentscheids gegen „Konterbeschlüsse“ des Gemeinderats zu geben.
Unter den Anwesenden war ein breites grundsätzliches Einverständnis mit dem Reformvorhaben deutlich und der Wunsch nach einer möglichst zeitnahen Umsetzung – nicht zuletzt, um den Engagierten und Initiativen vor Ort konkret zu helfen. Anhand praktischer Beispiele wurde aufgezeigt, welche positiven Wirkungen die frühere Reform schon hatte. So z.B., dass nun auch auf Landkreisebene Bürgerbegehren und Bürgerentscheide stattfinden können, was im Ilmkreis zum Erhalt eines Schulstandorts und zum Erhalt der kommunalen Abfallwirtschaft geführt hat. Hätte es im Übrigen schon das Modell des obligatorischen Referendums gegeben, wäre der Entscheid zur Abfallwirtschaft wohl ein Beispielfall für seine Anwendung gewesen.
Sandra Steck
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