Nr. 15/2015, Seite 10: Zum Einsatz von Glyphosat
Dr. Johanna Scheringer-Wright: Durchsetzung des Verbots dringend geboten
Mit dem Glyphosateinsatz und seinen gesundheitlichen Auswirkungen auf die Menschen in Thüringen hatte sich der Landtag auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in einer Aktuellen Stunde am 8. Juli befasst. Für die Linksfraktion hatte die agrarpolitische Sprecherin Dr. Johanna Scheringer-Wright das Wort ergriffen:
Der BUND hat in Berlin eine Studie zu Glyphosat veröffentlicht – schon eine Zeit her. Da war Glyphosat im Urin von Großstädtern aus 18 europäischen Staaten nachgewiesen worden. 70 Prozent aller Proben in Deutschland waren belastet. Also sieben von zehn Menschen in Deutschland hatten Glyphosat im Urin. Wie kommt das, dass so viele Menschen Glyphosat im Urin haben? Denn das bedeutet ja, dass dieser Stoff durch den Stoffwechsel gegangen ist.
Glyphosat ist ein gängiges Pflanzenvernichtungsmittel. Es wirkt gegen alle Pflanzen und eignet sich daher hervorragend für die absolute Säuberung von Feldern und Gärten vor Anbau der Kulturfrucht und auch für die Säuberung von gepflasterten Flächen in den Siedlungsgebieten. Glyphosat ist Hauptbestandteil im Unkrautkiller Roundup der Firma Monsanto, der weltweit einer der meistverkauften Unkrautkiller ist.
Eigentlich gibt es bei Glyphosat für den öffentlichen Bereich strenge Regeln der Anwendung. Aber selbst in meinem kleinen Dorf führe ich einen ewigen Kampf mit Gemeindearbeitern, Nachbarn, um aufzuklären und deutlich zu machen, dass Glyphosat mitnichten überall eingesetzt werden darf und dass sie gerade unsere Kleinkinder größten Gesundheitsrisiken aussetzen, wenn sie zum Beispiel den Hof der Kita, den Gemeindeplatz, die Gehwege damit sprühen. Kinder fassen nun einmal alles an, setzen sich auf den Boden, stecken ihre Finger in den Mund und damit ist der Weg der direkten Aufnahme unumgänglich gegeben.
Weil Glyphosat exzessiv in der Landwirtschaft als Vorauflaufspritzung verwendet wird, aber ebenso im Totspritzen des Getreides vor der Ernte, also der sogenannten Sikkation, findet sich dieser Wirkstoff auch in der Nahrungskette.
WHO hat Glyphosat als krebserregend eingestuft
Auch die Verwendung der gentechnisch veränderten Soja, die glyphosat-resistent ist, in der Tierernährung bei uns trägt zur Aufnahme in die Nahrungskette bei. Die Zulassung dieses Pflanzenvernichtungswirkstoffs Glyphosat läuft dieses Jahr aus.
Im Rahmen der Bewertung zur erneuten EU-Zulassung wurde durch das Bundesinstitut für Risikobewertung Anfang 2014 eine grundsätzliche Unbedenklichkeit von Glyphosat festgestellt. Allerdings konnten hinsichtlich ökologischer Risiken, der Wirksamkeit der Abbauprodukte und der Kombinationswirkungen mit den Beistoffen nicht alle Fragen abschließend geklärt werden. Zudem war die Zulässigkeit der Kriterien, nach denen wissenschaftliche Studien in die Bewertung einbezogen wurden, hoch umstritten. So gibt es eine Reihe von Studien aus den USA, Costa Rica und anderen Ländern, die hohe Erkrankungsraten an Krebs und anderen Erkrankungen, gerade Nervenerkrankungen wie zum Beispiel Parkinson, in Verbindung mit Glyphosat darstellen. Diese Studien wurden aber nicht bei der Bewertung anerkannt. Fakt ist: In vitro, also im Reagenzglas, wurde die zellschädigende Wirkung von Glyphosat eindeutig nachgewiesen.
Trotzdem: Immer, wenn sich Wissenschaftler, von wem auch immer bezahlt, nicht einig sind, scheint ein Komplettverbot des umstrittenen Wirkstoffs derzeit nicht angemessen. Die WHO hat aber im März Glyphosat als wahrscheinlich krebserregend eingestuft. Das Vorsorgeprinzip gebietet also dringend, bestimmte Anwendungsbereiche sofort auszuschließen, insbesondere solche, bei denen das größte Risiko eines Glyphosateintrags in die menschliche Nahrungskette besteht.
Dies betrifft einerseits die Vorerntebehandlung zur Beschleunigung der Erntereife, also Sikkation, und andererseits die Anwendung im privaten und öffentlichen Haus- und Gartenbereich.
Um Verbraucherinnen und Verbraucher wirksam zu schützen, muss ein sofortiges Verbot wenigstens dieser beiden Anwendungsbereiche erlassen werden. Zudem ist die Durchsetzung dieses Verbots dringend geboten, und zwar auf allen öffentlichen und privaten Plätzen, Gärten, Parks und in der Landwirtschaft.
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